# taz.de -- Bürgerschaftswahl in Bremen: AfD unwählbar
> Von drei Listen bleibt keine übrig: Der Landeswahlausschuss streicht die
> AfD vom Wahlzettel für die Bremer Bürgerschaftswahl im Mai.
IMG Bild: In trauter Zwietracht: AFDler beschweren sich im Bremer Landeswahlausschuss
BREMEN taz | Die AfD bleibt in Bremen ausgeschlossen von der
Bürgerschaftswahl am 14. Mai. Der Landeswahlausschuss wies am Donnerstag
die Beschwerden der zwei konkurrierenden AfD-Landesvorstände gegen eine
entsprechende Entscheidung des Wahlbereichsausschusses zurück.
Beide – ein sogenannter Rumpf- und ein Notvorstand – hatten je eine eigene
Liste mit Vorschlägen eingereicht. Das lässt die Wahlordnung allerdings
nicht zu.
Überraschender war die dritte Entscheidung des Ausschusses: Er stellte
zusätzlich die Unzulässigkeit eines in der Vorinstanz noch bewilligten
Wahlvorschlags der AfD für Bremerhaven fest. Die beiden Städte, die das
Land Bremen bilden, sind zwei getrennte Wahlbereiche mit je eigener
Fünfprozenthürde. Von den 87 Landtagssitzen sind 15 für Abgeordnete aus
Bremerhaven reserviert.
In der gestrigen Sitzung prüfte der Ausschuss eingehend, ob zumindest eine
der Listen zugelassen werden könne. Dabei war zutage getreten, wie sich die
Institutionen der Selbstorganisation in der AfD regelrecht bekämpfen.
## Rumpf- gegen Notvorstand
So hatte die Parteischiedsgerichtsbarkeit auf Landes- und Bundesebene den
am 8. Mai 2022 gewählten Rumpfvorstand des Amts enthoben und durch einen
Notvorstand ersetzt. Dem gehören die derzeitigen Bürgerschaftsabgeordneten
der AfD an, die als ebenso völkisch-nationalistisch wie ihre Gegenspieler
gelten.
Dieses Gremium nun hatte im November zu einer Mitgliederversammlung
aufgerufen – indes nur per Zeitungsannonce. Das sei alternativlos gewesen,
erklärte der Notvorstandsvorsitzende Heiner Löhmann, weil ihm, den
Parteigerichtsentscheidungen zum Trotz, der Zugang zu den Mitgliederlisten
verweigert worden sei.
„Das entspricht aber sicher nicht den vom Bundesverfassungsgericht
formulierten Vorgaben“, machte der stellvertretende Landeswahlleiter
Sebastian Berger klar. Die bei jenem Meeting entstandene Liste leide an
unheilbaren Mängeln.
Auf die Seite der Rumpfvorstandsmitglieder hatte sich der Bundesvorstand
gestellt. Als „nicht nachvollziehbar“ bewertete angeblich im Namen des
Bundesvorstandes dessen Beisitzer Carlo Clemens die Entscheidung. Diese ist
vor der Wahl nicht mehr anfechtbar. Man werde deshalb „eine
Wahlprüfungsbeschwerde vorbereiten“, sagte Clemens.
23 Mar 2023
## AUTOREN
DIR Benno Schirrmeister
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DIR Schwerpunkt Bürgerschaftswahl Bremen 2023
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DIR Wahlrecht
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