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       # taz.de -- EU-Bürger:innen im Königreich: Großbritannien braucht neue Regeln
       
       > Ein Gericht in London stärkt die Rechte von in Großbritannien lebenden
       > EU-Bürger:innen. Die Regierung will Berufung einlegen.
       
   IMG Bild: Viele EU-Europäer:innen leben hier: Die britische Hauptstadt London aus der Luft gesehen
       
       London taz | Das Vereinigte Königreich darf [1][EU-Bürger:innen, die schon
       vor dem Brexit im Land lebten], nicht dazu auffordern, eine
       Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. So urteilte am Mittwoch das
       Obergericht von England und Wales (High Court of Justice) in London. Die
       derzeitige Rechtslage sieht das so vor und stelle damit viele Menschen vor
       „äußerst schwerwiegende Unsicherheiten“. Außerdem verstoße sie gegen den
       Austrittsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.
       
       Das britische Innenministerium verlangt von allen EU-Bürger:innen, die
       keine britische Staatsbürgerschaft besitzen, sich beim sogenannten
       EU-Settlement Scheme anzumelden. Es erlaubt EU-Bürger:innen zwar, sich
       weiter im Vereinigten Königreich aufzuhalten und dort zu arbeiten, aber es
       fordert nach fünf Jahren einen weiteren Antrag auf permanentes Bleiberecht.
       
       Die richterliche Untersuchung war vom unabhängigen Aufsichtsamt für
       Bürgerrechte (Independent Monitoring Authority for the Citizens’ Rights
       Agreements) in Auftrag gegeben worden. Das Aufsichtsamt ist Teil des
       Austrittsabkommens mit Zuständigkeit für die Rechte von EU-Bürger:innen im
       Vereinigten Königreich.
       
       Von den 5,5 Millionen Menschen, die bis zum Juni 2021 eine
       Aufenthaltserlaubnis beantragten, erhielten 2,8 Millionen
       EU-Bürger:innen ein sofortiges permanentes Bleiberecht, weil sie bereits
       über fünf Jahre im Land waren. 2,3 Millionen weitere
       Antragsteller:innen erhielten den sogenannten Pre-Settled Status,
       durch den sie permanentes Bleiberecht erst nach fünf Jahren beantragen
       können und müssen.
       
       ## Richter: Unfaire Hürden aufgebaut
       
       Im Vereinigten Königreich lebende EU-Bürger:innen, die dem nicht nachkommen
       können, riskieren, sich ohne Neuregistrierung illegal im Land aufzuhalten.
       Die Gruppe The3Million, welche sich für die Rechte von EU-Bürgerinnen im
       Vereinigten Königreich einsetzt, argumentierte, dass dies insbesondere die
       vulnerablen unter den EU-Bürger:innen gefährden könnte und zur Verweigerung
       ihrer Gesundheitsversorgung, [2][Sozialunterstützung] oder ihrer
       Wiedereinreise nach einem Auslandsaufenthalt führen könnte.
       
       Das erste Mal könnten diese Folgen im August 2023 eintreten, wenn die fünf
       Jahre der ersten bereits 2018 registrierten Personen ablaufen. Am Mittwoch
       urteilte Richter Peter Lane in London, dass die britische Regierung durch
       ihre Verordnung EU-Bürger:innen, die sich permanent im Vereinigten
       Königreich aufhalten wollen, unfaire Hürden in den Weg gestellt habe. Das
       Innenministerium unterliege einem rechtlichen Irrtum, denn EU-Bürger:innen
       könnten ihren Aufenthaltstitel eigentlich nur in ganz bestimmten
       Ausnahmefällen verlieren, etwa wenn sie sich innerhalb der fünfjährigen
       Periode nicht durchgehend im Vereinigten Königreich aufgehalten haben.
       
       Das britische Innenministerium gab an, es sei vom Urteil enttäuscht und
       beabsichtige, dagegen Berufung einzulegen. Das Verfahren für
       EU-Bürger:innen sei sogar über das absolut Notwendige hinaus gegangen. Man
       nehme die Absicherung der Rechte von EU-Bürger:innen im Vereinigten
       Königreich jedoch äußerst ernst, sagte Lord Simon Murray, ein
       Staatssekretär des Inneren.
       
       22 Dec 2022
       
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