# taz.de -- Mehr Geld für alleinstehende Geflüchtete: Ein Flüchtlingsheim ist keine WG
> Bremen darf das Zusammenleben in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht als
> Lebensgemeinschaft werten. So hatte der Senat Leistungskürzungen
> begründet.
IMG Bild: Eine WG sieht anders aus: Küchenzeile in einer Gemeinschaftsunterkunft
Bremen taz | „Mehr Geld für Geflüchtete“ heißt es in einer Pressemitteilung
des rot-rot-grünen Bremer Senats vom zweiten Februar. Faktisch bekommen
Geflüchtete in Bremen, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, aber nun
eben das, was ihnen schon lange zugestanden hätte.
Konkret geht es um Alleinstehende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben.
Nach einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes 2019 bekamen diese
teilweise weniger Geld. Das lag daran, dass mit der Gesetzesänderung die
Bedarfssätze zwar angehoben wurden, zugleich aber eine neue Bedarfsstufe
eingeführt wurde. Sie galt für Geflüchtete, die in keiner eigenen Wohnung
leben.
Anstelle des Regelbedarfssatzes eins erhielten sie den Regelbedarfssatz
zwei – also zehn Prozent weniger Geld. Alleinstehende in
Gemeinschaftsunterkünften wurden damit finanziell mit Personen in
Lebensgemeinschaften gleichgestellt – also mit Gruppen, die gemeinsam
wirtschaften und sich Produkte für den alltäglichen Gebrauch teilen.
[1][Das hat das Bundesverfassungsgericht im November für unrechtmäßig
erklärt].
Bereits 2021 hatte das Landessozialgericht Hessen entschieden, dass die
Leistungskürzungen für Alleinstehende in Sammelunterkünften nicht nur
verfassungs- sondern auch europarechtswidrig sind. [2][Zuvor schon hatte
das Sozialgericht Düsseldorf Verfassungsbeschwerde erhoben]. Eine Ablehnung
der Bedarfszuordnung auf Landesebene lag also im Bereich des Möglichen.
## Flüchtlingsrat spricht von Realiltätsferne
In Bremen beschreibt der [3][Flüchtlingsrat] in einer Stellungnahme zum
bundesweiten Verfahren im Februar 2022 detailreich die Haltlosigkeit der
Bedarfskürzungen. Die Einordnung sei realitätsfern; die Bremer
Sammelunterkünfte seien in keiner Weise auf die Gründung von Haushalts-
oder Lebensgemeinschaften ausgerichtet.
Vielmehr erschwere die Infrastruktur ein vertrauensvolles Zusammenleben.
Der Rat verweist zudem darauf, dass die Betroffenen nicht über die
Leistungskürzungen aufgeklärt worden seien. Eine Anfechtung sei damit
bewusst erschwert worden.
Dass in Einzelfällen eine Auszahlung des Regelbedarfssatzes eins vor dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes möglich war, zeigt ein Verfahren
gegen die Bremer Stadtgemeinde von Juli 2020. Dort wurde auf Ausführungen
des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, in denen es
heißt: „Auch dem Senat erscheint nicht nachvollziehbar, warum Fremde,
ähnlich wie Paare gemeinsam wirtschaften sollten.“
Von den Änderungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind
nach Angaben des [4][Bremer Senats] 900 Personen betroffen. Bei 300 Fällen
stehe die Umstellung auf die Regelbedarfsstufe eins noch aus. Da die
Änderungen vom Amt für Soziale Dienste manuell vorgenommen werden müssen,
bitte man um Geduld.
4 Feb 2023
## LINKS
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DIR [2] /Situation-von-Gefluechteten-in-Heimen/!5762194
DIR [3] /Unterbringung-von-Gefluechteten/!5903854
DIR [4] https://landesportal.bremen.de/senat
## AUTOREN
DIR Ann-Christin Dieker
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