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       # taz.de -- Puigdemont droht Auslieferung: Teilerfolg für Spanien
       
       > Der EuGH erschwert es Belgien, Auslieferungsanträge abzulehnen.
       > Puigdemonts Anwalt wittert dennoch eine Chance für geflohene Katalanen.
       
   IMG Bild: Anhänger des katalanischen Politikers Carles Puigdemont 2021 in Barcelona
       
       Madrid taz | Im Streit um die Auslieferung katalanischer Politiker hat
       Spanien einen Teilerfolg errungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
       schränkte in einem Urteil vom Dienstag die Möglichkeit eines EU-Staats ein,
       die Vollstreckung eines von einem anderen Land ausgestellten
       Eurohaftbefehls zu verweigern.
       
       Hintergrund des Streits ist das umstrittenen Referendum Kataloniens über
       eine Abspaltung von Spanien im Jahr 2017. Spanien erkannte dies nicht an.
       Mehrere Organisatoren des Referendums wurden wegen „Aufruhrs“ und der
       „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ angeklagt. Dieser [1][Straftatbestand
       wurde zum Jahresbeginn 2023 abgeschafft].
       
       Die sieben Angeklagten, darunter der ehemalige katalanische
       Autonomiepräsident Carles Puigdemont, waren überwiegend nach Belgien
       geflohen, weswegen Spanien europäische Haftbefehle ausstellte. Seither wird
       gestritten, ob Belgien diese vollstrecken und die katalanischen Politiker
       ausliefern muss. Puigdemont lebt in Brüssel und sitzt im Europaparlament.
       Laut dem Urteil darf Belgien die Auslieferung grundsätzlich nicht aus
       Gründen ablehnen, die allein im spanischen Recht liegen. Anders sei es,
       wenn dies zu einer Verletzung von Grundrechten führe.
       
       Beim Urteil handelt es sich um einen Spruch zu einem
       Vorabentscheidungsgesuch des spanischen Richters Pablo Llarena am dortigen
       Obersten Gerichtshof. Llarena hatte vergebens versucht, die Auslieferung
       der Unabhängigkeitspolitiker zu erwirken. Das Gesuch bezieht sich auf die
       Ablehnung der Auslieferung des ehemaligen katalanischen Kulturministers
       Lluís Puig durch die belgische Justiz, ist aber auch auf die anderen drei
       im Exil Lebenden Politiker anwendbar.
       
       ## Mehrere Auslieferungsanträge möglich
       
       Während die Presse in Spanien das Urteil als „einen Schritt zur
       Auslieferung“ feiert, wertet der Anwalt von Puigdemont, Gonzalo Boye, den
       selben Spruch als einen Sieg im Sinne seines Mandanten. Denn der EuGH weist
       darauf hin, dass „wenn die gesuchte Person geltend macht, ihr drohe bei
       ihrer Übergabe an den Ausstellungsmitgliedstaat (im vorliegenden Fall
       Spanien) insofern eine Verletzung ihres Rechts auf ein faires Verfahren“,
       dies geprüft werden müsse.
       
       Dazu wird es sicher kommen. Denn das Urteil ermöglicht es ausdrücklich,
       mehrere aufeinander folgende europäische Auslieferungsanträge gegen ein und
       dieselbe Person zu stellen. Hier könnten die Strafverteidiger der vier
       Exilierten ansetzen. Der spanische Richter hat Haftbefehle mehrmals
       erlassen und dann wieder zurückgezogen, je nachdem, welche Chancen er sich
       einräumte.
       
       Weil drei der vier Betroffenen Europaabgeordnete sind, [2][genießen sie
       Immunität]. Das Europaparlament [3][wollte sie ihnen entziehen]. Auch
       darüber wird demnächst die europäischen Justiz urteilen müssen. (mit afp)
       
       31 Jan 2023
       
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