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       # taz.de -- Böckler-Stiftung zu Inflation: Höherer Mindestlohn gefordert
       
       > Geht es nach den Expert*innen der Hans-Böckler-Stiftung, sollte die
       > zuständige Kommission den Mindestlohn rasch anheben. Die Inflation mache
       > eine Anpassung nötig.
       
   IMG Bild: Die außerordentliche Anhebung auf zwölf Euro pro Stunde Mindestlohnsei ein Fortschritt gewesen reicht aber noch nicht aus
       
       Düsseldorf afp | Arbeitsmarktexpert*innen der Hans-Böckler-Stiftung
       haben der Mindestlohn-Kommission zu raschen weiteren Erhöhungen geraten.
       Die außerordentliche [1][Anhebung auf zwölf Euro pro Stunde] im vergangenen
       Jahr sei ein Fortschritt gewesen, der jedoch nicht ausreiche, erklärten die
       Forscher*innen der gewerkschaftsnahen Stiftung am Mittwoch. Auch
       angesichts der anhaltend hohen Inflation dürfe es „keine Verschnaufpause
       geben“.
       
       Die Expert*innen verwiesen zum einen darauf, dass „die von vielen
       befürchteten negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt ausgeblieben“
       seien, seitdem [2][der gesetzliche Mindestlohn] 2015 eingeführt wurde.
       Zugleich sei selbst mit der außerordentlichen Erhöhung nicht einmal die vom
       Statistischen Bundesamt bei 12,50 Euro angesetzte „Niedriglohnschwelle“
       erreicht worden.
       
       Auch die Referenzwerte, die sich aus der EU-Mindestlohnrichtlinie ergeben,
       liegen demnach deutlich höher: „50 Prozent des durchschnittlichen oder 60
       Prozent des mittleren Lohns, des Medianlohns, würden aktuell 13,16 Euro
       beziehungsweise 13,53 Euro entsprechen“, erklärten die Expert*innen. Es
       bleibe also noch Luft nach oben, „wenn eine existenzsichernde Untergrenze
       erreicht und gehalten werden soll“.
       
       Die Böckler-Experten raten der Mindestlohnkommission „dringlich“, [3][die
       Inflation] besonders zu berücksichtigen, da die allgemeine Teuerung
       Beschäftigte mit niedrigem Entgelt besonders hart trifft. „Eine
       entsprechende Anpassung des Mindestlohns sollte mindestens einmal im Jahr
       erfolgen.“ Das schreibe im Übrigen auch die EU-Richtlinie vor.
       
       ## Vorschlag zur Anhebung im Sommer?
       
       Die unabhängige Mindestlohnkommission unterbreitet der Regierung derzeit
       alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns. Der nächste
       Vorschlag wird für den Sommer erwartet.
       
       In der Kommission sitzen drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreter,
       drei Gewerkschafter, der Vorsitzende sowie zwei nicht stimmberechtigte
       Wissenschaftler. Laut Gesetz ist es ihre Aufgabe, eine „Gesamtabwägung“
       vorzunehmen.
       
       Die festgelegte Höhe soll „zu einem angemessenen Mindestschutz der
       Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen, faire und funktionierende
       Wettbewerbsbedingungen ermöglichen sowie Beschäftigung nicht gefährden“.
       Die Kommission orientiert sich dabei „nachlaufend an der Tarifentwicklung“.
       
       29 Mar 2023
       
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