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       # taz.de -- Haftstrafe für Letzte Generation: Klimaschützer in den Knast
       
       > Das Amtsgericht Heilbronn verhängt Haftstrafen gegen zwei
       > Aktivist:innen der Letzten Generation. Kurz darauf kleben die wieder
       > auf der Straße.
       
   IMG Bild: Polizisten versuchen, den Sekundenkleber mit Speiseöl zu lösen
       
       Freiburg im Breisgau taz | Der Plan von Amtsrichterin Julia Schmidt ging
       nicht auf. Mit einer Gefängnisstrafe wollte sie zwei Aktivisten der
       [1][Letzten Generation] beeindrucken. Doch kurz nach dem Urteil klebten
       diese sich schon wieder auf einer Straße fest. Bundesweit erstmals hatte
       das Amtsgericht Heilbronn [2][eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für
       Klimaschutzblockaden] verhängt.
       
       Ingesamt standen am Montag fünf Aktivist:innen der Letzten Generation
       vor Gericht. In der Heilbronner Innenstadt hatten sie einen Monat zuvor, am
       6. Februar, eine Straße blockiert, um [3][zivilen Widerstand gegen die
       Klimapolitik der Bundesregierung] zu leisten. Alle fünf wurden nun wegen
       Nötigung der Autofahrer:innen verurteilt. Zwei von ihnen – Rüdiger
       Eichholz und Daniel Eckert – erhielten sogar Freiheitsstrafen von zwei
       respektive drei Monaten. Die anderen drei Aktivist:innen kamen mit
       Geldstrafen von jeweils 60 Tagessätzen davon. Die Höhe der Tagessätze
       ergibt sich aus dem jeweiligen Einkommen.
       
       Eigentlich sieht das Strafgesetzbuch so kurze Freiheitsstrafen nur in
       Ausnahmefällen vor. Dies muss gemäß Paragraf 47 zur „Einwirkung auf die
       Täter“ unerlässlich sein. Bei kleineren Straftaten sind normalerweise
       Geldstrafen vorgesehen. Den Ausnahmefall sah Richterin Schmidt, weil
       Eichholz und Eckert schon einmal wegen einer Klimablockade verurteilt
       worden waren und vor Gericht dennoch erklärten, an dieser Aktionsform
       festhalten zu wollen. Letzteres erklärten zwar auch die anderen drei
       Angeklagten, doch diese standen erstmals vor Gericht.
       
       ## Die positive Kriminalprognose fehlt
       
       Im Fall von Eichholz und Eckert kam laut Gericht auch eine Aussetzung der
       Freiheitsstrafe zur Bewährung nicht in Betracht. Es fehlte eine positive
       Kriminalprognose, da sie ja im Prozess schon die nächste Straßenblockade
       ankündigt hatten.
       
       Das Heilbronner Urteil fiel im beschleunigten Verfahren. Solche
       Eilverfahren sind in der Strafprozessordnung schon seit Jahrzehnten
       vorgesehen. Wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wird und der Fall
       rechtlich einfach ist, soll die Strafe der Tat „auf dem Fuße folgen“.
       
       Solche Schnellverfahren sind für die langfristig planende Justiz allerdings
       aufwendig und deshalb unbeliebt. In einem Modellversuch haben daher mehrere
       Amtsgerichte in Baden-Württemberg zusätzliches Personal erhalten, um mehr
       beschleunigte Verfahren durchführen zu können. Seit dem 1. Januar 2023
       gehört auch das Amtsgericht Heilbronn dazu. Dass im konkreten Fall zwischen
       Blockade und Verurteilung vier Wochen lagen, ist allerdings eher
       mittelschnell.
       
       Direkt nach der Gerichtsverhandlung klebten sich drei der fünf
       Verurteilten, darunter Eichholz und Eckert, erneut auf einer Heilbronner
       Straße fest. Nachdem die Polizei die Personalien aufnahm, konnten alle
       Aktivist:innen wieder nach Hause gehen. Diesmal hatten sie keine
       sofortigen neuen Blockaden angekündigt. Sonst wäre ein Präventivgewahrsam
       auf Grundlage des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg möglich gewesen.
       
       Bundesweit wurden schon Dutzende Klimaaktivist:innen für ihre
       Beteiligung an Straßenblockaden zu – milden oder deftigen – Geldstrafen
       verurteilt. Nur in wenigen Einzelfällen sprachen Gerichte die Blockierenden
       frei, weil die Nötigung von Autofahrer:innen zum Ziel des
       Klimaschutzes passe und nicht verwerflich sei.
       
       8 Mar 2023
       
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