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       # taz.de -- NS-Prozess gegen Sekretärin: Tippen im Todeslager
       
       > Irmgard F. war Sekretärin eines KZ-Kommandanten. Am Dienstag wird das
       > Urteil im Prozess gegen sie gesprochen. Beging sie Beihilfe zum Mord?
       
   IMG Bild: Hatte freie Sicht auf das Lager, aber gesehen haben will sie nichts: Irmgard F
       
       Stutthof/Itzehoe taz | Das rote Backsteingebäude steht unvermittelt in der
       flachen Landschaft da, wuchtig und unübersehbar. Die Sprossenfenster
       vermögen nicht dem Haus ein freundliches Aussehen zu verleihen. Auf einem
       Foto aus dem Jahre 1941 sind links und rechts des Haupteingangs zwei
       Hakenkreuzflaggen zu erkennen, eine weitere Fahne weht augenscheinlich am
       Dachfirst. Es handelt sich um die Kommandantur des Konzentrationslagers
       Stutthof. Im Inneren des Gebäudes, genauer im ersten Stockwerk, hatte der
       Kommandant Paul-Werner Hoppe seinen Dienstsitz, Herr über Leben und Tod
       Tausender Häftlinge.
       
       Vor allem über deren Tod.
       
       Paul-Werner Hoppe ist 1955, zehn Jahre nach den Ende der Massenmorde, vom
       Landgericht Bochum zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten
       verurteilt worden. Die Strafe erging lediglich wegen Beihilfe zum Mord,
       denn Hoppe, so befand das Gericht, sei lediglich ein „Irregeleiteter“ und
       „Verführter“ gewesen, eine der „kleinen Figuren“. Ein Urteil, typisch für
       die 1950er Jahre, als man in der Bundesrepublik von all dem nichts mehr
       wissen wollte. Der Bundesgerichtshof kassierte im folgenden Jahr den
       Schuldspruch. In einem zweiten Verfahren erhielt Hoppe 1957 eine
       neunjährige Haftstrafe. Schon 1960 wurde er aus dem Gefängnis entlassen.
       Hoppe starb 1974.
       
       Als eine Delegation des Landgerichts Itzehoe im Herbst 2022, 67 Jahre nach
       dem ersten Urteil, das Gelände des früheren Konzentrationslagers betritt,
       hängen selbstverständlich keine Hakenkreuzfahnen mehr dort. Die ehemalige
       Kommandantur des Lagers östlich von Danzig (Gdańsk im heutigen Polen)
       beherbergt heute die Verwaltung der Gedenkstätte Stutthof. Hier ist auch
       das Archiv untergebracht, mit all den Karteikarten über die Häftlinge und
       ihre Bewacher von der SS. Die deutschen Juristen sind gekommen, um sich
       selbst ein Bild von diesem Haus zu machen.
       
       ## Befehle zu Deportationen
       
       Denn neben Paul-Werner Hoppe arbeitete dort von Juni 1943 bis zum April
       1945 eine junge Frau von 18, 19 Jahren, die damals den Namen Irmgard D.
       trug. Sie stammte aus einem Vorort von Danzig und war bis dahin in einer
       Bankfiliale in Marienburg tätig gewesen. Nun gingen über ihren Schreibtisch
       keine Zahlungsanweisungen mehr, sondern die Post des KZ-Kommandanten, die
       eingehenden Fernschreiben der Inspektion der Konzentrationslager in
       Oranienburg mit ihren Befehlen über ankommende und abgehende Häftlinge,
       über Todeszahlen und Deportationen, und die entsprechenden Antwortschreiben
       Hoppes.
       
