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       # taz.de -- Fünf Jahre Istanbul-Konvention: Frauenschutz beginnt bei Männern
       
       > Die Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen sind in der Istanbul-Konvention klar
       > formuliert. Jetzt müssten sie nur noch konsequent umgesetzt werden.
       
   IMG Bild: Hunderte Menschen demonstrieren am 25. November in München gegen Sexismus und Femizide
       
       Am 1. Februar vor fünf Jahren trat die Istanbul-Konvention in Deutschland
       in Kraft. Bislang unter Vorbehalt, gilt seit diesem Mittwoch das
       „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
       Frauen und häuslicher Gewalt“ uneingeschränkt. Gut, eigentlich. Doch: Eine
       [1][wirkliche Strategie zur Umsetzung] gibt es in Deutschland nicht. Seit
       2018 sind einzelne Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt umgesetzt worden,
       zuletzt die Einrichtung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle für
       geschlechtsspezifische Gewalt sowie [2][eine Studie des BKA], die Einblicke
       über das sogenannte Dunkelfeld geben soll. Die unabhängige
       Expert:innenkommission GREVIO sah aber vor allem große Defizite: Es
       mangele nicht nur an Unterstützung von Frauen mit Fluchterfahrung, sondern
       es fehlten auch sowohl eine staatliche Koordinierungsstelle als auch
       angemessene finanzielle Ressourcen.
       
       Eigentlich gibt die Istanbul-Konvention den Maßnahmenkatalog gut vor, die
       Bundesregierung müsste ihn nur abarbeiten. Dabei könnte die Einrichtung
       einer staatlichen Koordinierungsstelle alle anderen Punkte nach sich
       ziehen. Dazu gehört, dass genügend [3][Frauenhausplätze] geschaffen werden:
       Es fehlen rund 15.000. Auf diesen Notstand weisen Feminist:innen und
       Gewaltschutzexpert:innen seit Jahren hin.
       
       Wichtig wäre auch mehr [4][Prävention]. Viele Angebote richten sich
       explizit an Frauen. Doch wenn [5][die Gewalt stattgefunden hat], ist es
       bereits zu spät: Es braucht [6][Anti-Gewalt-Angebote für Männer] sowie
       [7][Fortbildungen bei Polizei] und Justiz. Dazu gehört auch, dass das
       Umgangsrecht des Vaters nicht den Gewaltschutz der Mutter aushebeln darf.
       Viel zu häufig darf der Vater das Kind sehen, auch wenn dadurch Gefahr für
       die Mutter besteht. Nach Vorgaben der Istanbul-Konvention dürfte das nicht
       passieren. [8][Auch Femizide hätten so in Deutschland] womöglich verhindert
       werden können.
       
       Sicher hat die vergangene Bundesregierung einiges verschleppt, was die
       jetzige aufarbeiten muss. Aber die Maßnahmen sind in der
       Istanbul-Konvention klar ausformuliert, sie müssten nur noch umgesetzt
       werden.
       
       1 Feb 2023
       
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