# taz.de -- Wahlkampf in Berlin: Stille Nacht, plakatlose Nacht
> Damit der Plakatwahlkampf nicht an Weihnachten startet, ändert das
> Parlament das Straßengesetz. Die Jagd auf die besten Laternen geht am 2.
> Januar los.
IMG Bild: Kleben, binden, hängen: Kein netter Umgang mit Politiker*innen
Berlin taz | Eine Wahl zu wiederholen ist einfacher gesagt als getan. Und
gesagt ist ja auch noch nicht, dass die Abstimmung zum Abgeordnetenhaus von
2021 wirklich wiederholt werden muss: Mittwoch kommender Woche will der
Berliner Verfassungsgerichtshof sein endgültiges Urteil darüber fällen.
Aber obgleich die erneute Wahl noch nicht feststeht, wird sie bereits
vorbereitet – ein weiterer Beleg für die Richtigkeit von Satz eins dieses
Textes.
Schon früh haben die Mathematiker*innen unter den direkt von einer
erneuten Wahl Betroffenen angefangen zu rechnen. Aus dem Datum der
Urteilsbegründung des Gerichts ergab sich schnell der Tag der
Wahlwiederholung, die der neue Landeswahlleiter festsetzt: laut Gesetz
spätestens 90 Tage nach dem Urteil. Aus dem Wahltag wiederum – der 12.
Februar 2023 – ließ sich der [1][Beginn des sichtbaren Wahlkampfs]
auslesen: Sieben Wochen vorher dürfen die Parteien laut Straßengesetz
beginnen, die Stadt mit ihren wichtigsten Köpfen und Slogans zuzukleistern.
Das wäre in diesem Fall der 25. Dezember, 0 Uhr!
Auch wenn Berlin nicht als Hochburg der christlich Gläubigen gilt: Ein
Wettrennen um die besten Plätze an Laternen und anderen Masten gerade mal
zwei, drei, vier Stunden nach dem (hoffentlich harmonischen) Festessen im
großen Familienkreis an Heiligabend wollte keine demokratische Partei ihren
wahlkämpfenden Mitgliedern zumuten. Genügend Vertrauen, dass die anderen
Mitstreiter*innen sich aber zu einer Art Pax Placatus überreden lassen
würden – und sich dann auch noch daran halten! –, hatte aber auch keine. So
musste eine ganz offizielle Lösung her.
## Dringlicher Antrag
Im Falle von Abgeordneten heißt das: Gesetzesänderung. Schon bald war eine
Ergänzung des erwähnten Straßengesetzes in der Diskussion. Wenige Tage vor
dem Urteil des Verfassungsgerichts liegt nun der entsprechende
Dringlichkeitsantrag vor, sodass am Donnerstag in der wegen des
Nachtragshaushalts anberaumten Sondersitzung des Parlaments auch darüber
gesprochen werden kann.
Darin ist nun eine explizite Lex Weihnachtensis vorgesehen: Zum einen wird
die Frist für die Wahlwerbung entlang von Straßen im Falle „vorzeitiger
Wahlen, Nachwahlen und Wiederholungswahlen“ auf sechs Wochen verkürzt. Zum
anderen wird, sollte der entsprechende Beginn auf den 24. oder 31. Dezember
fallen oder auf einen gesetzlichen Feiertag, der Start auf den folgenden
Werktag festgelegt. Heißt für die Wahlkämpfer*innen: Auch Silvester
darf wild gefeiert werden, am 1. Januar heißt es Ausschlafen, bevor es um
Mitternacht losgeht mit der Jagd auf die besten Plätze.
Eine Mehrheit für den Antrag ist übrigens sicher: Alle Parteien außer der
AfD unterstützen ihn.
9 Nov 2022
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## AUTOREN
DIR Bert Schulz
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