# taz.de -- Fünf Jahre Istanbul-Konvention: Frauenschutz beginnt bei Männern
> Die Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen sind in der Istanbul-Konvention klar
> formuliert. Jetzt müssten sie nur noch konsequent umgesetzt werden.
IMG Bild: Hunderte Menschen demonstrieren am 25. November in München gegen Sexismus und Femizide
Am 1. Februar vor fünf Jahren trat die Istanbul-Konvention in Deutschland
in Kraft. Bislang unter Vorbehalt, gilt seit diesem Mittwoch das
„Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häuslicher Gewalt“ uneingeschränkt. Gut, eigentlich. Doch: Eine
[1][wirkliche Strategie zur Umsetzung] gibt es in Deutschland nicht. Seit
2018 sind einzelne Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt umgesetzt worden,
zuletzt die Einrichtung einer unabhängigen Berichterstattungsstelle für
geschlechtsspezifische Gewalt sowie [2][eine Studie des BKA], die Einblicke
über das sogenannte Dunkelfeld geben soll. Die unabhängige
Expert:innenkommission GREVIO sah aber vor allem große Defizite: Es
mangele nicht nur an Unterstützung von Frauen mit Fluchterfahrung, sondern
es fehlten auch sowohl eine staatliche Koordinierungsstelle als auch
angemessene finanzielle Ressourcen.
Eigentlich gibt die Istanbul-Konvention den Maßnahmenkatalog gut vor, die
Bundesregierung müsste ihn nur abarbeiten. Dabei könnte die Einrichtung
einer staatlichen Koordinierungsstelle alle anderen Punkte nach sich
ziehen. Dazu gehört, dass genügend [3][Frauenhausplätze] geschaffen werden:
Es fehlen rund 15.000. Auf diesen Notstand weisen Feminist:innen und
Gewaltschutzexpert:innen seit Jahren hin.
Wichtig wäre auch mehr [4][Prävention]. Viele Angebote richten sich
explizit an Frauen. Doch wenn [5][die Gewalt stattgefunden hat], ist es
bereits zu spät: Es braucht [6][Anti-Gewalt-Angebote für Männer] sowie
[7][Fortbildungen bei Polizei] und Justiz. Dazu gehört auch, dass das
Umgangsrecht des Vaters nicht den Gewaltschutz der Mutter aushebeln darf.
Viel zu häufig darf der Vater das Kind sehen, auch wenn dadurch Gefahr für
die Mutter besteht. Nach Vorgaben der Istanbul-Konvention dürfte das nicht
passieren. [8][Auch Femizide hätten so in Deutschland] womöglich verhindert
werden können.
Sicher hat die vergangene Bundesregierung einiges verschleppt, was die
jetzige aufarbeiten muss. Aber die Maßnahmen sind in der
Istanbul-Konvention klar ausformuliert, sie müssten nur noch umgesetzt
werden.
1 Feb 2023
## LINKS
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DIR [6] https://maenner-contra-gewalt.de/
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## AUTOREN
DIR Nicole Opitz
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