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       # taz.de -- Informationen zu Entwicklungsgeldern: KfW muss Auskunft geben
       
       > Die Menschenrechtsorganisation Fian fürchtet, dass die staatliche
       > Kreditbank Entwaldung finanziert. Sie klagte auf Transparenz – und bekam
       > nun Recht.
       
   IMG Bild: Eine auskunftspflichtige Behörde: Skulptur vor dem KfW-Gebäude
       
       Berlin taz | Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
       verweigerte zwei Menschenrechtsorganisationen die Einsicht in Dokumente zu
       Investitionen in das [1][umstrittene Agrarunternehmen Payco]. Daraufhin
       [2][klagte Fian] und bekam am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt
       am Main Recht: Die KfW sei als Behörde nach dem
       [3][Informationsfreiheitsgesetz] auskunftspflichtig und müsse die im
       öffentlichen Interesse stehenden Informationen beschaffen, so das Gericht.
       
       „Das Urteil ist ein großer Erfolg!“, freut sich Fian-Geschäftsführer
       Philipp Mimkes. „Payco ist für Landkonflikte mit Indigenen, Umweltschäden
       und Entwaldung verantwortlich. Nun können sich Öffentlichkeit und Politik
       in naher Zukunft ein besseres Bild von diesem Investment machen. Aus
       unserer Sicht ist es bedenklich, dass deutsche Entwicklungsgelder die
       industrielle Landwirtschaft finanzieren und Informationen über den
       kostspieligen Gerichtsweg erstritten werden müssen.“
       
       Die KfW muss den Menschenrechtsorganisationen Fian und dem European Center
       for Constitutional and Human Rights (ECCHR) nun die angefragten Dokumente
       übermitteln. Dabei handelt es sich um die Umwelt- und Sozialaktionspläne
       von Payco. Darin begründet das Unternehmen gegenüber der Entwicklungsbank,
       warum Investitionen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
       gerechtfertigt sind.
       
       ## Payco in der Kritik wegen Entwaldung und Landkonflikten
       
       Eine Tochterbank der KfW, die Deutsche Investitions- und
       Entwicklungsgesellschaft (DEG), hatte sich 2013 mit 25 Millionen Euro an
       dem Agrarunternehmen Payco beteiligt und damit einen Anteil von 15,8
       Prozent erworben.
       
       Payco betreibt in Paraguay Viehzucht und Anbau von Soja. Das Unternehmen
       sei dort der zweitgrößte Landbesitzer, geben die
       Menschenrechtsorganisationen an. Auf seinem Land komme es zu Abholzungen
       und Entwaldungen, das konnten die Menschenrechtsorganisationen unter
       anderem durch Satellitenbilder belegen.
       
       Außerdem gebe es Landkonflikte mit indigenen Bevölkerungen in Gebieten, die
       von Payco erworben wurden, erklärt Mimkes. Dort leben traditionell indigene
       Gemeinden, die keine Besitztitel haben und Vertreibung fürchten. Die
       paraguayische Verfassung sichere ihnen zwar zu, dass sie auf ihren
       traditionellen Gebieten leben dürfen, aber ohne Landtitel bliebe die Lage
       für sie unsicher.
       
       In fast zehn Jahren des DEG-Mitbesitzes sei das Problem nicht gelöst
       worden. „Aus unserer Sicht stellt die DEG privatwirtschaftliche Interessen
       über Menschenrechte“, kritisiert Mimkes. Informationen dazu erhoffen sich
       die Menschenrechtsorganisationen in den angefragten Umwelt- und
       Sozialaktionsplänen von Payco.
       
       Die KfW kann noch Berufung gegen das Urteil einlegen.
       
       24 Nov 2022
       
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