       Die Frage ist: Hat sich Irmgard F., wie sie heute heißt, damit der Beihilfe
       zum Mord schuldig gemacht? Hat sie daran mitgewirkt, dass während ihrer
       Tätigkeit in Stutthof 11.430 Menschen heimtückisch und grausam umgebracht
       worden sind, wie es in der Anklageschrift heißt? Oder hat sie von all dem
       gar nichts mitbekommen, nichts mitbekommen können? Das herauszufinden, ist
       Aufgabe der Delegation des Landgerichts Itzehoe. Es ist wichtig, denn nur
       wenn Irmgard F. nachgewiesen werden kann, dass sie damals Kenntnis von den
       Grausamkeiten besaß, kann sie auch zur Rechenschaft gezogen werden.
       
       Das Itzehoer Verfahren ist, 77 Jahre nach der Niederschlagung des
       Nationalsozialismus, das erste gegen eine frühere Zivilangestellte in einem
       KZ in der Bundesrepublik.
       
       Einige Tage nach dem Ortstermin in Stutthof, zurück in der
       schleswig-holsteinischen Kleinstadt, verliest der Vorsitzende der
       Strafkammer, Dominik Groß, ein Protokoll über den Besuch. Danach habe die
       Angeklagte aus den Fenstern des Geschäftszimmers in der Kommandantur auf
       das „neue Lager“ blicken können, zu dem auch das so genannte „Judenlager“
       zählte. Aus dem Zimmer des Kommandanten habe sich ein ähnliches Bild
       geboten. Aus einem dritten Raum, der damals als Magazin diente, habe man
       die Baracken des „alten Lagers“ sehen können, aber auch das Krematorium
       sowie zwei der Wachtürme.
       
       ## 2.502 Jüd:innen im ersten Transport
       
       Danuta Drywa arbeitet seit 44 Jahren als Historikerin in der Gedenkstätte
       Stutthof, genauer in der früheren Kommandantur, wo auch Irmard F. ihren
       Dienst tat. Die freundliche Polin gilt als beste Kennerin der Zustände in
       dem ehemaligen KZ. Sie schreibt, dass die Leitung des 1939 eingerichteten
       Lagers schon früh davon Kenntnis gehabt haben muss, dass beabsichtigt war,
       dort ab 1944 in großem Umfang jüdische Häftlinge aufzunehmen. Die
       Lagerleitung sei umorganisiert worden und Kommandant Hoppe wurde zweimal
       nach Oranienburg in die Inspektion der KZ beordert.
       
       Dabei ging es auch um die Verwendung von Zyklon B für die Ermordung von
       Häftlingen, vom dem am 14. Juni 1944 zwei SS-Männer 50 Kilogramm dort
       abholten. Vor allem aber entstanden 30 weitere hölzerne Baracken: das war
       das „neue Lager“. Am 29. Juni 1944 erreichte ein erster Transport mit 2.502
       ungarischen Jüdinnen das Konzentrationslager Stutthof.
       
       Hohe, mit Stacheldraht gekrönte Zäune umgeben bis heute das, was früher
       einmal das KZ war. In regelmäßigen Abständen stehen hölzerne Wachtürme mit
       gläsernen Kanzeln, aus denen SS-Männer die Flucht von Häftlingen mit der
       Schusswaffe zu verhindern hatten. In den Baracken des früheren „Lager I“
       stehen dreistöckige Pritschen aus Holz eng beieinander. Es gibt keine
       Waschgelegenheit, es existiert keine Heizung. Im Juni 1944 vegetierten hier
       37.600 Gefangene in drangvoller Enge. Danach wurden es immer mehr, denn im
       Osten eroberte die Rote Armee das bis dahin deutsch besetzte Land. Stutthof
       wurde zur Auffangstation der Häftlinge, die von dort hergebracht wurden.
       
       Einer von ihnen war Josef Salomonovic aus Wien. Bei seinem Auftritt in der
       zum Gerichtssaal umgebauten Industriehalle am Rande von Itzehoe vor einem
       Jahr ist er 83 Jahre alt. Der Mann mit dem vollen Haarschopf hat es auf
       sich genommen, Zeugnis darüber abzulegen, was in Stutthof geschehen ist.
       Salomonovic ist einer von 28 greisen Nebenklägern, die in dem Prozess als
       Überlebende zugelassen sind. Einige von ihnen sind während der mehr als 14
       Monate, die die Hauptverhandlung andauert, verstorben.
       
