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       # taz.de -- Blutspende und Homosexualität: Diskriminierung soll ein Ende haben
       
       > Noch immer werden queere Menschen beim Blutspenden benachteiligt. Der
       > Gesundheitsminister will das nun ändern – und das Transfusionsgesetz
       > anpassen.
       
   IMG Bild: Keine Frage der sexuellen Orientierung: Lauterbach will die Diskriminierung beim Blutspenden beenden
       
       Berlin epd | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die
       Diskriminierung von queeren Männern bei der Blutspende beenden. Wie das
       Bundesgesundheitsministerium am Dienstag bestätigte, soll das
       Transfusionsgesetz entsprechend geändert werden. Grund für eine
       Rückstellung von der Blutspende soll künftig nur das individuelle
       Risikoverhalten eines potenziellen Spenders sein, nicht jedoch wie bislang
       pauschal die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität.
       
       „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten,
       nicht von sexueller Orientierung“, [1][sagte Lauterbach am Dienstag dem
       RedaktionsNetzwerk Deutschland], das zuerst über die Pläne berichtet hatte.
       Versteckte Diskriminierung dürfe es auch bei diesem Thema nicht geben. Die
       Bundesärztekammer müsse endlich nachvollziehen, „was im gesellschaftlichen
       Leben längst Konsens ist“.
       
       Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes wird die Bundesärztekammer
       verpflichtet, die Blutspende-Richtlinie anzupassen, um den [2][pauschalen
       Ausschluss queerer Männer und trans Personen] zu beenden. Kommt sie dem
       nicht nach, soll das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte
       Paul-Ehrlich-Institut den „allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der
       medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und
       Blutbestandteilen“ feststellen.
       
       Im Änderungsantrag ist die Rede von einer „zeitnahen“ und „effektiven“
       Umsetzung, wobei das konkrete Datum noch offen ist. Im Bericht des
       RedaktionsNetzwerks Deutschland heißt es, das geänderte Gesetz solle am 1.
       April in Kraft treten. Die Bundesärztekammer soll danach vier Monate Zeit
       für eine Änderung der Richtlinie haben.
       
       Mit dem Änderungsantrag setzt Lauterbach eine Bestimmung aus dem
       [3][Koalitionsvertrag] von SPD, Grünen und FDP aus 2021 um: „Das
       Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für
       Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich“, heißt es
       darin.
       
       Die Blutspende-Richtlinie der Bundesärztekammer sieht vor, dass Menschen
       mit einem Sexualverhalten, das ein höheres Risiko für die Übertragung
       schwerer Infektionskrankheiten birgt, zeitlich begrenzt von der Blutspende
       ausgeschlossen werden. Konkret ist von „Rückstellung“ die Rede. Zwar wurde
       für [4][queere Männer und trans Personen] diese Sperrfrist 2021 von zwölf
       auf vier Monate verkürzt. Gegenüber Heterosexuellen werden sie aber nach
       wie vor anders behandelt.
       
       Während die Richtlinie bei Sex zwischen Mann und Frau bei „häufig
       wechselnden“ Partner:innen eine Rückstellung vorsieht, ist das bei
       Sexualverkehr zwischen Männern bereits bei „einem neuen“ oder „mehr als
       einem“ Sexualpartner der Fall.
       
       10 Jan 2023
       
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   DIR [1] https://www.rnd.de/politik/blutspende-karl-lauterbach-will-diskriminierung-von-homosexuellen-beenden-M53TSNVSNVAVXIFUJNFENEO5U4.html
   DIR [2] /Diskriminierung-von-Homosexuellen/!5749829
   DIR [3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800
   DIR [4] /Gender/!t5008323
       
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