# taz.de -- Energiepreisbremsen greifen ab 1. März: Zuschüsse für Gas und Strom sind da
> Die Preisbremsen der Regierung gelten ab sofort. Verbraucher:innen
> sollten prüfen, ob die Energielieferanten die Entlastung richtig
> berechnen.
IMG Bild: Häuser in der Leipziger Südvorstadt: Heizen ist teuer – auch mit der Gaspreisbremse
Berlin taz | Am Mittwoch tritt die [1][Strom- und Gaspreisbremse] in Kraft,
mit der die Bundesregierung die hohen Energiekosten für Bürger:innen und
Unternehmen abfedern will. Die Energieversorger müssen ihren Kund:innen
mitteilen, was das für sie in Cent und Euro bedeutet.
Verbraucherschützer:innen empfehlen, diese Informationen zu prüfen.
Die Kosten für Gas und Strom sind infolge des Ukrainekriegs drastisch
gestiegen. Damit Verbraucher:innen das stemmen können, subventioniert
der Bund die Preise. Ab 1. März gilt deshalb – rückwirkend zum 1. Januar –
die Preisbremse für Gas und Strom. Das bedeutet: Kund:innen müssen für
Strom maximal 40 Cent, für Gas höchsten 12 Cent und für Fernwärme nicht
mehr als 9,5 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Die Differenz zum in der Regel
höheren Marktpreis übernimmt der Staat. Das gilt aber nur für bis zu 80
Prozent des früheren Verbrauchs, für mehr wird der hohe Marktpreis fällig.
So sollen die Bürger:inenn weiterhin zum Energiesparen ermuntert werden.
Als Berechnungsgrundlage gilt die Abrechnung für den September 2022.
Finanziert wird das aus dem 200 Milliarden Euro schweren Energiehilfspaket,
das Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als „Doppelwumms“ angekündigt hat.
Teurer im Vergleich zum Jahr 2021 wird es für die meisten Bürger:innen
allerdings trotzdem, denn die früheren Strom- und Gaspreise lagen deutlich
unter den jetzigen Grenzen.
Der Staat rechnet direkt mit den Versorgern ab. Verbraucher:innen
müssen nichts tun, um in den Genuss der Preisbremsen zu kommen, so die
Bundesregierung. Das ist grundsätzlich richtig, sagt Amelie Vogler,
Energieexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Aber es ist
sinnvoll zu prüfen, ob die vorgesehene Entlastung auch tatsächlich
ankommt.“ Bis zum 1. März müssen die Versorger die Kund:innen darüber
informieren, von welchem Verbrauch sie ausgehen und wie hoch die Entlastung
ist. „Wir wissen, dass viele Versorger damit nicht hinterherkommen“, sagt
sie. Fast alle Verbraucher:innen haben einen Vertrag mit einem
Stromanbieter, der sie über die Wirkung der Preisbremse informieren muss.
Bei der Heizung läuft der Vertrag bei Mieter:innen oft über den
Vermieter. In diesem Fall kommt die Entlastung über die
Betriebskostenabrechnung.
## Kontrolle mit Internetrechnern
Das Informationsschreiben der Energielieferanten muss die Verbrauchsdaten,
den Preis und den neuen Abschlag enthalten. Im Internet gibt es unter
anderem von [2][der Verbraucherzentrale NRW spezielle Rechner], mit denen
Interessierte die Angaben der Unternehmen prüfen können. In Einzelfällen
haben Lieferanten offenbar viel zu hohe Anschläge berechnet. Das müssen
Kund:innen nicht hinnehmen. Finden sie Fehler, etwa eine falsche
Verbrauchsprognose, sollten sie sich an den Versorger oder den
Netzbetreiber wenden, rät Vogler. Bei Streit sind zum Beispiel die
Verbraucherzentralen oder die [3][Schlichtungsstelle Energie] für
Kund:innen Anlaufpunkte. Da es sich um unbekanntes Terrain handelt, gibt
es eine Reihe von Sonderfällen und Ausnahmen. „Vieles ist auch noch
unklar“, sagt sie.
Als die Preisbremsen im vergangenen Jahr beschlossen wurden, lagen die
Energiepreise auf Rekordhöhe. Mittlerweile sind sie aufgrund milder
Temperaturen im Winter und sinkender Nachfrage wieder gesunken, was sich
bislang aber kaum auf die Verbraucher:innen auswirkt. Die Krise ist
keineswegs vorbei, die Preise können unter bestimmten Umständen schnell
wieder explodieren. Deutschland bezieht zwar kein Gas mehr aus Russland,
andere europäische Länder aber durchaus. Ein abrupter Lieferstopp könnte zu
neuen Preisschocks führen. Selbst wenn das nicht passiert: Zieht die
Nachfrage nach Gas in Asien und vor allem China an, könnten die Preise
wieder auf Rekordhöhen steigen, warnt die Internationale Energieagentur
(IEA) in ihrem am Dienstag veröffentlichten Gasmarktbericht. China ist der
weltweit größte Gasimporteuer. Aufgrund der Coronabeschränkungen hatte
die Nachfrage massiv nachgelassen. Das ändert sich jetzt.
## Neue Gas- und Ölheizungen bald verboten?
Die Preisbremsen gelten bis zum Frühjahr 2024. Dieses Jahr könnte das
letzte für den Einbau neuer Gasheizungen sein. Bundeswirtschaftsministerium
und Bundesbauministerium erarbeiteten aktuell gemeinsam eine Novelle für
das Gebäudeenergiegesetz, sagte eine Sprecherin des
Bundeswirtschaftsministerium. Medienberichten zufolge soll ein erster
Entwurf das Verbot für einen Neueinbau von Gas- und Ölheizungen ab 2024
vorsehen. Ab 2045 soll danach die Nutzung von Gas- und Ölheizungen generell
verboten werden. Das wollte die Sprecherin nicht kommentieren. „Die
Entwürfe, die teilweise kursieren, sind nicht aktuell und entsprechen nicht
dem aktuellen Stand“, sagte sie dazu nur.
Der Koalitionsausschuss aus SPD, Grünen und FDP hatte vor einem Jahr die
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Die FDP kündigte am
Dienstag Widerstand gegen die bekannt gewordenen Pläne an.
1 Mar 2023
## LINKS
DIR [1] /Entlastungspaket-der-Bundesregierung/!5889018
DIR [2] https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-das-ist-ihr-passender-abschlag-fuer-strom-gas-oder-fernwaerme-75669
DIR [3] https://www.schlichtungsstelle-energie.de/presse.html
## AUTOREN
DIR Anja Krüger
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