       Salomonovic berichtet, dass er irgendwann 1944 in einen Zug gesetzt wurde,
       genauer in einen Viehwaggon, der vom Ghetto Łódź nach Auschwitz fuhr,
       zusammen mit den Eltern und dem Bruder. Wie es bald danach weiter nach
       Stutthof ging, offenbar, weil seine Verwandten als so hoch qualifiziert
       eingestuft waren, dass sie zum Wohle der deutschen Rüstungsindustrie noch
       ein bisschen am Leben bleiben sollten.
       
       ## Phenolspritze ins Herz
       
       „Es war das schlimmste Lager“, sagt Salomonovic. „Das Allerschlimmste war
       der Hunger und die Kälte.“ Vater und Bruder seien ins Männerlager gekommen,
       seine Mutter und er zu den Frauen. Dazwischen Stacheldraht. Josefs
       Milchzähne fielen aus, aber es wuchsen keine neuen. Stundenlang hätten sie
       bei Appellen stillstehen müssen. „Fünf Uhr früh, immer hundert in einem
       Block. Wenn jemand umgefallen ist, dann wurde noch einmal gezählt. Wenn
       jemand fehlte, auch.“ Er habe zwischen den Beinen seiner Mutter gestanden,
       sie hätten sich gegenseitig gewärmt.
       
       Der Zeuge berichtet, dass er im Lager einzig einen Löffel besessen habe.
       Einmal habe es Karotten gegeben, offenbar aus einer Hilfslieferung aus
       Norwegen. Die Mutter teilte die Karotte mit dem Löffel in zwei Hälften und
       schob ihm seinen Anteil in den Mund.
       
       Josef Salomonovic hält ein Foto in die Höhe, es zeigt einen mittelalten
       Mann. Es ist sein Vater. An einem Tag, möglicherweise am 17. September
       1944, war er in die Krankenstation gelockt worden. Dort erhielt er eine
       tödliche Phenolspritze ins Herz.
       
       Rund zwei Monate später hat Josef Salomonovic, nunmehr nur mit seiner
       Mutter und dem Bruder, Stutthof in einem Viehwaggon wieder verlassen. Es
       ging nach Dresden, in ein Außenlager des KZ Flossenbürg. Den Löffel trug er
       bei sich.
       
       Die 97 Jahre alte Angeklagte Irmgard F. hat der Aussage aufmerksam
       zugehört, doch ohne eine sichtbare Regung. Damals, als der sechsjährige
       Josef in der Baracke fror und hungerte, als er seinen Vater verlor, saß sie
       in der gut geheizten Kommandantur, nur einen Steinwurf entfernt.
       
       ## Noch heiße menschliche Knochen
       
       Nach Josef Salomonovic werden weitere Zeugen angehört, manche von ihnen
       über Video, weil den Überlebenden die weite Reise nach Deutschland nicht
       mehr zuzumuten ist. Die in den USA lebende 93 Jahre alte Asia Shindelman
       berichtet, wie SS-Bewacher sie und ihre Verwandten mit Peitschen und Hunden
       empfingen. Abraham Koryski (94) aus Israel sagt aus, dass er im Krematorium
       noch heiße menschliche Knochen einsammeln musste und dass er täglich von
       Toten umgeben war. Halima Strnand (95) aus dem australischen Melbourne
       berichtet von der großen Typhus-Epedemie im Lager Anfang 1945, der ihre
       Mutter und viele weitere Frauen zum Opfer gefallen seien.
       
