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       # taz.de -- Wahl zum Abgeordnetenhaus ungültig: Appell, nicht nur an Berlin
       
       > Das Urteil mag einen spezifischen Berliner Bezug haben. Den Hinweis der
       > Richter nur an die Adresse der Pannen-Hauptstadt zu lesen, greift zu
       > kurz.
       
   IMG Bild: Steht bald wieder zur Wahl: Franziska Giffey, regierende Bürgermeisterin von Berlin
       
       Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf
       Bezirksparlamenten [1][sind ungültig]. Dieses Urteil des
       Landesverfassungsgerichts vom Mittwoch ist eine Klatsche, ein Appell und
       (mindestens) ein Hinweis, der auch jene interessieren sollte, die das
       Urteil etwa aus juristischer Sicht für angreifbar betrachten.
       
       Das Gericht hat sich viel Mühe gemacht und akribisch nachgerechnet, wie
       viele Menschen wie von den vielen Pannen beim Urnengang am 26. September
       2021 betroffen waren und gewesen sein könnten: weil keine Stimmzettel mehr
       vorlagen, ihr Wahllokal vorübergehend geschlossen wurde, die Schlangen
       stundenlanges Warten erforderten.
       
       Die Schuld [2][an dem Chaos] sieht das Gericht weniger bei den Ausführenden
       am Wahltag, sondern vielmehr bei den Organisator*innen, sprich der
       damaligen Landeswahlleiterin und dem damaligen Innen- und heutigen
       Bausenator Andreas Geisel (SPD). Erstere ist bereits kurz nach dem Debakel
       zurückgetreten; entsprechende Forderungen gegenüber dem Letzteren werden
       jetzt noch lauter werden. Zu Recht.
       
       Das Urteil mag einen spezifischen Berliner Bezug haben, begründet in den
       komplexen Strukturen von Land und Bezirken. Man kann es aber auch lesen als
       Aufruf, Wahlen als zentrale demokratische Aufgabe und Möglichkeit zur
       Teilhabe ernster zu nehmen und bei der Vorbereitung gerne noch genauer
       hinzuschauen, damit sich ein solches Debakel nicht wiederholt. Auch nicht
       in einem anderen Bundesland. Schließlich entstanden die Fehler nicht durch
       Wahlmanipulation oder ein Naturereignis.
       
       Das zeigt sich beim Umgang mit den Wahlprognosen von Umfrageinstituten, die
       derzeit Punkt 18 Uhr am Wahlabend veröffentlicht werden. Das Gericht hat
       umfassend ausgeführt, welche Folgen ein dadurch „beeinflusstes
       Wahlverhalten“ haben kann, wenn die Wahllokale aufgrund großer Nachfrage
       später schließen müssen – was durchaus vorkommen kann. Das Urteil
       ausschließlich als ein erneutes Beispiel für die [3][Pannen-Hauptstadt
       Berlin] zu bewerten, greift damit definitiv zu kurz.
       
       16 Nov 2022
       
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