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       # taz.de -- „Verbot“ von Gas- und Ölheizungen: FDP heizt Ampelstreit an
       
       > Die FDP wirft ihren Koalitionspartnern SPD und Grünen vor, Öl- und
       > Gasheizungen verbieten zu wollen. Aber stimmt das auch?
       
   IMG Bild: Heizungsinstallateure transportieren einen Oelheizkessel ab. Bis das in Deutschland Pflicht ist, wird es noch dauern
       
       Die Stimmung in der Bundesregierung ist gerade turbulent. Aktueller Quell
       großer Aufregung sind die Öl- und Gasheizungen. Diese mit fossiler Energie
       befeuerten Wärmelieferanten unter anderem in Wohnhäusern sollen in den
       kommenden Jahrzehnten allmählich aus dem Verkehr gezogen werden – einen
       entsprechenden Gesetzentwurf bereiten das Bau- und das
       Wirtschaftsministerium vor. Nun kritisiert die FDP,
       Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wolle Öl- und Gasheizungen
       „verbieten“.
       
       Das erscheint aus zwei Gründen erstaunlich. Zum einen hat die
       [1][Ampelkoalition] aus SPD, Grünen und FDP die Reform vor einem Jahr
       gemeinsam beschlossen. Wegen des [2][russischen Angriffskrieges] gegen die
       Ukraine und der Notwendigkeit zum Klimaschutz will man von den fossilen
       Energien wegkommen.
       
       Zweitens ist im Gesetzentwurf keine Rede von einem kompletten Verbot fossil
       betriebener Heizungen – was für Hauseigentümer:innen und
       Mieter:innen teuer werden könnte. Die treffende Formulierung ist eher,
       dass Öl- und Gasheizungen „auslaufen“ sollen. Wobei Vorsicht geboten ist:
       Eine Variante des unfertigen Gesetzentwurfs mit dem Datum 15. Februar 2023
       liegt der taz zwar vor. Allerdings ist der Text noch nicht zwischen den
       Regierungsparteien abgestimmt, manche Formulierungen werden sich ändern.
       
       ## Es besteht immer noch Bestandsschutz
       
       Ein zentraler Punkt ist dieser: Öl- und Erdgasheizungen, die in Ein- oder
       Mehrfamilienhäusern in Betrieb sind, haben 30 Jahre Bestandsschutz,
       gerechnet vom Zeitpunkt des Einbaus. Eigentümer, die sich beispielsweise
       2010 eine neue Gasheizung in den Keller gestellt haben, dürfen sie bis 2040
       weiterbetreiben. 2045 solle allerdings für alle fossilen Geräte Schluss
       sein, heißt es im vorliegenden Entwurf.
       
       Geht eine Heizung in bestehenden Gebäuden allerdings so kaputt, dass sie
       ausgetauscht werden muss, ist sie ab Anfang 2024 durch eine ökologische
       Variante zu ersetzen. Dafür nennt der Gesetzentwurf verschiedene
       Möglichkeiten: etwa Öl- und Gasheizungen in Kombination mit Wärmepumpen,
       die mindestens 65 Prozent der Heizlast tragen. Die Idee: Die fossilen
       Heizungen arbeiten nur noch an den kalten Tagen, wenn die mit Ökostrom
       betriebenen Wärmepumpen das Duschwasser und die Heizungen nicht ausreichend
       erwärmen können. Weitere Varianten sind etwa Geräte, die mit Holz,
       Sonnenenergie oder Wasserstoff laufen. Um die Hausbesitzer:innen und
       Mieter:innen im Havariefall nicht zu überfordern, werde man
       „pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen“ ins
       Gesetz schreiben, heißt es aus Regierungskreisen.
       
       „Nur in neuen Gebäuden sollen ab 2024 keine Öl- und Gasheizungen mehr
       eingebaut werden“, erklärte Christina-Johanne Schröder, Baupolitikerin der
       Grünen im Bundestag. In Neubauten dürften dann nur Fernwärmeanschlüsse,
       Wärmepumpen oder strombetriebene Geräte installiert werden, die möglichst
       mit Ökoenergie laufen.
       
       Trotzdem warf FDP-Klimapolitiker Michael Kruse Wirtschaftsminister Habeck
       eine „Verschrottungsorgie von Heizungen“ vor. Diese sei weder ökologisch
       noch ökonomisch sinnvoll. Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte,
       dass seine Fraktion keinem „Verbot von Öl- und Gasheizungen“ zustimmen
       werde. Wobei er hinzufügte, dass ihm gar kein „Entwurf zum Verbot“
       vorliege.
       
       Die Abstimmung des Gesetzes in der Bundesregierung dürfte nun einige Wochen
       in Anspruch nehmen. „Ich bin mir sicher, dass die FDP auch mit an Bord
       ist“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der
       SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast. Für ihre Fraktion sei wichtig, dass es
       eine Förderung für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen gebe.
       
       „Die Regelungen müssen so technologieoffen wie und pragmatisch möglich
       sein“, sagte Frank Ebisch vom Zentralverband des Sanitär- und
       Heizungshandwerks. „Die Regierung sollte die finanzielle Förderung so
       gestalten, dass der Umbau die Immobilieneigentümer nicht überfordert.“
       Wärmepumpen seien nicht die einzige Lösung.
       
       ## Palette an Hybridlösungen
       
       Ähnlich äußerte sich der Verband der Heizungsindustrie. Vor dem
       „Hintergrund des heterogenen Gebäudebestands“ müssten unterschiedliche
       technische Lösungen zum Zuge kommen. „Nur mit einem umfangreichen
       Produktportfolio lassen sich die Ziele der Wärmewende für die Haushalte
       bezahlbar umsetzen.“ Diese Wünsche der Wirtschaft scheint die
       Bundesregierung aufzunehmen, indem sie eine Palette von Möglichkeiten
       anbietet – unter anderem Hybridlösungen mit Gas und Wärmepumpen,
       Sonnenenergie, Biomasse, Wasserstoff.
       
       In anderen europäischen Ländern ist der Umstieg auf klimafreundliche
       Wärmegewinnung in Gebäuden ebenfalls im Gange. Frankreich hat über 4
       Millionen Wärmepumpen installiert. Diese Geräte decken den Wärmebedarf in
       Norwegen bereits zu rund 60 Prozent sowie in Schweden und Finnland zu etwa
       40 Prozent. Hierzulande kamen im vergangenen Jahr gut 200.000 Wärmepumpen
       hinzu, im Vergleich zu 600.000 Gasheizungen.
       
       1 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Habeck-und-Lindner-streiten-per-Brief/!5916794
   DIR [2] /Ein-Jahr-Krieg-in-der-Ukraine/!5918091
       
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