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       # taz.de -- UN zum Konflikt um Bergkarabach: Baku muss Durchfahrt erlauben
       
       > Der UN-Internationale Gerichtshof fordert Aserbaidschan auf, die Blockade
       > des Latschin-Korridors aufzuheben, der strategisch wichtigen Verbindung
       > nach Bergkarabach.
       
   IMG Bild: Der Latschin-Korridor verbindet Armenien mit Bergkarabach und ist seit Monaten abgeschnitten, sodass die Enklave ohne Versorgung bleibt
       
       Den Haag dpa/afp | Im langanhaltenden Konflikt um die Südkaukasus-Region
       Bergkarabach hat der Internationale Gerichtshof (IGH) Aserbaidschan
       verpflichtet, die Blockade der Zugangsstraße zu der Enklave zu beenden.
       Aserbaidschan müsse die freie Durchfahrt für Menschen, Waren und Fahrzeuge
       ermöglichen, erklärte das höchste Gericht der Vereinten Nationen am
       Mittwoch in Den Haag. Armenien hatte Sofortmaßnahmen gegen die Blockade
       beantragt.
       
       Armenien hatte das UN-Gericht angerufen, [1][nachdem die Zugangsstraße zu
       Bergkarabach im Dezember blockiert worden war]. Seit Mitte Dezember
       blockieren aserbaidschanische Aktivisten den Latschin-Korridor, die einzige
       Verbindungsstraße zwischen Berg-Karabach und Armenien, um gegen ihrer
       Meinung nach illegale Bergbauarbeiten zu protestieren. Durch die Blockade
       leidet die Enklave armenischen Angaben zufolge unter einem Mangel an
       Lebensmitteln, Medikamenten und Treibstoff. Die Vorsitzende IGH-Richterin
       Joan Donoghue bestätigte am Mittwoch in Den Haag, es sei infolge der
       Blockade zu „Engpässen bei Lebensmitteln, Medikamenten und anderen
       lebensrettenden medizinischen Gütern“ gekommen.
       
       Der Internationale Gerichtshof wies auch auf sein Urteil vom Dezember 2021
       hin. Danach hatten die UN-Richter beiden Staaten bereits auferlegt, alles
       zu tun, um den Konflikt nicht zu verschlimmern und Menschen nicht in Gefahr
       zu bringen. Urteile des Gerichts sind bindend.
       
       Die Richter wiesen zugleich einen Antrag von Aserbaidschan ab, auch gegen
       Armenien Sofortmaßnahmen zu verhängen. Aserbaidschan beschuldigt Armenien,
       Wohngebiete vermint zu haben. Diese Vorwürfe sahen die Richter als nicht
       erwiesen an. Der IGH ist die höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen.
       Seine Urteile bei Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten sind bindend,
       das Gericht kann die Umsetzung der Entscheidungen aber nicht erzwingen.
       
       ## Die Gefahr einer Eskalation bleibt
       
       Aserbaidschan und Armenien streiten seit dem Zerfall der Sowjetunion im
       Jahr 1991 um die Grenzregion Bergkarabach. Bei den militärischen
       Konfrontationen um das Gebiet wurden Schätzungen zufolge seit den 1990er
       Jahren etwa 30.000 Menschen getötet. Kämpfe im Jahr 2020 mit mehr als 6500
       Toten wurden durch ein von Russland vermitteltes Waffenstillstandsabkommen
       beendet. Dabei musste Armenien große Gebiete aufgeben.
       
       Der Konflikt um die Region war im vergangenen Jahr wieder aufgeflammt,
       knapp zwei Jahre nach Ende des Krieges beider Länder um die Region. Mehr
       als 6500 Menschen wurden bei den Kämpfen 2020 nach Schätzungen getötet.
       [2][Unter Vermittlung von Russland war dann im November 2020] ein
       Waffenstillstand ausgehandelt worden.
       
       Die Gefahr [3][einer erneuten Eskalation des Konflikts bleibt trotz
       jüngster Annäherungen in Friedensgesprächen] zwischen den beiden Ländern
       hoch. Am Montag hatte eine Beobachtermission der EU in der Region mit rund
       hundert Mitarbeitern begonnen.
       
       23 Feb 2023
       
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