# taz.de -- Streit im Münchner Beck-Verlag: Die Verfassung vor Maaßen schützen?
> Der CDU-Rechtsaußen erläutert in einem Grundgesetzkommentar ausgerechnet
> das Asylgrundrecht. Der Beck-Verlags hält an ihm fest.
IMG Bild: Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maassen
Er oder ich. So kann man die Intervention des Bochumer Rechtsprofessors
Stefan Huster aus dem vergangenen Sommer zusammenfassen. Wenn Hans-Georg
Maaßen, der nach rechtsaußen gerückte ehemalige Verfassungsschutzchef,
weiter im Grundgesetz-Kommentar „Epping/Hillgruber“ schreiben darf, dann
will Huster aus dem Autorenkreis ausscheiden. Er wolle die Positionen
Maaßens nicht „hoffähig“ machen, indem er mit ihm gemeinsam das Grundgesetz
erläutert.
Der Verlag C. H. Beck, in dem das Buch erscheint, hat sich inzwischen
entschieden. Maaßen bleibt Autor des Grundgesetz-Kommentars. Jedoch wurde
der Autorenvertrag mit Huster auf dessen Wunsch aufgelöst. Begründung für
die Treue zu Maaßen: Man stehe „für eine pluralistische und freie
wissenschaftliche Diskussionskultur, solange sich diese im
verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt“.
Mehr Bauchschmerzen sind in einer internen Email der leitenden
Beck-Lektoren zu spüren, die vom juristischen Portal LTO zitiert wird:
„Sein Verhalten mag für Sie und uns in den vergangenen Jahren unerträglich
gewesen sein“, heißt es dort, „eine ‚Gesinnungskündigung‘ des Verlags“ sei
jedoch rechtlich nur in sehr engen Grenzen zulässig.
Vor einigen Tagen machte Huster die Entscheidung des Verlags und sein
Ausscheiden via Twitter öffentlich – was im Lauf dieser Woche zu einer
lebhaften Diskussion führte. Die SZ (Ronen Steinke) und die FAZ (Patrick
Bahners) kritisierten C. H. Beck. Die Welt (Andreas Rosenfelder) lobte
dagegen die „Standhaftigkeit“ des Verlags.
## Maaßen als Ideologe
Parallel dazu zeigte Maaßen wieder einmal seine bizarre Gedankenwelt. In
einem -Beitrag für Die Weltwoche zu den Berliner Silvesterkrawallen
unterstellte er Parteien und Medien, sie verschleierten gezielt die
„Migranten-Kriminalität“, um die weitere „ungesteuerte Massenzuwanderung“
nicht zu gefährden.
Ziel sei eine „Enthomogenisierung“ der Bevölkerung, ein
„Menschenzuchtprogramm“, das einem „antideutschen und antiweißen Rassismus“
entspringe.
Man kann Huster also gut verstehen, wenn er [1][mit Maaßen nichts zu tun]
haben will. Aber ist Maaßens Beitrag in einem Buch, an dem insgesamt 40
Autor:innen beteiligt sind, wirklich die Aufregung wert?
Auf den ersten Blick erscheint es zwar besonders befremdlich, dass Maaßen
in dem Grundgesetz-Kommentar ausgerechnet Artikel 16a, das Grundrecht auf
Asyl, erläutert. Allerdings wurde das deutsche Asyl-Grundrecht bekanntlich
1993 weitgehend abgeschafft. Maßgeblich ist inzwischen das eher
großzügigere EU-Asylrecht.
## Maaßen als Jurist und CDU-Mitglied
Maaßen schreibt also über einen ziemlich irrelevant gewordenen
Grundgesetz-Artikel. Er räumt auch selbst ein, dass Artikel 16a wegen der
EU-rechtlichen Entwicklung „erheblich an Bedeutung verloren“ hat.
Hans-Georg Maaßen verzichtet in seiner Erläuterung von Artikel 16a sogar
auf jeden Seitenhieb gegen seine Lieblingsfeindin, die ehemalige
Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre offene Flüchtlingspolitik des Jahres
2015. Sein Text besteht fast nur aus Rechtsprechungs-Zitaten.
Auch die bloße Beteiligung an diesem Grundgesetz-Kommentar macht Maaßen
nicht „hoffähig“. Es gibt in Deutschland 17 ernst zu nehmende
Grundgesetz-Kommentare. [2][Allein acht davon gibt der C. H.-Beck-Verlag
heraus], der auch Marktführer für juristische Literatur ist. Und der
„Epping/Hillgruber“-Kommentar, an dem Maaßen beteiligt ist, ist ganz sicher
nicht der Relevanteste von ihnen.
Wenn etwas die Hoffähigkeit von Hans-Georg Maaßen sichert, dann ist es doch
eher seine fortdauernde Mitgliedschaft in der Christlich-Demokratischen
Union (CDU), die ihn zur letzten Bundestagswahl immerhin als Direktkandidat
in Thüringen aufstellte.
13 Jan 2023
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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