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       # taz.de -- Verstöße gegen Mehrwegpflicht: Unverschämter Müll
       
       > Lebensmittelgeschäfte müssen Mehrweggeschirr anbieten. Halten sich die
       > großen Ketten daran? Die Deutsche Umwelthilfe hat das geprüft.
       
   IMG Bild: Nicht mehr erlaubt: Einwegbecher
       
       Berlin taz | Große Ketten halten sich nicht an die Mehrwegangebotspflicht –
       das haben Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergeben. 10 der 16
       stichprobenartig kontrollierten Lebensmittelgeschäfte – darunter Starbucks,
       Rewe, Yormas und Cineplex – boten für ihre To-go-Produkte gar keine
       Mehrwegverpackungen an. Mehr als die Hälfte der Läden verletzt laut DUH die
       Informationspflicht, weil sie unzureichend oder gar nicht auf
       Mehrwegangebote hinweisen.
       
       „Es ist erschreckend, wie unverschämt sich diese großen Unternehmen über
       Gesetze zum Schutz von Umwelt, Klima, Verbraucherinnen und Verbrauchern
       hinwegsetzen“, sagte Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, am
       Donnerstag in Berlin.
       
       Die insgesamt 35 Tests seien bewusst nicht in kleinen Cafés privater
       Betreiber:innen durchgeführt worden, so Metz. „Es geht um große Namen,
       deren Rechtsabteilungen genau wissen, welche gesetzlichen Pflichten sie zu
       erfüllen haben.“
       
       Der [1][klageberechtigte Verbraucherschutzverband] hat nun juristische
       Verfahren eingeleitet. In einem solchen Verfahren werden die Verstöße gegen
       die Mehrwegpflicht in der Regel gerichtlich festgestellt und die
       Unternehmen aufgefordert, die Verstöße nicht zu wiederholen, wie ein
       DUH-Sprecher erklärte. Wenn die Betriebe auch danach ihrer Pflicht nicht
       nachkämen, drohten höhere Strafen.
       
       ## Bundesländer sollen Betriebe kontrollieren
       
       Die [2][Mehrwegangebotspflicht ist seit Januar 2023] im Verpackungsgesetz
       festgeschrieben: Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Trinken zum
       Mitnehmen verkaufen, dürfen zwar weiterhin Einwegverpackungen anbieten. Es
       muss jedoch eine Mehrwegvariante geben, die nicht mehr kosten darf als das
       Einwegbehältnis. Gastronomiebetriebe können die Mehrweglösungen gegen ein
       Pfand ausgeben.
       
       Laut Metz hatten die Geschäfte mehr als ein Jahr Zeit, sich auf die neue
       gesetzliche Regelung vorzubereiten – es könne also nicht von Versehen die
       Rede sein. Die Geschäftsführerin sieht aber auch die Bundesländer in der
       Verantwortung, die sich bisher zu wenig um die Kontrolle der Mehrwegpflicht
       gekümmert hätten. Zudem müsse die Regelung erweitert werden – zum Beispiel
       [3][mit Extrakosten für Einweggeschirr].
       
       9 Feb 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Klimaschutzklage-gegen-Volkswagen/!5905007
   DIR [2] /Gesetz-zu-Mehrweg-Verpackungen/!5903395
   DIR [3] /Teure-Muellentsorgung/!5879389
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Nanja Boenisch
       
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