       Es gab in Stutthof viele Möglichkeiten, zu Tode zu kommen, mehr, als am
       Leben zu bleiben. Da stand eine Baracke, in der ahnungslose Häftlinge durch
       einen verborgenen Schlitz in einer Zwischenwand erschossen wurden; die
       NS-Bürokratie erfand dafür den Namen „Genickschussanlage“. In einer Kammer
       und später in einem abgedichteten Wagen einer Kleinbahn ermordete die SS
       Häftlinge durch den Einsatz von Zyklon B. Menschen wurden aus nichtigem
       Anlass erschossen, andere mit einer tödlichen Injektion ermordet. Vor allem
       aber starben sie durch die lebensfeindlichen Bedingungen: den
       immerwährenden Hunger, die beißende Kälte, die fehlende Hygiene, kaum
       vorhandene medizinische Hilfe, und das bei grassierenden Seuchen.
       
       Etwa 65.000 Menschen, so eine Schätzung, kamen in Stutthof zwischen 1939
       und 1945 ums Leben.
       
       Irmgard F. hat in ihrem Verfahren keine Aussage getroffen, nicht zu ihrer
       Rolle im Lager, nicht zu ihrem Alltag, nicht zu ihrer Arbeit. Das ist ihr
       Recht als Beschuldigte. Nur ganz am Ende, bei den letzten Worten Anfang
       Dezember, als ihr Anwalt einen Freispruch verlangt, tut sie den Mund auf:
       „Es tut mir leid, was alles geschehen ist. Ich bereue, dass ich zu der Zeit
       gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.“
       
       ## Sie leugnete, im Lager gewesen zu sein
       
       Sie hat allerdings Ende September letzten Jahres, ganz zu Beginn des
       Prozesses, deutlich gemacht, was sie von dem Verfahren hält. Da ist sie
       nicht vor Gericht in Itzehoe erschienen, sondern hat sich mit einem Taxi
       aus ihrem Pflegeheim in Quickborn nach Hamburg davongemacht, einen Brief
       hinterlassend, dass sie ihrem Prozess nicht beizuwohnen gedenke. Noch am
       selben Tag fasst die Polizei die Flüchtige. Die Episode bringt Irmgard F.
       einen kurzzeitigen Aufenthalt in der Haft und anschließend zur Überwachung
       eine Fußfessel ein. Fortan ist sie anwesend, sitzend im Rollstuhl in einem
       Glaskasten links der Richterbank, um die Gefahr einer Covid-Infektion für
       die Ungeimpfte zu verringern.
       
       Es ist freilich einiges mehr über Irmard F.s Vergangenheit bekannt, auch
       wenn ihr Verteidiger Wolf Molkentin dafür gesorgt hat, dass nicht alles
       davon vor dem Gericht eingeführt werden darf. Denn die ehemalige
       KZ-Sekretärin ist keine ganz Unbekannte für die bundesdeutsche Justiz. Ihre
       Tätigkeit ist schon lange aktenkundig, nur hat es in all den Jahrzehnten
       zuvor niemand für notwendig befunden, sie deswegen auch zu Verantwortung zu
       ziehen. Denn Menschen wie sie galten der Justiz lange als Randfiguren,
       deren strafrechtliche Verfolgung nicht geboten schien.
       
       Schon 1954 gab sie in einer Zeugenvernehmung in Lübeck an, der gesamte
       Schriftverkehr im Lager sei über ihren Schreibtisch gegangen. Von
       Erschießungen und Vergasungen aber habe sie nichts gewusst. Zehn Jahre
       später erklärt sie in einer weiteren Vernehmung, sie habe niemals das Lager
       selbst betreten. 1982 sagte sie, sie könne sich nicht an den Inhalt der
       Schreiben erinnern, die Lagerkommandant Hoppe ihr diktiert habe.
       
       Gründe dafür, aus der Zeugin Irmgard F. eine Beschuldigte zu machen, sahen
       die Justizbehörden damals nicht.
       
       Vielleicht war die Arbeit in der Kommandantur für die junge Irmgard aber
       auch gar nicht so übel. Denn dort lernte sie offenbar den
       SS-Oberscharführer Heinz Furchtsam kennen. Eine Liebe im KZ. 1954 wurde
       geheiratet, da hatte Furchtsam seinen für einen SS-Mann so unpassenden
       Nachnamen schon geändert. Es muss um diese Zeit gewesen sein, als das
       Ehepaar Besuch alter Stutthof-Kameraden in ihrer Wohnung empfing, darunter
       den früheren Kommandanten Paul-Werner Hoppe. 1972 starb der Ehemann.
       Irmgard F. arbeitete bis zu ihrer Verrentung als Verwaltungsangestellte in
       einer norddeutschen Kleinstadt. Sie erhielt keine Vorstrafen.
       
