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       # taz.de -- Rechtes Attentat in Hanau: Ausschuss bekommt lesbare Akten
       
       > Der hessische Untersuchungsausschuss zum Terror von Hanau erzielt einen
       > Erfolg gegen die Bundesanwaltschaft. Er bekommt ungeschwärzte Akten.
       
   IMG Bild: Scherben am Tatort, aufgenommen am 21. Februar 2020
       
       Freiburg taz | Generalbundesanwalt Peter Frank muss die Akten zum
       [1][Anschlag von Hanau] weitgehend ungeschwärzt an den hessischen
       Untersuchungsausschuss herausgeben. Das entschied jetzt das
       Bundesverwaltungsgericht in einem Eilbeschluss, der der taz vorliegt.
       
       Der Rechtsextremist Tobias Rathjen erschoss am 19. Februar 2020 [2][in
       Hanau neun Menschen mit Migrationshintergrund], anschließend tötete er
       seine Mutter und sich selbst. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen
       bald eingestellt, da der Täter tot war. Im hessischen Landtag wurde im Juli
       2021 ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, der mögliche Behördenfehler
       und Lehren für die Zukunft feststellen soll. Er forderte auch bei der
       Bundesanwaltschaft alle Akten an, doch bekam die 79 Ordner nur mit
       umfassenden Schwärzungen. Beim Täter wurde die gesamte Krankenakte
       geschwärzt. Auch große Teile der Obduktionsberichte der Opfer und des
       Täters wurden unleserlich gemacht.
       
       Der Generalbundesanwalt argumentierte, die Schwärzungen hätten „keine
       erkennbare Relevanz für die Aufklärung etwaiger Versäumnisse hessischer
       Behörden“. Außerdem widerspreche eine Veröffentlichung dem „postmortalen
       Persönlichkeitsschutz“. Dagegen klagte der U-Ausschuss Ende November 2022
       und beantragte eine einstweilige Anordnung. Das Bundesverwaltungsgericht in
       Leipzig, das zuständig ist, weil es sich um einen Streit zwischen einem
       Landesorgan und einer Bundesbehörde handelt, gab dem hessischen Ausschuss
       nun weitgehend Recht. U-Ausschüsse können selbst darüber befinden, heißt
       es, „welche Beweiserhebungen sie zur Aufklärung des Sachverhalts als
       notwendig erachten“. Die Anforderung von Beweisen könne auch allgemein
       darauf abzielen „Licht ins Dunkel“ eines Untersuchungskomplexes zu bringen.
       
       Auch der postmortale Persönlichkeitsschutz hindere die ungeschwärzte
       Herausgabe nicht. Nach dem Tod sei nur noch die Menschenwürde geschützt,
       die den Verstorbenen vor Herabwürdigung oder Verfälschung seines
       Lebensbildes schütze. Beides sei bei Herausgabe der medizinischen Berichte
       nicht zu befürchten. Die Akten sollen nur in der Geheimschutzstelle des
       Landtags einsehbar sein. Geschwärzt bleibt lediglich der Bericht einer
       medizinischen Untersuchung von Hans-Gerd Rathjen, dem militanten Vater des
       Attentäters, weil der Mann noch lebt und die Untersuchung nach der Tat
       erfolgte. Für den Ausschuss ging es wohl vor allem um die Grundsatzfrage,
       dass er sich nicht vom Generalbundesanwalt sagen lassen muss, was er wie zu
       untersuchen hat. Vor der Sommerpause muss der Bericht fertig sein.
       
       Generalbundesanwalt Peter Frank
       
       7 Feb 2023
       
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