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       # taz.de -- Nach judenfeindlicher Demo: Spranger will Recht und „Ordnung“
       
       > Die Innensenatorin möchte den Begriff der „öffentlichen Ordnung“ wieder
       > ins Gesetz schreiben. Kritiker fürchten pauschale Demoverbote.
       
   IMG Bild: Pro-palästinensische Demonstrantin
       
       Berlin taz | Nach einer [1][propalästinensischen Demo am Ostersamstag] in
       Neukölln, bei der judenfeindliche und antiisraelische Parolen skandiert
       wurden hat Innensenatorin Iris Spranger (SPD) die [2][im Koalitionsvertrag
       mit der CDU geplante] Wiedereinführung des Begriffs „öffentliche Ordnung“
       im Versammlungsfreiheitsgesetz verteidigt. Die Polizei hatte bei dem
       Protest nicht eingegriffen und erst im Nachhinein Ermittlungen gegen einen
       Teinehmer aufgenommen.
       
       „Nicht nur mit Blick auf die Versammlung am vergangenen Wochenende schafft
       der Begriff der ‚öffentlichen Ordnung‘ einen größeren Handlungsrahmen“,
       sagte Spranger gegenüber dem Tagesspiegel. Seine Wiedereinführung würde
       „die Gewährleistung der Sicherheit in Berlin“ stützen, so die Senatorin.
       
       Mit Bezugnahme auf die „öffentliche Ordnung“ können Proteste beschränkt
       oder verboten werden, die, laut Bundesverfassungsgericht, den
       ungeschriebenen Regeln der „herrschenden sozialen und ethischen
       Anschauungen“ entgegenstehen. Die Begrifflichkeit war 2021 gegen den Willen
       der SPD aus dem reformierten [3][Versammlungsfreiheitsgesetz] gestrichen
       worden.
       
       Widerspruch gegen Sprangers Plan kommt vom innenpolitischen Sprecher der
       Linken, Niklas Schrader. Gegen strafrelevante Parolen hätte die Polizei
       jederzeit vorgehen können. Offensichtlich aber sei der „Polizeieinsatz
       nicht gut vorbereitet“ gewesen. Dies nun als Vorwand zu nehmen, „das Gesetz
       zu verschärfen“ bezeichnet Schrader als „dreist“.
       
       ## Pauschale Demoverbote
       
       Sprangers Ziel sei es, „Demos pauschal leichter verbieten zu können“, dabei
       könne dies „nur das allerletzte Mittel“ sein. Zudem biete auch das jetzige
       Gesetz diese Möglichkeit, wenn konkret mit Straftaten oder Gewalt gerechnet
       werden muss. So war im vergangenen Jahr eine [4][palästinensische Demo zum
       Gedenken an die „Nakba“ genannte Vertreibung verboten worden].
       
       Einen diesjährigen Al-Kuds-Marsch hatten die Organisatoren von vornherein
       abgesagt, ähnliche Versammlungen zum Thema dürften im Mai aber folgen.
       Israel feiert am 14. Mai den 75. Jahrestag seiner Staatsgründung. Schon für
       Sonntag ruft die Gruppe „Samidoun“, die bereits die Demo vergangenen
       Samstag organisierte, erneut auf die Straße, zum „Tag der politischen
       Gefangenen“.
       
       Die Gruppe, die als Vorfeldorganisation der „Volksfront zur Befreiung
       Palästinas“ (PFLP) gilt, ist ins Visier des Verfassungsschutzes geraten.
       Bundespolitiker:innen von SPD, FDP und Union forderten in den
       vergangen Tagen, ein Verbot der PFLP zu prüfen.
       
       12 Apr 2023
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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