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       # taz.de -- Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz: Rasche Umsetzung angesagt
       
       > Das Selbstbestimmungsgesetz ist vielleicht das wichtigste queerpolitische
       > Vorhaben der Regierung. Jetzt muss es nur noch schnell umgesetzt werden.
       
   IMG Bild: Während andere Länder Rückschritte machen, muss die Bundesregierung Fortschritte erzielen
       
       Na endlich: Der Referent_innen [1][Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz]
       wird bald veröffentlicht. Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass
       Geschlechtseintrag und Name beim Standesamt geändert werden können. Bislang
       sind demütigende Gutachten und ein Gerichtsverfahren nötig – trans, inter
       und nicht-binäre Menschen zahlen dafür Tausende Euro.
       
       Es ist das wichtigste queerpolitische Vorhaben der Bundesregierung und
       sollte nun so schnell wie möglich umgesetzt werden. Einerseits, weil schon
       jetzt trans, inter und nicht-binäre Menschen lange darauf warten, dass das
       Selbstbestimmungsgesetz kommt, um ihren Geschlechtseintrag
       niedrigschwellig der Realität anzupassen.
       
       Zum anderen, weil man weltweit an den Rückschritten erkennen kann, wie
       gefährlich queere Menschen leben: [2][In Uganda soll das Wissen um
       Mitmenschen, die schwul, lesbisch oder trans sind, strafbar werden.] Aus
       den USA kommt ungefähr jede Woche eine Horrormeldung, die neueste: Der
       US-Bibliothekenverband ALA zählte im Jahr 2022 so viele Anträge auf
       Entfernung von Büchern wie noch nie – die meisten betreffen Sexualität und
       Geschlechteridentität.
       
       Die queerfeindliche Stimmungsmache hat System. In Deutschland sorgte sie
       zuletzt dafür, dass das Selbstbestimmungsgesetz immer weiter abgeschwächt
       wird: Nun soll es eine Wartezeit von drei Monaten geben. Wofür? Das bleibt
       offen und hinterlässt den Geschmack des „Überleg’s dir doch noch mal“.
       Zudem soll das Hausrecht dafür sorgen, dass beispielsweise die Betreiberin
       einer Frauensauna Besucher_innen unabhängig vom Geschlechtseintrag der
       Sauna verweisen kann.
       
       Der Queerbeauftragte Sven Lehmann (Grüne) macht darauf aufmerksam, dass
       dies keine Neuerung ist. Wenn das Hausrecht sich aber schon jetzt in dieser
       Form gegen trans, inter und nicht-binäre Menschen richten kann, dann sollte
       über eine Reformierung des Hausrechts debattiert werden. Das
       Selbstbestimmungsgesetz sollte unterdessen schnellstmöglich vorangebracht
       werden – bevor weitere queerfeindliche Strömungen es schwächen.
       
       26 Mar 2023
       
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