URI: 
       # taz.de -- Entscheidung nach über vier Jahren: Geldbuße für Meta
       
       > Die irische Datenschutzaufsicht hat ein millionenschweres Bußgeld gegen
       > den Facebook-Konzern Meta verhängt – allerdings nicht freiwillig.
       
   IMG Bild: Datensammelpraxis nicht okay – das hat nun die irische Aufsichtsbehörde entschieden
       
       Berlin taz | Der US-Konzern Meta, zu dem unter anderem die Dienste Facebook
       und Instagram gehören, muss eine doppelte Geldbuße zahlen: [1][Die irische
       Datenschutzaufsicht DPC hat am Mittwoch] – nach einer Entscheidung des
       Europäischen Datenschutzausschusses – ein Bußgeld in Höhe von 210 Millionen
       Euro wegen Datenschutz-Verstößen bei Facebook und eines in Höhe von 180
       Millionen Euro wegen Verstößen bei Instagram verhängt. Meta muss außerdem
       innerhalb von drei Monaten seine Datenverarbeitung so anpassen, dass sie
       mit den Datenschutz-Vorschriften im Einklang steht.
       
       Das nun verhängte Bußgeld geht zurück auf drei Beschwerden, die der
       österreichische Datenschutz-Verein Noyb mit dem Wirksamwerden der
       [2][Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)] im Jahr 2018 einreichte. Da Meta –
       damals noch Facebook – seinen Europa-Sitz in Irland hat, ist die dortige
       Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig. Die gilt aber als nicht sonderlich
       ambitioniert, wenn es darum geht, Verstöße zu verfolgen.
       
       Entsprechend zog sich das Verfahren hin, bis schließlich eine milde
       Geldbuße von 30 Millionen Euro im Raum stand. Im Dezember entschied dann
       der Europäische Datenschutzausschuss: Das reicht nicht. Er forderte die
       irische Behörde zu einem klareren Vorgehen auf. Zusätzlich zu einem Stopp
       personalisierter Werbung hielt der Europäische Datenschutzausschuss eine
       massive Geldstrafe für Meta für erforderlich.
       
       „Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben
       sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen verschoben“, erklärte [3][Max Schrems], Gründer von
       Noyb. Das sei unfair und illegal. „Uns ist kein anderes Unternehmen
       bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante
       Weise zu ignorieren.“
       
       ## DSGVO ließ sich unterschiedlich auslegen
       
       Meta zeigte sich „enttäuscht“ von der Entscheidung und kündigte Berufung
       an. Unternehmen seien in der Frage mit einer unklaren Rechtslage
       konfrontiert gewesen, hieß es in einer Reaktion des Konzerns. „Wir glauben
       zutiefst, dass unser Ansatz die EU-Datenschutzverordnung respektiert, (…)
       und haben vor, sowohl gegen den Inhalt der Entscheidungen als auch gegen
       die Strafen in Berufung zu gehen“, so die Meta-Stellungnahme weiter.
       
       Die DSGVO schreibt seit 2018 vor, unter welchen Bedingungen Unternehmen und
       Behörden personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten dürfen. Wie genau
       diese Regeln zu verstehen sind, lässt sich – je nach Interessenlage –
       unterschiedlich auslegen. Mit der DSGVO hatte Facebook – heute Meta – in
       seinen Nutzungsbedingungen das Ausspielen von persönlich zugeschnittener
       Werbung zum Teil des Dienstes erklärt, für den keine eigene Zustimmung
       notwendig sei. Diese Auslegung hat nun auch die irische Datenschutzbehörde
       kassiert.
       
       „Jeder muss jetzt diese Apps auch ohne personalisierte Werbung nutzen
       können“, sagt Schrems. Die Entscheidung sorge auch für gleiche
       Wettbewerbsbedingungen mit anderen Werbetreibenden – die müssten
       schließlich ebenfalls die Zustimmung der Nutzer einholen. (mit dpa)
       
       5 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.dataprotection.ie/en/news-media/data-protection-commission-announces-conclusion-two-inquiries-meta-ireland
   DIR [2] /Ein-Jahr-DSGVO/!5597437
   DIR [3] /Datenschutzaktivist-ueber-digitale-Spuren/!5472574
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
       ## TAGS
       
   DIR Datenschutzgrundverordnung
   DIR Datenschutz
   DIR Schwerpunkt Meta
   DIR GNS
   DIR Bundeskartellamt
   DIR Datenschutz
   DIR Schwerpunkt Meta
   DIR Datenschutzgrundverordnung
   DIR Datenschutz
   DIR Datenschutzgrundverordnung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Kartellamt darf Datenschutz prüfen: Scharfe Zähne gegen Monopole
       
       Das Bundeskartellamt darf laut EuGH-Urteil bei Datenschutzverstößen aktiv
       werden. Ein richtiger Schritt zum Schutz vor marktbeherrschenden Firmen.
       
   DIR Nach Verstößen gegen EU-Datenschutz: Rekordstrafe gegen Meta
       
       Die irische Datenschutzaufsicht verhängt 1,2 Milliarden Euro Bußgeld gegen
       den Facebook-Mutterkonzern – allerdings nicht freiwillig.
       
   DIR Datenschutz in der EU: Zeit für Radikales
       
       Facebook-Mutter Meta muss ein Millionenbußgeld zahlen – und beim
       Datenschutz nachbessern. Und der Gesetzgeber? Sollte ihm nicht bloß
       zusehen.
       
   DIR Werbetracking bei Onlinemedien: Daten „zum Wucherpreis“
       
       Eine österreichische NGO hat Beschwerde gegen Medien wie „Spiegel.de“
       eingelegt. Sie sagt: Die Zustimmung zu Werbetracking sei nicht freiwillig.
       
   DIR Tracking im Netz: Beschwerdewelle gegen Cookies
       
       Die Banner auf Webseiten sind selten legal. Datenschützer:innen gehen
       daher nun gegen mehrere hundert Unternehmen vor.
       
   DIR Umsetzung von DSGVO: Unternehmen hadern mit Datenschutz
       
       Nur jedes fünfte Unternehmen hat die Datenschutz-Grundverordnung
       vollständig umgesetzt. Firmen sehen die DSGVO nach wie vor kritisch.