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       # taz.de -- Bürgerschaftswahl in Bremen: AfD unwählbar
       
       > Von drei Listen bleibt keine übrig: Der Landeswahlausschuss streicht die
       > AfD vom Wahlzettel für die Bremer Bürgerschaftswahl im Mai.
       
   IMG Bild: In trauter Zwietracht: AFDler beschweren sich im Bremer Landeswahlausschuss
       
       BREMEN taz | Die AfD bleibt in Bremen ausgeschlossen von der
       Bürgerschaftswahl am 14. Mai. Der Landeswahlausschuss wies am Donnerstag
       die Beschwerden der zwei konkurrierenden AfD-Landesvorstände gegen eine
       entsprechende Entscheidung des Wahlbereichsausschusses zurück.
       
       Beide – ein sogenannter Rumpf- und ein Notvorstand – hatten je eine eigene
       Liste mit Vorschlägen eingereicht. Das lässt die Wahlordnung allerdings
       nicht zu.
       
       Überraschender war die dritte Entscheidung des Ausschusses: Er stellte
       zusätzlich die Unzulässigkeit eines in der Vorinstanz noch bewilligten
       Wahlvorschlags der AfD für Bremerhaven fest. Die beiden Städte, die das
       Land Bremen bilden, sind zwei getrennte Wahlbereiche mit je eigener
       Fünfprozenthürde. Von den 87 Landtagssitzen sind 15 für Abgeordnete aus
       Bremerhaven reserviert.
       
       In der gestrigen Sitzung prüfte der Ausschuss eingehend, ob zumindest eine
       der Listen zugelassen werden könne. Dabei war zutage getreten, wie sich die
       Institutionen der Selbstorganisation in der AfD regelrecht bekämpfen.
       
       ## Rumpf- gegen Notvorstand
       
       So hatte die Parteischiedsgerichtsbarkeit auf Landes- und Bundesebene den
       am 8. Mai 2022 gewählten Rumpfvorstand des Amts enthoben und durch einen
       Notvorstand ersetzt. Dem gehören die derzeitigen Bürgerschaftsabgeordneten
       der AfD an, die als ebenso völkisch-nationalistisch wie ihre Gegenspieler
       gelten.
       
       Dieses Gremium nun hatte im November zu einer Mitgliederversammlung
       aufgerufen – indes nur per Zeitungsannonce. Das sei alternativlos gewesen,
       erklärte der Notvorstandsvorsitzende Heiner Löhmann, weil ihm, den
       Parteigerichtsentscheidungen zum Trotz, der Zugang zu den Mitgliederlisten
       verweigert worden sei.
       
       „Das entspricht aber sicher nicht den vom Bundesverfassungsgericht
       formulierten Vorgaben“, machte der stellvertretende Landeswahlleiter
       Sebastian Berger klar. Die bei jenem Meeting entstandene Liste leide an
       unheilbaren Mängeln.
       
       Auf die Seite der Rumpfvorstandsmitglieder hatte sich der Bundesvorstand
       gestellt. Als „nicht nachvollziehbar“ bewertete angeblich im Namen des
       Bundesvorstandes dessen Beisitzer Carlo Clemens die Entscheidung. Diese ist
       vor der Wahl nicht mehr anfechtbar. Man werde deshalb „eine
       Wahlprüfungsbeschwerde vorbereiten“, sagte Clemens.
       
       23 Mar 2023
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Benno Schirrmeister
       
       ## TAGS
       
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