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       # taz.de -- Wahlkampf in Berlin: Stille Nacht, plakatlose Nacht
       
       > Damit der Plakatwahlkampf nicht an Weihnachten startet, ändert das
       > Parlament das Straßengesetz. Die Jagd auf die besten Laternen geht am 2.
       > Januar los.
       
   IMG Bild: Kleben, binden, hängen: Kein netter Umgang mit Politiker*innen
       
       Berlin taz | Eine Wahl zu wiederholen ist einfacher gesagt als getan. Und
       gesagt ist ja auch noch nicht, dass die Abstimmung zum Abgeordnetenhaus von
       2021 wirklich wiederholt werden muss: Mittwoch kommender Woche will der
       Berliner Verfassungsgerichtshof sein endgültiges Urteil darüber fällen.
       Aber obgleich die erneute Wahl noch nicht feststeht, wird sie bereits
       vorbereitet – ein weiterer Beleg für die Richtigkeit von Satz eins dieses
       Textes.
       
       Schon früh haben die Mathematiker*innen unter den direkt von einer
       erneuten Wahl Betroffenen angefangen zu rechnen. Aus dem Datum der
       Urteilsbegründung des Gerichts ergab sich schnell der Tag der
       Wahlwiederholung, die der neue Landeswahlleiter festsetzt: laut Gesetz
       spätestens 90 Tage nach dem Urteil. Aus dem Wahltag wiederum – der 12.
       Februar 2023 – ließ sich der [1][Beginn des sichtbaren Wahlkampfs]
       auslesen: Sieben Wochen vorher dürfen die Parteien laut Straßengesetz
       beginnen, die Stadt mit ihren wichtigsten Köpfen und Slogans zuzukleistern.
       Das wäre in diesem Fall der 25. Dezember, 0 Uhr!
       
       Auch wenn Berlin nicht als Hochburg der christlich Gläubigen gilt: Ein
       Wettrennen um die besten Plätze an Laternen und anderen Masten gerade mal
       zwei, drei, vier Stunden nach dem (hoffentlich harmonischen) Festessen im
       großen Familienkreis an Heiligabend wollte keine demokratische Partei ihren
       wahlkämpfenden Mitgliedern zumuten. Genügend Vertrauen, dass die anderen
       Mitstreiter*innen sich aber zu einer Art Pax Placatus überreden lassen
       würden – und sich dann auch noch daran halten! –, hatte aber auch keine. So
       musste eine ganz offizielle Lösung her.
       
       ## Dringlicher Antrag
       
       Im Falle von Abgeordneten heißt das: Gesetzesänderung. Schon bald war eine
       Ergänzung des erwähnten Straßengesetzes in der Diskussion. Wenige Tage vor
       dem Urteil des Verfassungsgerichts liegt nun der entsprechende
       Dringlichkeitsantrag vor, sodass am Donnerstag in der wegen des
       Nachtragshaushalts anberaumten Sondersitzung des Parlaments auch darüber
       gesprochen werden kann.
       
       Darin ist nun eine explizite Lex Weihnachtensis vorgesehen: Zum einen wird
       die Frist für die Wahlwerbung entlang von Straßen im Falle „vorzeitiger
       Wahlen, Nachwahlen und Wiederholungswahlen“ auf sechs Wochen verkürzt. Zum
       anderen wird, sollte der entsprechende Beginn auf den 24. oder 31. Dezember
       fallen oder auf einen gesetzlichen Feiertag, der Start auf den folgenden
       Werktag festgelegt. Heißt für die Wahlkämpfer*innen: Auch Silvester
       darf wild gefeiert werden, am 1. Januar heißt es Ausschlafen, bevor es um
       Mitternacht losgeht mit der Jagd auf die besten Plätze.
       
       Eine Mehrheit für den Antrag ist übrigens sicher: Alle Parteien außer der
       AfD unterstützen ihn.
       
       9 Nov 2022
       
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