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       # taz.de -- Nach dem E-Scooter Verbot in Paris: Keine Verbote, aber Regeln
       
       > Obergrenzen, eigene Fahrspuren, Helmpflicht: Auch in Deutschland macht
       > man sich Gedanken, wie man mit E-Scooter umgehen soll.
       
       berlin taz | Nachdem Paris nach einer Bürgerbefragung das Ausleihen von
       E-Scootern künftig verbieten will, ist die Diskussion auch hierzulande neu
       entbrannt: Muss man die Roller besser regulieren oder gar ganz aus dem
       Verkehr ziehen? Sind deutsche Städte mit der französischen Hauptstadt
       überhaupt vergleichbar? Ein Überblick, was aktuell gilt und was zur Debatte
       steht.
       
       Gibt es deutsche Städte, die den Verleih oder die Nutzung von E-Rollern
       verbieten? 
       
       Bislang sind E-Scooter hierzulande noch in keiner Kommune ganz verboten
       worden. Etliche Städte haben in der Vergangenheit aber bereits die Anzahl
       der Roller deutlich begrenzt, die in der Innenstadt ausgeliehen werden
       dürfen. So gibt es sowohl in Stuttgart als auch in Köln eine Obergrenze.
       Auch etliche andere Städte und Kommunen versuchen, die Verleiher durch
       zunehmende Auflagen mit in die Verantwortung zu nehmen, viele haben bereits
       Verordnungen verhängt.
       
       Eine Möglichkeit neben der aktiven Begrenzung der Anzahl sind Gebühren.
       Dabei zahlen die Betreiber pro Fahrzeug einen bestimmten Betrag an die
       Städte. Oft kosten E-Roller, die im Innenstadtbereich genutzt werden, mehr,
       als solche in den Außenbereichen. Zudem sind die Verleiher mittlerweile
       dazu verpflichtet, Scooter, die etwa auf Gehwegen abgestellt wurden und
       andere VerkehrsteilnehmerInnen behindern, auf eigene Kosten einzusammeln
       und an geeigneteren Orten wieder aufzustellen.
       
       Neben Paris hatten sich übrigens auch andere europäische Städte in der
       Vergangenheit dazu entschlossen, die Nutzung von E-Rollern ganz zu
       verbieten. Ein Vorreiter war Kopenhagen, das 2020 versuchte, die Fahrzeuge
       aus der City zu verbannen. In der dänischen Hauptstadt dürfen die E-Scooter
       mittlerweile aber wieder fahren, wenn auch nur unter deutlich strengeren
       Auflagen als zuvor.
       
       Wo dürfen E-Scooter im öffentlichen Raum überhaupt abgestellt werden? 
       
       Städte mit E-Scooter-Verleihen haben unterschiedlich geregelt, wo die
       Fahrzeuge nach dem Ausleihen wieder abgestellt werden dürfen. Während die
       Roller mancherorts praktisch überall, also auch auf den Gehwegen parken
       dürfen und dort teils FußgängerInnen und RadfahrerInnen behindern, gelten
       in anderen Städten klare Regeln. In Köln beispielsweise sind in der
       Innenstadt eigens Abstellflächen eingerichtet worden, wo E-Roller nach
       ihrer Nutzung geparkt werden sollen. In Berlin gibt es in der ganzen Stadt
       sogenannte Mobilitätsstationen. Häufig sind diese an den Ausgängen der
       S-Bahn- und U-Bahnhöfe zu finden. Neben Rollern stehen dort etwa auch
       E-Bikes und Fahrräder, die von hier aus dann auch wieder ausgeliehen werden
       können.
       
       Dass Regelungen unumgänglich sind, ist mittlerweile in den meisten Städten
       Konsens. Laut einer Studie, die unter anderem der Fußgänger-Lobbyverein in
       Berlin durchgeführt hat, behindern Leihräder, Scooter oder auch E-Mopeds in
       der Hauptstadt im Schnitt etwa alle 77 Meter die Gehwege.
       
