# taz.de -- Verstöße gegen Mehrwegpflicht: Unverschämter Müll
> Lebensmittelgeschäfte müssen Mehrweggeschirr anbieten. Halten sich die
> großen Ketten daran? Die Deutsche Umwelthilfe hat das geprüft.
IMG Bild: Nicht mehr erlaubt: Einwegbecher
Berlin taz | Große Ketten halten sich nicht an die Mehrwegangebotspflicht –
das haben Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergeben. 10 der 16
stichprobenartig kontrollierten Lebensmittelgeschäfte – darunter Starbucks,
Rewe, Yormas und Cineplex – boten für ihre To-go-Produkte gar keine
Mehrwegverpackungen an. Mehr als die Hälfte der Läden verletzt laut DUH die
Informationspflicht, weil sie unzureichend oder gar nicht auf
Mehrwegangebote hinweisen.
„Es ist erschreckend, wie unverschämt sich diese großen Unternehmen über
Gesetze zum Schutz von Umwelt, Klima, Verbraucherinnen und Verbrauchern
hinwegsetzen“, sagte Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, am
Donnerstag in Berlin.
Die insgesamt 35 Tests seien bewusst nicht in kleinen Cafés privater
Betreiber:innen durchgeführt worden, so Metz. „Es geht um große Namen,
deren Rechtsabteilungen genau wissen, welche gesetzlichen Pflichten sie zu
erfüllen haben.“
Der [1][klageberechtigte Verbraucherschutzverband] hat nun juristische
Verfahren eingeleitet. In einem solchen Verfahren werden die Verstöße gegen
die Mehrwegpflicht in der Regel gerichtlich festgestellt und die
Unternehmen aufgefordert, die Verstöße nicht zu wiederholen, wie ein
DUH-Sprecher erklärte. Wenn die Betriebe auch danach ihrer Pflicht nicht
nachkämen, drohten höhere Strafen.
## Bundesländer sollen Betriebe kontrollieren
Die [2][Mehrwegangebotspflicht ist seit Januar 2023] im Verpackungsgesetz
festgeschrieben: Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Trinken zum
Mitnehmen verkaufen, dürfen zwar weiterhin Einwegverpackungen anbieten. Es
muss jedoch eine Mehrwegvariante geben, die nicht mehr kosten darf als das
Einwegbehältnis. Gastronomiebetriebe können die Mehrweglösungen gegen ein
Pfand ausgeben.
Laut Metz hatten die Geschäfte mehr als ein Jahr Zeit, sich auf die neue
gesetzliche Regelung vorzubereiten – es könne also nicht von Versehen die
Rede sein. Die Geschäftsführerin sieht aber auch die Bundesländer in der
Verantwortung, die sich bisher zu wenig um die Kontrolle der Mehrwegpflicht
gekümmert hätten. Zudem müsse die Regelung erweitert werden – zum Beispiel
[3][mit Extrakosten für Einweggeschirr].
9 Feb 2023
## LINKS
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## AUTOREN
DIR Nanja Boenisch
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