       ## Herrschaftliche Villa mit Garten
       
       Erst 2015 beginnen neue Ermittlungen. Die bundesdeutsche Rechtsauffassung
       hat sich inzwischen verändert. Als Beihilfe zum Mord kann nun gewertet
       werden, wenn eine Beschuldigte oder ein Beschuldigter allein durch seine
       aktive Anwesenheit in einem Vernichtungs- oder Konzentrationslager
       wissentlich dazu beigetragen hat, dass die Mordmaschine weiter
       funktionierte. Als Irmgard F. im Februar 2017 anlässlich einer
       ergebnislosen Durchsuchung im Zimmer ihres Pflegeheims erneut vernommen
       wird, sagt sie aus, sie wisse nicht mehr, was sie für Hoppe geschrieben
       habe. Außer dass es einmal um eine Bestellung für Gartenbedarf gegangen
       sei, da habe er ein Faible für gehabt.
       
       Das könnte sogar passen. Denn Paul-Werner Hoppe bewohnte als KZ-Chef in
       Stutthof eine nahe gelegene herrschaftliche Villa, „weißes Haus“ genannt,
       die gewiss mit einem hübschen Garten ausgestattet war.
       
       Zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung hat Staatsanwältin Maxi Wantzen in
       ihrem Pladoyer für Irmgard F. gefordert. Das hört sich lächerlich wenig an
       angesichts einer Anklage der Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen.
       Aber die Justiz muss auch bedenken, dass ein Urteil im Verhältnis zu
       früheren Schuldsprüchen gegen andere KZ-Verantwortliche steht. Zwei Jahre
       auf Bewährung, das erhielt vor zwei Jahren auch der frühere Wachmann von
       Stutthof, Bruno D., bei seiner Verurteilung durch das Landgericht Hamburg.
       Fünf Jahre, so lautete im Juni dieses Jahres das Urteil gegen Josef S., der
       im KZ Sachsenhausen Wachdienste schob, durch das Landgericht Neuruppin.
       Doch Bruno D. und Josef S. zählten zur Wachmannschaft. Sie bewegten sich
       innerhalb des umzäunten Lagers, besaßen von Türmen aus gar einen ständigen
       Überblick. Trägt Irmgard F. durch ihre Schreibtischtätigkeit weniger
       Schuld? Oder ist sie deswegen gar unschuldig?
       
       Andererseits ist auch ein Prozess gegen eine 97-Jährige Greisin, in dem es
       um lange zurückliegende Taten geht, kein Geschichtsunterricht. Es geht auch
       um etwas, was Juristen Generalprävention nennen. Ein Urteil soll
       abschreckende Wirkung haben gegenüber möglichen künftigen Taten ähnlicher
       Natur. Man muss in diesen Tagen nur einige Hundert Kilometer nach Osten
       schauen, um zu verstehen, was damit gemeint ist.
       
       Das Strafmaß ist nicht das Wichtigste in so einem Verfahren, so äußern sich
       viele Überlebende des Naziregimes. Wichtig sei, dass es überhaupt solche
       Verfahren noch gebe, dass sich Deutschland seiner Verantwortung stelle –
       und dass sie die Gelegenheit erhielten, Zeugnis abzulegen über das, was
       geschehen ist. Der Zeuge Josef Salomonovic aus Wien drückte es nach seiner
       Vernehmung so aus: „Angenehm ist das nicht, hier zu sein. Es ist eine
       moralische Pflicht.“
       
       Das Gericht in Itzehoe will am 20. Dezember sein Urteil sprechen.
       
       19 Dec 2022
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Klaus Hillenbrand
       
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