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       # taz.de -- Braunschweiger Straße in Neukölln: Bedrohtes Hausprojekt
       
       > Das Hausprojekt „Brauni“ mit 44 Bewohnern kämpft vor Gericht um seine
       > Existenz. Der Richter will nicht allen Annahmen der Eigentümer folgen.
       
   IMG Bild: Immer bedroht: Freiräume
       
       Berlin taz | Gütlich wird der Streit um ein linkes Hausprojekt in einem
       Hinterhaus der Braunschweiger Straße 53/55 in Neukölln, in der Szene
       „Brauni“ genannt, nicht ausgehen. Das zumindest wurde am Dienstag im
       Amtsgericht Neukölln schnell deutlich. Der Anwalt der Hauseigentümer GmbH
       beharrte auf dem Anliegen, dass die Mieter:innen das Objekt räumen; auch
       der Vorschlag der Bewohner:innen – etwa 15 von insgesamt 44 waren
       erschienen –, über einen Ankauf zu verhandeln, wurde von einem der
       anwesenden Eigentümergesellschafter ausgeschlagen.
       
       Der Richter schloss die Güteverhandlung und ging direkt zur
       Hauptverhandlung über. Verhandelt wird eine Klage der Mieter:innen des
       Hausprojekts auf Zustimmung zu mehreren Hauptmieterwechseln sowie eine
       Wiederklage der Eigentümer auf Räumung. Die Fronten sind verhärtet, ebenso
       die Bewertung der Grundlagen des Streits.
       
       Entstanden ist das Projekt 2010, als acht Personen einen Mietvertrag über
       das alte Fabrikgebäude abschlossen, selber einzogen und in ein Wohnprojekt
       samt Sportraum und Werkstatt umbauten. Laut dem Anwalt des Hausprojekts,
       Andreas Günzler, wurde ein „normaler Wohnraummietvertrag mit
       außergewöhnlichen Anlagen“ unterschrieben. Vereinbart wurde etwa eine
       pauschale Erlaubnis zur Untervermietung sowie ein „Kündigungsausschluss“
       über zehn Jahre.
       
       2017 begehrten die Bewohner:innen den Wechsel von sechs von acht
       Hauptmieter:innen. Nachdem sie lange vertröstet wurden, reichten sie Klage
       ein. Die Eigentümer ihrerseits zweifelten die Wirksamkeit der Klage an,
       außerdem erklärten sie, es handele sich nicht um ein Wohnraum-, sondern ein
       Gewerbemietverhältnis. Dieses sollte 2020 gekündigt werden. Folge der
       Richter ihrer Einschätzung nicht, solle den Mieter:innen ersatzweise
       wegen schuldhaften Verhaltens, etwa gefährlicher Elektroinstallationen,
       Brandschutzmängeln, Veranstaltungen im Haus oder Beleidigungen der
       Vermieter, gekündigt werden.
       
       Günzler allerdings sagt: „Der Vertragszweck war Wohnen.“ Dies beweise schon
       der Einzug der ursprünglichen acht Hauptmieter. Der Richter ließ
       durchblicken, dieser Ansicht zu folgen. Zudem seien von einem Gutachter
       beanstandete Mängel bei der Elektroanlage nicht gravierend, im „Großen und
       Ganzen sei diese sach- und fachgerecht“ installiert. Eine Entscheidung will
       der Richter in vier bis sechs Wochen fällen. Dies könne ein Urteil oder
       auch ein Beweisbeschluss, etwa das Einholen eines Sachverständigenurteils,
       sein.
       
       28 Mar 2023
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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