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       # taz.de -- Facebook-Konzern in Russland: Meta auf der Terrorliste
       
       > Seit März sind Facebook und Instagram in Russland verboten. Nun hat
       > Moskau den dazugehörigen Konzern als „terroristische Organisation“
       > eingestuft.
       
   IMG Bild: Darf nicht mehr nach Russland einreisen: Meta-Chef Mark Zuckerberg
       
       Der [1][Medienkrieg zwischen Russland] und dem Westen geht in die nächste
       Runde: Am Dienstag nahm die russische Finanzaufsichtsbehörde
       Rosfinmonitoring [2][das US-Unternehmen Meta], dem Facebook, Instagram
       sowie der Messengerdienst Whatsapp gehören, in die Liste sogenannter
       Extremisten und Terroristen auf. Mit der Entscheidung, die auf der Webseite
       veröffentlicht wurde, können Banken in der Russischen Föderation Konten von
       Meta sofort einfrieren. Wer auf die Idee kommen sollte, bei Meta Anzeigen
       schalten zu wollen, riskiert bis zu zehn Jahren Haft.
       
       Der Schritt von Rosfinmonitoring kommt nicht überraschend. Bereits im
       vergangenen März hatte ein Moskauer Gericht Meta zu einer extremistischen
       Organisation erklärt. Zur Begründung hieß es, Meta sei an extremistischen
       Aktionen beteiligt, die sich gegen Russland und dessen Armee richteten.
       Insbesondere Nutzer*innen aus der Ukraine werde es erlaubt, Hasssprache
       zu verwenden und zu Gewalt aufzurufen.
       
       Während der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, dass
       Russ*innen, die Facebook und Instagram weiterhin jedoch nicht zu
       „extremistischen Zwecken“ nutzten, strafrechtlich nicht belangt würden.
       Dennoch ließ die Medienaufsichtsbehörde Rozkomnadzor Facebook und Instagram
       kurz darauf blockieren. Besonders letzteres ist in Russland populär, Zugang
       verschaffen sich die Nutzer*innen mittlerweile über private VPN-Tunnel.
       
       Im April wurde Meta-Chef Mark Zuckerberg die Einreise nach Russland
       verweigert. Seitdem wird er auf einer Liste von US-Amerikaner*innen –
       darunter Geschäftsleute und Journalist*innen – geführt, die laut
       Moskauer Außenministerium für die „russophobe Tagesordnung“ verantwortlich
       seien. Eine Berufung von Meta gegen den Gerichtsbeschluss wurde einige
       Monate später abgelehnt.
       
       Laut Aussagen des russischen Anwalts Dmitri Sachwatow, den das
       Internetportal Vedomosti zitiert, sei die Nutzung sozialer Netzwerke auch
       nach der Entscheidung von Rosfinmonitoring weiter ungefährlich. Das
       Ermittlungskomitee sei überhaupt nicht in der Lage, allen Fällen
       nachzugehen. Sein Kollege, der Jurist Pawel Tschikow, sieht das etwas
       anders. In seinem Telegramm-Kanal berichtete er von Warnungen der
       Staatsanwaltschaft vor der Unzulässigkeit extremistischer Aktivitäten.
       Diese seien an Facebook- und Instagramnutzer*innen gegangen.
       
       12 Oct 2022
       
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