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       # taz.de -- Urteil im Fall Wermelskirchen: Fast 15 Jahre Haft
       
       > Ein IT-Experte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt.
       > Der Tatkomplex Wermelskirchen hatte Debatten um Datenschutz ausgelöst.
       
   IMG Bild: Der Angeklagte soll sich im Internet als Babysitter angeboten haben
       
       Köln dpa/taz | Im Tatkomplex Wermelskirchen hat das Landgericht Köln den
       Angeklagten wegen Kindesmissbrauchs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft
       verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht am Dienstag Sicherungsverwahrung
       an. Dies entsprach ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft.
       
       Der 45 Jahre alte Deutsche [1][hatte sich über Onlineplattformen als
       Babysitter angeboten] und war so in Kontakt zu seinen Opfern gekommen.
       Seine Taten hielt der IT-Experte auch auf Video fest. Im Prozess gestand er
       die Taten und bezeichnete sie als „abscheulich“.
       
       Dem Mann wurden mehr als 120 Fälle sexueller Gewalt gegen 13 Kinder aus den
       Jahren 2005 bis 2019 zur Last gelegt. Das jüngste Opfer war der Anklage
       zufolge ein rund einen Monat altes Mädchen.
       
       Die Aufdeckung des Falls hatte hohe Wellen geschlagen, weil er ähnlich wie
       andere Missbrauchskomplexe der vergangenen Jahre zu zahlreichen weiteren
       Ermittlungsverfahren geführt hatte. Der Fall hatte auch [2][eine Debatte
       darüber ausgelöst], ob Datenschutz [3][den Kinderschutz verhindert] oder ob
       [4][die Sicherheitsbehörden nur bei der Auswertung bereits zugänglicher
       Daten scheitern].
       
       Der Mann war im Dezember 2021 in einem Haus, das er zusammen mit seiner
       Frau bewohnte, von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden. Ein
       Polizeibeamter hatte während des Prozesses im Zeugenstand berichtet, man
       habe den Angeklagten damals am „offenen Computer“ verhaften wollen, um so
       Zugriff auf die Videos von den Taten und auf die Sammlung von weiterer
       Kinderpornografie zu erlangen. Während des Zugriffs hatte sich der Mann
       gerade in einer Videokonferenz mit Arbeitskollegen befunden.
       
       28 Feb 2023
       
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