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       # taz.de -- Michael Blume gegen Twitter: Auf dem Experimentierfeld
       
       > Es ist richtig Twitter zur Löschung von Verleumdungen zu verpflichten.
       > Aufgepasst werden muss nur, dass nicht auch zulässige Tweets gelöscht
       > werden.
       
   IMG Bild: Michael Blume, Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg
       
       Der Antisemitismusbeauftragte Michael Blume ist mutig. Sich gegen den
       Vorwurf der Pädophilie zu wehren, kann auch nach hinten losgehen.
       Vielleicht bleibt in der öffentlichen Erinnerung doch etwas hängen. Aber es
       ist wichtig, dass sich mutige Menschen gegen solche Rufmordkampagnen
       stellen, um zu zeigen, dass und wie man sie politisch und persönlich
       überleben kann.
       
       Und natürlich ist es auch wichtig, dass es Gerichte gibt, die in einer
       derartigen Bedrängnis schnell und entschieden helfen, so wie jetzt das
       [1][Landgericht Frankfurt am Main], das den Kurznachrichtendienst Twitter
       verpflichtete, solche rechtswidrigen Tweets nicht mehr zu verbreiten. Auch
       die Frankfurter Richter:innen haben mit ihrer eindeutigen Entscheidung
       der politischen Kultur einen großen Dienst erwiesen. Es ist zu hoffen, dass
       die Entscheidung in höheren Instanzen bestätigt wird.
       
       Eigentlich sollte auch [2][Twitter] bei solchen Hetzkampagnen die
       Betroffenen schützen. Doch damit ist insbesondere [3][seit der Übernahme
       durch Elon Musk] kaum zu rechnen. Also müssen Gerichte in Europa
       nachhelfen. Immerhin ist Twitter leichter zu fassen als Trolle, die oft
       anonym oder aus dem Ausland hetzen. Und wenn erst einmal ein
       Lügen-Shitstorm losgebrochen ist, dann hilft ohnehin nur noch der Zugriff
       auf die Plattform.
       
       Spannend wird sein, wie Twitter die Auflage umsetzt, auch „kerngleiche“
       Aussagen zu entfernen – wenn es also statt „Nähe zur Pädophilie“ beim
       nächsten Mal „Hang zum Kinderficken“ heißt. Denn natürlich besteht dann die
       Gefahr, dass auch zulässige Aussagen aussortiert werden, noch mehr als dies
       bei automatisierten Uploadfiltern ohnehin der Fall ist.
       
       Es kommt also sehr auf die Ausgestaltung des Verfahrens an. Auch die
       Urheber:innen umstrittener Behauptungen müssen erfahren, dass ihre
       Aussagen auf dem Index landen sollen und sie sich wehren können. Teilweise
       ist das gesetzlich bereits vorgesehen, gilt aber noch nicht. Das
       Blume-Verfahren zeigt, dass wir uns noch auf dem Experimentierfeld bewegen.
       
       14 Dec 2022
       
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