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       # taz.de -- Standortsuche dauert länger: Atomendlager nicht vor 2046
       
       > Bisher sollte im Jahr 2031 klar sein, wo Deutschlands nuklearer Abfall
       > hinkommt. Nun soll es im Extremfall sogar bis 2068 dauern.
       
   IMG Bild: Wenn es noch kein Endlager gibt, wird zwischengelagert – wie hier in Philippsburg
       
       Berlin taz | Der Plan, in [1][Deutschland] im Jahr 2031 einen Standort für
       ein geologisches Tiefenlager für hochradioaktiven Müll benennen zu können,
       ist unrealistisch. Davon geht inzwischen auch die Bundesgesellschaft für
       Endlagerung (BGE) aus.
       
       Bei der Neubewertung geht es nicht um wenige Jahre, sondern um mindestens
       anderthalb Jahrzehnte: Bestenfalls 2046 werde man einen Standort gefunden
       haben, möglicherweise aber auch erst 2068. Der Termin zur [2][ersten
       Einlagerung von Atommüll], der erst viele Jahre nach der Standortfestlegung
       erfolgen kann, war bislang auf 2050 datiert worden. Auch dieser Termin ist
       offensichtlich hinfällig.
       
       Das Bundesumweltministerium verwies darauf, dass es darum gehe, „den
       Standort für ein Endlager zu finden, der die beste Sicherheit über einen
       Zeitraum von einer Millionen Jahre bietet“. Dies sei „ein hoher Anspruch
       und eine herausfordernde Aufgabe“. Daher hätten sich Zeitvorgaben dem
       „Grundsatz der bestmöglichen Sicherheit“ unterzuordnen.
       
       Während nun weitgehende Einigkeit darüber herrscht, dass 2031 nicht klappen
       kann, sind die Ansichten darüber, ob dieser Zeitbedarf schon hätte früher
       erkannt werden können, unterschiedlich.
       
       ## Auswertung geologischer Daten dauert
       
       Zur Süddeutschen Zeitung, die zuerst über die offizielle Neubewertung des
       Terminplans berichtet hatte, sagte BGE-Geschäftsführer Steffen Kanitz, der
       Aufwand habe sich „sukzessive ergeben“, weil die Auswertung geologischer
       Daten und auch die Entwicklung der nötigen Methoden mehr Zeit brauchten.
       Hingegen hatte die 33-köpfige Endlagerkommission, die den Suchprozess
       vorbereitet hatte, bereits 2016 vor einer allzu optimistischen Fixierung
       auf das Jahr 2031 gewarnt.
       
       Gleichwohl sei die gesetzliche Definition eines frühen Termins sinnvoll
       gewesen, entgegnet Kanitz: „Der durch die Soll-Vorschrift 2031 erzeugte
       berechtigte Zeitdruck hat allen Beteiligten geholfen, schnell in das
       Verfahren zu starten und die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen.“
       Gelungen ist das insofern, als die BGE mit inzwischen mehr als 2.000
       Mitarbeitern aufgebaut werden konnte. Zu einem „transparenten und
       glaubwürdigen Verfahren“, so die BGE, gehöre es aber auch, „schon jetzt
       faktenbasiert über den weiteren Zeitplan ins Gespräch zu kommen“.
       Schließlich gehe es bei der Standortauswahl um ein
       „gesamtgesellschaftliches Jahrhundertprojekt“.
       
       Im Januar 2023 will die bundeseigene Gesellschaft einen Fahrplan für die
       weitere Eingrenzung der im Herbst 2020 definierten 90 Teilgebiete vorlegen.
       Damals hatte sie in einem ersten Schritt rund 54 Prozent der Landesfläche
       bestimmt, die grundsätzlich noch für eine weitere Untersuchung infrage
       kommen. Alle drei möglichen Wirtsgesteine sind noch im Rennen. Die Größe
       der Teilgebiete mit Steinsalz belaufen sich in der Summe auf gut 30.000
       Quadratkilometer, jene mit Tongestein auf 130.000 Quadratkilometer und jene
       mit Kristallingestein auf knapp 81.000 Quadratkilometer.
       
       Nachdem bisher allein geologische Faktoren betrachtet wurden, werden im
       weiteren Verfahren auch Kriterien wie Sicherheit, technische Machbarkeit
       oder auch die Siedlungsdichte eine Rolle spielen. Im neuen Jahr will die
       BGE auch „einen ersten Ausblick für die weiteren Phasen geben“.
       
       Die längeren Fristen könnten der Qualität der Erkundung zugutekommen.
       Andererseits aber warnte die Endlagerkommission bereits 2016, dass bei
       länger andauernden Verfahren auch Risiken drohten wie das „Erlahmen der
       erforderlichen Sorgfalt“ und das „Erlöschen des gesellschaftlichen
       Interesses und damit der Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und
       Zivilgesellschaft“.
       
       13 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Bernward Janzing
       
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