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       # taz.de -- Umstrittene Wahlrechtsreform: Karlsruhe, bitte korrigieren!
       
       > Der eilig geänderte neue Wahlrecht der Ampelkoalition soll offenbar der
       > Opposition schaden. Das Bundesverfassungsgericht sollte es deshalb
       > korrigieren.
       
   IMG Bild: Mitglieder der Linken im Bundestag – geht die Wahlrechtreform durch, würde das für Die Linke bedrohlich
       
       Es ist gut, dass die CSU am Wochenende beschlossen hat, gegen die
       Wahlrechtsreform vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Zwar hat die
       Partei jahrelang aus Eigennutz jede sinnvolle Reform verhindert und keinen
       einzigen vernünftigen Vorschlag vorgelegt, so dass man reflexhaft denken
       könnte: Geschieht ihnen doch recht! Zumal der Sonderstatus der CSU immer
       wieder ein Ärgernis ist. Doch dass das Gesetz nun in Karlsruhe überprüft
       werden wird, könnte nicht nur der CSU nutzen. Es ist gut für die
       Demokratie. Noch besser wäre es, wenn die Ampel es nachbessern müsste.
       
       Ursprünglich hatten SPD, Grüne und FDP – nach langen Jahren erfolgloser
       Diskussion – [1][einen vernünftigen Entwurf vorgelegt]. Er hätte das
       Verhältniswahlrecht gestärkt, die Wahlkreise beibehalten und den Bundestag
       verkleinert. Und er war für alle im Bundestag vertretenen Parteien
       verhältnismäßig fair. Das ist angesichts des komplexen Problems eine ganze
       Menge. Dass dafür der Sieg in einem Wahlkreis nicht mehr zwingend zu einem
       Bundestagsmandat führt, sondern nach der neuen Logik nur die Chancen dafür
       erhöht, hätte man hinnehmen können. Einen Parameter muss man ändern, soll
       das Wachstum des Bundestags wirklich begrenzt werden, was richtig ist.
       
       Am Ende aber ist die Ampel falsch abgebogen. [2][Mit der plötzlichen
       Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel] bei Beibehaltung der
       Fünfprozentregel wendet sich das neue Wahlrecht gegen Teile der Opposition.
       Die Linke wäre nach diesen Regeln schon 2021 gar nicht mehr in den
       Bundestag eingezogen; auch für die CSU könnte es künftig eng werden. Zwar
       ist bislang nicht bekannt, warum die Ampel wirklich zu dieser Verschärfung
       gegriffen hat – von der sie noch Wochen zuvor nichts wissen wollte. Klar
       aber ist: Sie setzt sich damit dem Vorwurf aus, der Opposition schaden und
       die eigene Machtstellung erhalten zu wollen.
       
       Das Wahlrecht allein mit der Regierungsmehrheit zu ändern, ist nicht gut.
       Es so zu machen, ist höchst problematisch. Wenn die Ampel selbst nicht
       merkt, dass hier Nachbesserungen nötig sind, kann man nur auf das
       Verfassungsgericht hoffen.
       
       20 Mar 2023
       
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