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       # taz.de -- Frist verlängert: Grundsteuer-Erklärung bis Januar
       
       > Die Abgabe soll neu berechnet werden. Jetzt haben die
       > Finanzminister*innen entschieden, den Eigentümer*innen mehr
       > Zeit zu geben, um die Daten einzureichen.
       
   IMG Bild: Häuser in Hattingen
       
       Berlin/Mainz dpa | Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung soll
       bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert
       werden. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Zuvor hatte
       das Handelsblatt berichtet.
       
       Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte am Donnerstag, mit
       der Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung um drei
       Monate würden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater deutlich
       entlastet.
       
       Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und
       Wohnungsbesitzer habe seine Unterlagen online abgegeben. [1][Finanzminister
       Christian Lindner (FDP)] hatte sich für eine Verlängerung der Abgabefrist
       stark gemacht. „In diesen Zeiten haben wir alle anderes und Wichtiges zu
       tun, andere und größere Sorgen“, hatte Lindner gesagt. Er hatte
       angekündigt, das Gespräch mit den Ländern zu suchen, um die Abgabefrist um
       mehrere Monate zu verlängern. Die Entscheidung lag bei den Ländern.
       
       Ab 2025 soll [2][die neue Grundsteuer-Berechnung] gelten. Beschlossen wurde
       [3][die Neuregelung] 2019. Das hatte das Bundesverfassungsgericht
       gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer
       Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland
       und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36
       Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
       
       ## Technische Schwierigkeiten seit Beginn
       
       Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten. Meist geht es um
       die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den
       sogenannten Bodenrichtwert, die die Besitzer in einer Art zusätzlicher
       Steuererklärung über die Steuersoftware „Elster“ oder ein Portal des
       Finanzministeriums hochladen müssen – Behörden-Steuersprache inklusive.
       Schon vor dem Start warnten Experten, das könne schiefgehen, weil es viel
       zu kompliziert sei.
       
       Seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Wenige Tage
       später offenbarten sich bereits technische Schwierigkeiten: Vorübergehend
       war „Elster“ lahmgelegt, weil viele Bürger gleichzeitig die
       Grundsteuer-Seite aufrufen wollten. Selbst Eigentümer von Kleingärten
       müssen eine Erklärung abgeben, zusätzlich zu Millionen Hausbesitzern und
       Eigentümern einer Wohnung.
       
       Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.
       Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden –
       doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die
       Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige
       Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um
       vierstellige Beträge.
       
       Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen
       müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von
       den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.
       
       13 Oct 2022
       
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