       Wo darf man mit E-Scootern auf der Straße fahren? 
       
       E-Scooter gelten in Deutschland als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge.
       Sie dürfen nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern
       fahren. Nach der geltenden Straßenverkehrsordnung müssten die elektrischen
       Roller deshalb eigentlich die Radwege nutzen. Im Schnitt sind sie aber
       deutlich langsamer als Fahrräder. Verbände wie etwa der Bundesverband
       eMobilität, aber auch der TÜV fordern nun eigene Fahrbahnen für E-Scooter,
       damit Rad- und RollerfahrerInnen sich in Zukunft nicht mehr gegenseitig
       behindern.
       
       Wenn keine Radwege aufgemalt sind, dürfen E-Scooter auch auf der normalen
       Straße fahren. Die Nutzung von Bürgersteigen ist aber ausdrücklich
       verboten. Das scheint bei vielen Scooter-FahrerInnen aber noch nicht
       angekommen zu sein. Ebenso wie eine weitere klare Regelung: Laut geltendem
       Straßenverkehrsrecht dürfen die E-Roller nicht zu zweit gefahren werden –
       auch dann nicht, wenn ein Kind mitfährt.
       
       E-Scooter sind immer wieder in Unfälle verwickelt. Lässt sich die
       Sicherheit erhöhen? 
       
       Auch wenn die E-Roller mit keiner hohen Geschwindigkeit fahren, passieren
       tatsächlich häufig Unfälle damit. Laut neuen Zahlen des TÜV sind diese
       aktuell im Vergleich zum vergangenen Jahr noch einmal gestiegen. 2022 gab
       es 8.260 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden, rund 1.000 Unfälle
       endeten für die RollerfahrerInnen mit schweren Verletzungen, einige
       verunglückten sogar tödlich. Der TÜV-Verband rät daher dazu, das
       Straßenverkehrsrecht dringend zu reformieren. Die Kommunen bräuchten mehr
       eigene Zuständigkeiten, um auf der Straße ein sicheres Nebeneinander
       verschiedener Fortbewegungsmittel zu ermöglichen. Das könnten zum Beispiel
       eigene Fahrbahnen für E-Sccoter sein.
       
       Der TÜV schlägt vor, die Vorschriften dann auch europaweit zu
       vereinheitlichen. Dabei sollte zum Beispiel sichergestellt sein, dass alle
       ausleihbaren Fahrzeuge straßenverkehrstauglich sind, also etwa ausreichend
       Reflektoren haben, damit sie auch in der Dunkelheit sicher gefahren werden
       können. Eine Helmpflicht für E-RollerfahrerInnen ist ebenfalls im Gespräch,
       ebenso wie die Frage nach einer Promillegrenze – also wie viel man
       getrunken haben darf –, wenn man mit den Scootern fährt.
       
       Darf sich jeder einen E-Scooter leihen oder braucht es dafür eine
       Fahrerlaubnis? 
       
       Ja, im Grunde darf sich jeder einen E-Scooter leihen. Die FahrerInnen
       müssen hierzulande aber mindestens 14 Jahre alt sein. In manchen Städten –
       wie Berlin – gilt sogar ein Mindestalter von 18 Jahren, um sich bei einem
       der vielen Anbieter einen E-Roller per App mit dem Smartphone auszuleihen.
       Fahrende brauchen dafür aber weder einen Mofa- noch einen Autoführerschein,
       noch müssen sie sich mit einem amtlichen Dokument auf dem Portal der
       Anbieter registrieren. Für die NutzerInnen ist es also sehr einfach,
       handlich und schnell, sich einen E-Scooter auszuleihen. Verstoßen sie dann
       aber gegen die geltende Straßenverkehrsordnung, ist die Nachverfolgung für
       die Behörden sehr schwierig, weil die tatsächlichen FahrerInnen nicht
       ausfindig gemacht werden können. Bußgelder können deshalb bislang oft gar
       nicht verhängt werden.
       
       11 Apr 2023
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Nikola Endlich
       
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