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       # taz.de -- Urteile zu Attentaten in Wien: Hohe Haftstrafen für Terrorhelfer
       
       > Zweimal lebenslang, einmal 20, einmal 19 Jahre: Die Freiheitsstrafen im
       > Prozess um das Attentat in der Wiener Innenstadt 2020 fallen besonders
       > hart aus.
       
   IMG Bild: Hoher Sicherheitsaufwand am Prozesstag in Wien
       
       Wien taz | Mit Schuldsprüchen und Verurteilungen zu teilweise drastischen
       Freiheitsstrafen endete in der Nacht auf Donnerstag der Prozess am Wiener
       Landesgericht gegen [1][Freunde und Helfer des islamistischen Attentäters]
       vom 2. November 2020. Der damals 20-jährige Kujtim F. hatte in der
       [2][Wiener Innenstadt] vier Menschen erschossen und über 20 verletzt. Der
       bisher einzige dschihadistische Attentäter in Österreich selbst wurde von
       der Polizei getötet.
       
       Maskierte und schwer bewaffnete Polizisten sorgten für den dramatischen
       Rahmen im Schwurgerichtssaal, als der Richter nach Mitternacht die Urteile
       verkündete. Zweimal lebenslang, einmal 20, einmal 19 Jahre Freiheitsstrafe
       verhängte das Gericht über vier Täter, die von den Geschworenen der
       Beihilfe zum Mord für schuldig befunden wurden. Zwei Freunde des
       Attentäters wurden zu nur zwei Jahren verurteilt und sind bereits auf
       freiem Fuß, da sie den Teil, der nicht auf Bewährung ausgesetzt ist, schon
       in der U-Haft abgesessen haben. Die hohen Haftstrafen sind noch nicht
       rechtskräftig, da die Anwälte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde
       angemeldet haben.
       
       Mehr als zwölf Stunden beriet die nur aus Frauen zusammengesetzte Jury über
       den umfangreichen Fragenkatalog, den sie vom Gericht vorgelegt bekommen
       hatte. Ihr Spruch löste nur bei zwei der Angeklagten Erleichterung aus.
       Beim 22-jährigen Ismail B., einem österreichischen Staatsbürger und
       Jugendfreund des Attentäters, der nur wegen Terrorpropaganda verurteilt
       wurde, und beim gleichaltrigen Kosovaren Arijanit F., der Kujtim F. in
       seinem Auto nach Bratislava chauffiert hatte, wo dieser vergeblich
       versuchte, Munition für seine Kalaschnikow zu kaufen.
       
       Lebenslang setzte es hingegen für Heydayatollah Z., einen 28-Jährigen mit
       afghanischen Wurzeln, der sich durch DNA-Spuren auf den Tatwaffen
       kompromittiert hatte. Seine Frau, die IS-Propaganda ins Deutsche übersetzt
       haben soll, und seine dokumentierten Aufrufe zum Töten von „Ungläubigen“
       verorten ihn eindeutig im dschihadistischen Milieu.
       
       Lebenslang bekam auch der 32-jährige Tschetschene Adam M., der gestanden
       hatte, er habe F. das Sturmgewehr serbischer Bauart und Munition besorgt.
       Dass er nicht gewusst habe, was jener damit im Schilde geführt habe, nahmen
       ihm die Geschworenen nicht ab.
       
       ## Härtere Strafen als in Deutschland
       
       Ishaq F., ein heute 22-jähriger Kindheitsfreund des Attentäters, gab zu,
       den Kontakt zum Waffendealer hergestellt zu haben, als F. in Haft saß.
       Schon damals habe dieser von einem Anschlag fantasiert. Sein Urteil: 20
       Jahre Freiheitsentzug. 19 Jahre bekam Burak K., der beim Attentäter gewohnt
       und schon 2018 versucht hatte, mit Kujtim F. nach Syrien auszureisen, um
       sich der Terrormiliz IS anzuschließen.
       
       Für den in Berlin forschenden Terrorexperten Guido Steinberg sind die
       Schuldsprüche „absolut nachvollziehbar, wenn man den österreichischen
       Kontext berücksichtigt.“ Es sei auffällig, „dass diese Haftstrafen doch
       deutlich über dem liegen, was in Deutschland üblich ist“, sagte der Experte
       am Donnerstag im Ö1 Morgenjournal.
       
       Für Steinbach handelt es sich bei den Tätern um „Randfiguren“, die „ein
       bisschen desorientiert waren in der dschihadistischen Szene und deshalb
       eben erst sehr, sehr spät zu diesem Anschlag gekommen sind.“ Deswegen seien
       sie aber nicht weniger gefährlich. Der österreichische Verfassungsschutz
       sieht in seinem Jahresbericht 2021, dass nach der militärischen Niederlage
       des IS-Kalifats und der Schwächung der organisierten dschihadistischen
       Szene die größte Gefahr von [3][radikalisierten Einzeltätern] ausgehe.
       
       2 Feb 2023
       
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