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       # taz.de -- Verfahren gegen Twitter: Bei Beschwerden nur unzureichend
       
       > Das Bundesamt für Justiz wirft dem Musk-Unternehmen vor, dass es
       > Beschwerden wegen rechtswidriger Inhalte nicht nachgehe. Ein Bußgeld ist
       > möglich.
       
   IMG Bild: Twitter-Logo
       
       Berlin taz | Das Tech-Unternehmen Twitter muss sich mit einem Verfahren
       wegen Versäumnissen beim Umgang mit Beschwerden wegen rechtswidriger
       Inhalte auseinandersetzen. Das Bundesamt für Justiz leitete ein
       entsprechendes Bußgeldverfahren auf Basis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
       (NetzDG) ein. Das [1][teilte die Behörde am Dienstagnachmittag mit]. Sie
       wirft dem Unternehmen einen „unzureichenden Umgang mit Nutzerbeschwerden“
       vor.
       
       Multimilliardär [2][Elon Musk] hat seit der Übernahme des Unternehmens im
       vergangenen Herbst rund die Hälfte der einst 7.000 Mitarbeiter:innen
       [3][entlassen]. Darunter waren Berichten zufolge auch Abteilungen, die
       maßgeblich für den Umgang mit potenziell rechtswidrigen Inhalten zuständig
       waren. Nutzer:innen klagen seitdem über eine [4][Zunahme unter anderem
       von Hasskommentaren]. Musk selbst hatte sich bereits vor der Übernahme
       immer wieder als Verfechter einer freien Rede dargestellt und kritisiert,
       Twitter sei in der Vergangenheit zu stark reglementiert worden.
       
       Das Bundesamt für Justiz teilte nun mit, ihm seien „zahlreiche“ auf Twitter
       veröffentlichte Inhalte gemeldet worden, die nach Einschätzung der Behörde
       rechtswidrig seien, aber trotz der Beschwerden anderer Nutzer:innen
       nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen entfernt wurden. Die sehen vor,
       dass ein gemeldeter Inhalt unverzüglich geprüft und bei offensichtlicher
       Rechtswidrigkeit nach 24 Stunden gelöscht oder gesperrt werden muss. Die
       Behörde wirft Twitter nun ein „systemisches Versagen des
       Beschwerdemanagements“ vor.
       
       Nun ist es an dem Unternehmen, sich gegenüber der Behörde zu äußern.
       Überzeugen seine Argumente das Bundesamt nicht, lässt dieses zunächst
       gerichtlich klären, ob die gemeldeten Inhalte tatsächlich rechtswidrig
       sind. Ist das der Fall, kann die Behörde eine Geldbuße verhängen. Das
       Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht je nach Vorfall Geldbußen von bis zu
       500.000 oder von bis zu 5 Millionen Euro vor. Twitter selbst ließ eine
       Anfrage zu dem Verfahren unbeantwortet – auf die entsprechende E-Mail kam,
       wie mittlerweile bei dem Unternehmen üblich, nur eine automatische Mail mit
       einem Kothaufen zurück.
       
       5 Apr 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundesjustizamt.de/DE/ServiceGSB/Presse/Pressemitteilungen/2023/20230404.html
   DIR [2] /Elon-Musk-und-Twitter/!5900644
   DIR [3] /Ex-Twitter-Mitarbeiter-ueber-Entlassungen/!5897107
   DIR [4] /Antisemitismus-in-Sozialen-Medien/!5907950
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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