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       # taz.de -- Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutral: Klimaneustart reicht Klage ein
       
       > Initiative will gemeinsamen Abstimmungstermin mit der Wiederholungswahl
       > am 12. Februar erstreiten. Erfolgsaussichten ungewiss.
       
   IMG Bild: Direkt vors Rote Rathaus marschiert für mehr direkte Demokratie
       
       Berlin taz | Die Initiative Klimaneustart Berlin hat nach eigener Aussage
       am Donnerstag Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin für einen
       Abstimmungstermin am 12. Februar eingelegt. Damit will die Initiative
       erreichen, dass die Abstimmung über das Volksbegehren „Berlin 2030
       klimneutral“ zeitgleich mit der Wiederholungswahl für das Abgeordnetenhaus
       stattfindet.
       
       Außerdem wolle man den Senat gerichtlich verpflichten, „das nötige Papier
       für den Volksentscheid umgehend zu bestellen und die sonstigen
       Vorbereitungen einzuleiten“, heißt es einer Mitteilung der Initiative. Die
       Initiative hatte vor einigen Tagen bereits auf [1][eigene Faust bei einer
       Druckerei ein Angebot eingeholt und Papier reserviert]. Der Senat war
       darauf aber nicht eingegangen. Bis Donnerstagabend habe Rot-Grün-Rot Zeit,
       „eine Reservierung von Produktionskapazitäten für die Druckunterlagen
       auszulösen“, so die Sprecher*innen von Klimaneustart.
       
       Weil aber selbst ein mögliches Eilverfahren für gewöhnlich nicht innerhalb
       weniger Stunden entschieden wird – und die Koalition kaum spontan
       Wahlzettel drucken dürfte – habe man sich entschieden, „die Option auf
       eigene Faust offenzuhalten“. 15.300 Euro seien nötig, um das Angebot der
       Druckerei weiter zu reservieren. Das Geld soll jetzt über Spenden
       zusammenkommen.
       
       Das Oberverwaltunsgericht bestätigte den Eingang einer Klage am
       Donnerstagnachmittag zunächst nicht. Ob die Initiative Aussicht auf
       juristischen Erfolg hat, ob das Verwaltungsgericht also überhaupt ein
       Eilverfahren eröffnen wird, ist unklar. In der taz hatte
       Verwaltungsrechtsexperte Peter Kremer ein Eilverfahren zumindest [2][für
       „denkbar“ gehalten].
       
       ## Termin am Dienstag
       
       Am kommenden Dienstag will der Senat voraussichtlich einen Termin für den
       Volksentscheid verkünden. Die Grünen mit der Spitzenkandidatin [3][Bettina
       Jarasch hatten sich für einen gemeinsamen Termin am 12. Februar stark
       gemacht]. Doch die verantwortliche Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und
       auch die Regierende Franziska Giffey (SPD) halten das für organisatorisch
       nicht mehr möglich.
       
       Landeswahlleiter Stephan Bröchler hatte ebenfalls gewarnt: „Ein
       zusätzlicher Volksentscheid stellt uns vor eine kaum lösbare Aufgabe –
       allein mit Blick auf die erforderlichen politischen Entscheidungen und die
       logistischen Prozesse.“ Auch Kultursenator und Vize-Bürgermeister Klaus
       Lederer (Linke) sagte am Dienstag nach der Senatssitzung: „Ich habe mich
       davon überzeugen können, dass es nicht möglich ist, die Termine
       zusammenzulegen.“
       
       Laut Landeswahlgesetz müssen ein Volksentscheid und eine Wahl nur dann
       zusammengelegt werden, wenn der Wahltermin frühestens vier Monate nach dem
       offiziellen Sammelergebnis des Volksbegehrens stattfindet. Die Initiative
       möchte aber einen gemeinsamen Termin mit der Wahl erstreiten, weil es ihre
       Chance erhöht, dass genügend Menschen an die Urnen gehen um das
       Teilnahme-Quorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten zu erreichen.
       
       8 Dec 2022
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Anna Klöpper
       
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