# taz.de -- Einigung zum Heizungstausch: Ein bisschen freizügiger
> Das Gesetz zum Heizungstausch wird leicht entschärft. Doch ab 2024 sollen
> in Neubauten Öl- und Gasheizungen verboten sein.
IMG Bild: So sieht es aus bei einer Erdwärmebohrung für die Umstellung auf klimafreundlichere Heizungen
Freiburg taz | Die Bundesregierung hat ihre [1][Pläne, Öl- und Gasheizungen
aus den Gebäuden zu verdrängen], etwas entschärft. Gleichwohl hält sie an
wesentlichen Punkten der [2][geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)] fest. Nach der Einigung der
drei Regierungsparteien zeigte Habeck sich „sehr zufrieden“ und sagte, der
gemeinsame Entwurf werde hoffentlich die Debatte befrieden. Die Opposition
kommentierte ihn als „Klimaschutz mit der Brechstange“ (CSU) und
„Verarmungsprogramm“ (Die Linke).
Wie geplant sollen vom kommenden Jahr an klassische Öl- und Gasheizungen in
Neubauten in Deutschland nicht mehr zulässig sein. Das ergibt sich aus der
Verpflichtung, den Wärmebedarf eines jeden Objekts künftig zu mindestens 65
Prozent aus erneuerbaren Quellen zu decken. Etwas freizügiger als
ursprünglich vorgesehen will die Bundesregierung hingegen bei alten
Heizungen sein, die kaputtgehen.
Zum einen dürfen diese wie bisher repariert werden. Zudem soll der Einbau
einer neuen Gasheizung weiterhin möglich sein, wenn eine defekte Heizung
kurzfristig ersetzt werden muss – mitunter muss das schnell gehen.
Allerdings gilt dann die Auflage, dass binnen drei Jahren die Heizung so
umgebaut wird, dass auch sie die Quote von 65 Prozent erneuerbarem Anteil
erfüllt. Das ist theoretisch möglich, wenn die konventionelle Gasheizung
später durch eine Wärmepumpe ergänzt wird. „Pragmatisch und sozial
verträglich“ nennt die Bundesregierung ihr Konzept.
Auch unter dem Stichwort „Technologieoffenheit“ wurden mit der Zulassung
sogenannter H2-Ready-Gasheizungen neue Optionen eröffnet. Das sind
Gasheizungen, die technisch gesehen auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar
sind. Dass sie noch nicht mit Wasserstoff betrieben werden können, weil
dieser bisher nicht verfügbar ist, spielt dabei keine Rolle.
Allerdings will die Bundesregierung auch die Energiewirtschaft in die
Pflicht nehmen, die dafür sorgen muss, dass Gasheizungen im Jahr 2030 mit
mindestens 50 Prozent Biomethan und spätesten 2036 mit mindestens 65
Prozent Wasserstoff betrieben werden können.
## Ausnahme für Eigentümer über 80
In das Gebäudeenergiegesetz soll außerdem eine Ausnahme für jene
Hauseigentümer aufgenommen werden, die älter sind als 80 Jahre. Diese
sollen bei der Installation einer neuen Heizung von der Vorgabe befreit
werden, einen Mindestanteil erneuerbare Energien zu nutzen. Der
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nennt diese Regelung
„etwas kurios“: „Die Altersgrenze erscheint willkürlich, denn schon
Personen mittleren Alters könnten Probleme haben, den Einbau einer neuen
Heizung über einen Bankkredit zu finanzieren.“
Die Energiewirtschaft warnt zu zentralistischen Vorgaben: „Letztlich muss
vor Ort entschieden werden, welche Technologie am besten geeignet ist, ein
Gebäude oder ein Wohnquartier mit Wärme zu versorgen“, so der BDEW. Die
Bundesregierung müsse daher „zeitnah auch ein Rahmengesetz für die
kommunale Wärmeplanung vorlegen“.
Als beispielhaft dabei gilt Baden-Württemberg. Der Südwesten hat schon vor
zwei Jahren die 103 größten Städte im Bundesland verpflichtet, bis Ende
2023 alle relevanten Wärmedaten zusammenzutragen, etwa auch alle
Abwärmequellen zu kartieren. Die Pläne sollen aufzeigen, wie die Städte
sich künftig klimaneutral mit Wärme versorgen können. Je nach örtlicher
Struktur können sich dafür sehr individuelle Lösungen anbieten.
2 Apr 2023
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DIR Bernward Janzing
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