# taz.de -- Umstrittene Wahlrechtsreform: Karlsruhe, bitte korrigieren!
> Der eilig geänderte neue Wahlrecht der Ampelkoalition soll offenbar der
> Opposition schaden. Das Bundesverfassungsgericht sollte es deshalb
> korrigieren.
IMG Bild: Mitglieder der Linken im Bundestag – geht die Wahlrechtreform durch, würde das für Die Linke bedrohlich
Es ist gut, dass die CSU am Wochenende beschlossen hat, gegen die
Wahlrechtsreform vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Zwar hat die
Partei jahrelang aus Eigennutz jede sinnvolle Reform verhindert und keinen
einzigen vernünftigen Vorschlag vorgelegt, so dass man reflexhaft denken
könnte: Geschieht ihnen doch recht! Zumal der Sonderstatus der CSU immer
wieder ein Ärgernis ist. Doch dass das Gesetz nun in Karlsruhe überprüft
werden wird, könnte nicht nur der CSU nutzen. Es ist gut für die
Demokratie. Noch besser wäre es, wenn die Ampel es nachbessern müsste.
Ursprünglich hatten SPD, Grüne und FDP – nach langen Jahren erfolgloser
Diskussion – [1][einen vernünftigen Entwurf vorgelegt]. Er hätte das
Verhältniswahlrecht gestärkt, die Wahlkreise beibehalten und den Bundestag
verkleinert. Und er war für alle im Bundestag vertretenen Parteien
verhältnismäßig fair. Das ist angesichts des komplexen Problems eine ganze
Menge. Dass dafür der Sieg in einem Wahlkreis nicht mehr zwingend zu einem
Bundestagsmandat führt, sondern nach der neuen Logik nur die Chancen dafür
erhöht, hätte man hinnehmen können. Einen Parameter muss man ändern, soll
das Wachstum des Bundestags wirklich begrenzt werden, was richtig ist.
Am Ende aber ist die Ampel falsch abgebogen. [2][Mit der plötzlichen
Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel] bei Beibehaltung der
Fünfprozentregel wendet sich das neue Wahlrecht gegen Teile der Opposition.
Die Linke wäre nach diesen Regeln schon 2021 gar nicht mehr in den
Bundestag eingezogen; auch für die CSU könnte es künftig eng werden. Zwar
ist bislang nicht bekannt, warum die Ampel wirklich zu dieser Verschärfung
gegriffen hat – von der sie noch Wochen zuvor nichts wissen wollte. Klar
aber ist: Sie setzt sich damit dem Vorwurf aus, der Opposition schaden und
die eigene Machtstellung erhalten zu wollen.
Das Wahlrecht allein mit der Regierungsmehrheit zu ändern, ist nicht gut.
Es so zu machen, ist höchst problematisch. Wenn die Ampel selbst nicht
merkt, dass hier Nachbesserungen nötig sind, kann man nur auf das
Verfassungsgericht hoffen.
20 Mar 2023
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