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       # taz.de -- Wahlklage vor Verfassungsgericht Hamburg: Keine Berliner Verhältnisse
       
       > Ein FDP-Politiker klagte gegen die Bürgerschaftswahl 2020 und wollte sie
       > wiederholen lassen. Doch das Verfassungsgericht hat nichts zu bemängeln.
       
   IMG Bild: Müssen nicht wieder aufgebaut werden: Plakate zur Bürgerschaftswahl 2020 in Hamburg
       
       Hamburg taz | Die vergangene [1][Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft im
       Frühjahr 2020] lief für Liberale ja gar nicht gut: Immerhin zu neunt hatten
       die FDPler:innen zuvor nach im Parlament gesessen. Dann scheiterte die
       Partei an der Fünf-Prozent-Hürde.
       
       Besonders dramatisch war das, weil es am Tag nach der Wahl noch so aussah,
       als hatte sie [2][die Hürde knapp übersprungen] – bis deutlich wurde, dass
       in einem Wahlbezirk jemand das (gute) Ergebnis der Grünen mit dem
       (schlechten) Ergebnis der FDP vertauscht hatte. Und weg war die liberale
       Bürgerschaftsfraktion.
       
       Und auch der frühere Vorsitzende des Hamburger Jungliberalen, Carl
       Cevin-Key Coste, zog nach der Wahl nicht ins Parlament ein. Aber er wollte
       die Wahl anfechten und legte vor dem hamburgischen Verfassungsgericht
       Wahlprüfungsbeschwerde ein – es habe da einige Wahlfehler gegeben, die die
       Gültigkeit der Wahl berühren würden. Am Freitag, fast drei Jahre nach der
       Wahl, wies das Gericht seine Beschwerden zurück. [3][Anders als nun in
       Berlin] muss in Hamburg die Wahl nicht wiederholt werden.
       
       Jedoch war das auch nicht unbedingt das Ziel von Coste, wie er selbst
       erklärt. Vielmehr wollte er für künftige Wahlen ein paar Änderungen
       erreichen. In Hamburg ist die Wahl zur Bürgerschaft tatsächlich in
       mancherlei Hinsicht ein wenig kompliziert – und nicht immer sofort
       nachvollziehbar.
       
       ## Privileg für Abgeordnete kritisiert
       
       So gibt es in der Hansestadt Wahlkreise, in denen mal drei, mal vier, mal
       fünf Mandate vergeben werden. Coste findet das jedenfalls kaum
       nachvollziehbar und bemängelt, es mangele dadurch an der Gleichheit der
       Wahl. Schließlich ist rein rechnerisch für einen Kandidaten zum Erreichen
       eines Mandats in einem Drei-Mandate-Wahlkreis ein höherer Prozentsatz an
       Stimmen notwendig, als in einem, in dem fünf Mandate zu holen sind.
       
       Überdies störte sich Coste an der Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerschaft:
       Vor der Wahl beteiligte sich die Bürgerschaft an Podiumsdiskussionen und
       anderen Veranstaltungen der politischen Bildung an Schulen. Die Teilnahme
       war nur Bürgerschaftsabgeordneten vorbehalten. Coste als Neukandidat sei
       der Zutritt verwehrt geblieben.
       
       „Es ist nicht anzunehmen, dass es der FDP gelungen wäre, die Sperrklausel
       zu überwinden, wenn der Beschwerdeführer – anstelle der FDP-Vertreter mit
       Bürgerschaftsmandat – an mehr oder allen dieser Veranstaltungen
       teilgenommen hätte“, erklärte das Gericht am Freitag jedoch in seiner
       Urteilsverkündung.
       
       Und auch bei der unterschiedlichen Mandatszahl wollten die Richter:innen
       Coste nicht folgen. Schließlich seien die Wahlbezirke unterschiedlich groß,
       was durchaus sinnvoll sei. Und darauf werde mit der Mandatszahl reagiert.
       
       Nach der Urteilsverkündung reagierte Coste mit gemischten Gefühlen, er
       wolle auch erstmal die Begründung in Ruhe auswerten. Klar ist für ihn
       jedoch: „Das [4][Wahlrecht bleibt weiter kompliziert].“ Damit hat er wohl
       [5][nicht ganz unrecht.]
       
       3 Feb 2023
       
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