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       # taz.de -- US-Klage gegen Google: Das Problem-Geschäftsmodell
       
       > Die EU tut es, das US-Justizministerium auch: Gegen Google zu klagen,
       > löst aber noch nicht das Grundproblem des Datenhortens.
       
   IMG Bild: Bay View Campus von Google in Mountain View, Kalifornien
       
       Es ist leicht, den Überblick zu verlieren, angesichts der ganzen Verfahren,
       die in unterschiedlichen Ländern und auf unterschiedlichen Ebenen
       mittlerweile gegen den US-Tech-Riesen Google laufen. Eine Auswahl: Da ist
       das Bundeskartellamt, das kritisch auf Googles Kartendienste schaut. Da ist
       die EU, wo zuletzt das [1][Gericht der Europäischen Union] eine verhängte
       milliardenschwere Geldbuße nur leicht gemindert hat, nämlich von 4,34
       Milliarden Euro auf 4,125 Milliarden. Es ging dabei um die Marktmacht von
       Googles [2][Smartphone-Betriebssystem Android.]
       
       Und nun, aktuellster Fall, kommt die US-Regierung dazu, und zwar bereits
       mit Verfahren Nummer 2: Das US-Justizministerium will mit einer diese Woche
       veröffentlichten Klage unter anderem eine Zerschlagung von Googles
       Anzeigen-Geschäftsbereich erzielen. Google habe auch mit illegalen Methoden
       versucht, seine Dominanz auf dem Markt zu halten, so der erhobene Vorwurf,
       dem das Unternehmen umgehend widersprach.
       
       Es also nicht so, dass die Rechtsabteilung von Google, beziehungsweise des
       Mutterkonzerns Alphabet, gerade über Unterbeschäftigung klagen könnte. Und
       trotzdem: So richtig und wichtig es ist, all diese Verfahren einzuleiten
       und zu führen – fundamental ändern werden sie nichts. Denn das grundlegende
       Problem ist das Geschäftsmodell. Ein Geschäftsmodell, das nicht nur Google,
       sondern in Varianten auch die anderen Big-Tech-Konzerne wie Meta, unter
       anderem mit Facebook und Instagram, oder auch ByteDance mit Tiktok
       praktizieren: Es ist das möglichst uferlose [3][Sammeln von persönlichen
       Nutzer:innendaten] und das Generieren von Umsatz auf dieser Basis.
       
       Wenn nun Regeln neu geschrieben, strenger gefasst oder besser durchgesetzt,
       womöglich sogar Unternehmensteile gezwungenermaßen abgespalten werden, dann
       kann sich das positiv auf den Wettbewerb oder auf den Schutz der
       Privatsphäre von Nutzer:innen auswirken. Aber so lange das Modell,
       persönliche Daten zu sammeln und zu Geld zu machen, legal bleibt, so lange
       wird sich absehbar an der jeweiligen Marktmacht und den damit verbundenen
       Problemen nichts grundlegend ändern.
       
       27 Jan 2023
       
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