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       # taz.de -- Verfassungsgericht zu Polizist:innen: Keine vermummten Robocops
       
       > Polizist:innen müssen im Dienst ein Namensschild tragen. Der
       > Entscheid des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Entwicklung hin zu
       > einer bürgerfreundlichen Polizei.
       
   IMG Bild: Nur mit Namen auf Streife: Polizist:innen mit Brandenburgs Inneminister Stübgen
       
       Das Bundesververfassungsgericht hat die Klage einer Hauptkommissarin
       abgelehnt, die im Dienst nicht das Namenschild tragen wollte, das in
       Brandenburg gesetzlich vorgeschrieben ist. Ihr Argument, das sei ein
       unverhältnismäßiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung,
       konnte Karlsruhe nicht überzeugen.
       
       [1][Die Entscheidung] ist erfreulich und stärkt die Entwicklung hin zu
       einer bürgerfreundlichen Polizei. Auf Streife, auf der Wache und bei
       Ermittlungen sind Polizist:innen mit Namensschild ansprechbar und
       wirken wie Bürger:innen in Uniform.
       
       Natürlich geben Polizist:innen mit dem Namen etwas von sich preis. Doch
       das gilt auch für das Gesicht oder die Stimme. Es wäre absurd, wenn
       Polizist:innen nur noch als vermummte Robocops durch die Straßen
       streiften – aus Angst, jemand könnte ihr charakteristisches Lächeln auf
       Instagram posten.
       
       ## Nahbar und menschlich
       
       Es will auch niemand, dass Polizist:innen nur noch mit
       Sprachnachrichten über das Display ihrer Uniform mit Bürger:innen
       kommunizieren, damit niemand ihre freundliche Dialektfärbung oder das
       sympathische Lispeln hören kann.
       
       Nein, Polizei muss nahbar und menschlich sein. Zwar sorgt Nähe immer auch
       für Risiken, doch noch mehr schafft sie Vertrauen. Und Vertrauen in die
       Polizei senkt gleichzeitig auch das Risiko. Wer Polizist:innen als
       Menschen erlebt, hat mehr Hemmungen, ihnen böse Worte zu sagen.
       
       In aufgeheizten Konfliktsituationen, bei Hooligan-Aufmärschen und
       gewaltvollen Demonstrationen, darf die Polizei durchaus auch etwas
       abschreckend wirken. Solange sie dabei defensiv bleibt, verhindert das
       Gewalt. Natürlich ist dann auch ein Namensschild fehl am Platz.
       
       ## (Fehl-)Verhalten prüfen können
       
       Deshalb sehen wohl alle Bundesländer, die sich für Polizeikennzeichnung
       entschieden haben, bei geschlossenen Einheiten individuelle Nummern vor.
       Hier geht es weniger um Bürgernähe, sondern vor allem um die Möglichkeit,
       [2][polizeiliches (Fehl-)Verhalten] prüfen zu können.
       
       Wenn alle Polizist:innen in ihrer Kampfmontur gleich aussehen, muss man
       sie ja irgendwie identifizieren. Eine Nummer ist dann besser als nichts.
       
       29 Nov 2022
       
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