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       # taz.de -- Bezahlung der Schutzimpfung: Covid-Impfung gegen Cash
       
       > Der Staat zahlt nicht länger für die Corona-Impfung, Krankenkassen und
       > Ärzt*innen streiten sich über die Vergütung. Impfwillige müssen vorerst
       > selbst zahlen.
       
   IMG Bild: Impfstoff ist da, Impfwillige auch, aber wer zahlt wann?
       
       Berlin taz | Vergangenen Freitag endeten nach drei Jahren Pandemie die
       [1][letzten staatlich verordneten Coronamaßnahmen]. Das betrifft nicht nur
       die verbliebene Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen, sondern auch
       die Abwicklung der Coronaschutzimpfungen. Normalerweise ändert sich dadurch
       für die Patient*innen nichts, denn die von der Ständigen Impfkommission
       (Stiko) empfohlenen Impfungen würden jetzt einfach die Krankenkassen
       bezahlen statt bisher der Staat. Praktisch kann aber ab diesem Dienstag
       folgendes passieren: Wer sich eine Auffrischungsimpfung beim Arzt abholen
       möchte, muss dafür selbst Geld vorstrecken. Denn Hausärzt*innen und
       Krankenkassen können sich seit Wochen nicht über die künftige Entlohnung
       einigen.
       
       Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzte in seinem aktuellen Wochenbericht
       die Zahl der Menschen, die in der letzten Märzwoche an Covid-19
       [2][erkrankt waren], auf bis zu eine halbe Million. Zuletzt mussten rund
       2.000 Menschen pro Woche zur Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen
       werden. Knapp 500 Menschen liegen laut DIVI-Register wegen einer
       Covid-19-Erkrankung auf der Intensivstation. Vor allem hochbetagte Menschen
       ab 80 Jahren und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen haben laut RKI
       weiterhin ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf.
       
       ## Impfempfehlungen der Stiko
       
       Zum Schutz vor schwerem Covid-19-Verlauf empfiehlt die Ständige
       Impfkommission (Stiko) generell für alle Menschen ab 60 Jahren eine zweite
       [3][Auffrischungsimpfung]. Darüber hinaus insbesondere auch für
       Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen, medizinisches Personal mit
       Patient*innenkontakt sowie Menschen ab 5 Jahren mit einer
       Immunschwäche oder anderen relevanten Vorerkrankungen. Von den rund 24
       Millionen Menschen ab 60, die in Deutschland leben, haben laut RKI bislang
       39 Prozent eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten.
       
       Für Hochbetagte und Pflegeheimbewohner*innen könne laut Stiko auch
       eine dritte Auffrischungsimpfung sinnvoll sein. Menschen, die noch gar
       keine Impfung haben, wird weiterhin dazu geraten – auch wenn sie bereits
       mehrfach Infektionen durchgemacht haben. Ob für Risikogruppen künftig eine
       jährlich angepasste Impfung wie bei der Grippe angeboten wird, ist derzeit
       noch nicht entschieden.
       
       Nun konnte man bislang einfach einen Termin bei der Hausarztpraxis machen
       und sich impfen lassen. Der besonderen Pandemiesituation geschuldet,
       übernahm der Staat die dafür anfallenden Behandlungskosten in Höhe von 28
       Euro.
       
       Nach Auslaufen dieser Regelung müssten die Krankenkassen die Ärzt*innen
       für die von der Stiko empfohlene Schutzimpfung bezahlen. Diese weigern sich
       aber offenbar, die vom Staat verhandelten Beträge einfach zu übernehmen.
       Dass diese im Vergleich zu anderen Impfungen – eine Grippeimpfung wird mit
       rund 8,50 Euro vergütet – recht hoch sind, wurde bereits in der
       Vergangenheit kritisiert.
       
       Stattdessen wird jetzt in den Bundesländern zwischen den jeweils
       zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die die niedergelassenen
       Ärzt*innen vertreten und den Krankenkassen verhandelt. Und das dauert
       offenbar.
       
       ## Umständliches Kostenerstattungsverfahren
       
       Die hohen Honorarforderungen der Ärzt*innenorganisationen seien
       nicht akzeptabel, heißt es auf taz-Anfrage vom Spitzenverband der
       Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband). Es handele sich
       schließlich um Versichertengelder. Auf Seiten der Kassenärztlichen
       Vereinigungen (KV) will man dagegen den erhöhten Dokumentations- und
       Beratungsaufwand, das besondere Handling ohne Fertigspritzen sowie
       allgemein gestiegene Praxiskosten berücksichtigt sehen.
       
       Nun komme nach Ostern übergangsweise leider das umständliche
       Kostenerstattungsverfahren zum Einsatz, heißt es von der KV
       Nordrhein-Westfalen, wo erst nach den Ferien ab dem 19. April
       weiterverhandelt wird. Die KV Berlin hofft nach bisher ergebnislosen
       regionalen Verhandlungen „auf eine bundesweite Einigung, wie von
       Bundesminister Lauterbach angekündigt“. Bei den Krankenkassen rechnet man
       erst in einigen Wochen mit einer neuen Kostenregelung.
       
       Für die Patient*innen heißt das im Zweifel: Die Impfung erst einmal
       selbst bezahlen. „Klar ist natürlich, dass die Versicherten diese Kosten
       bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können“, so der
       GKV-Spitzenverband.
       
       Immerhin die Lieferung des Impfstoffs bleibt wie gehabt: Hier übernimmt der
       Bund noch bis Ende des Jahres die Bereitstellung. Das Impfzubehör –
       Spritzen, Kanülen, gegebenenfalls Kochsalzlösung – wird laut
       Kassenärztlicher Bundesvereinigung jedoch nicht mehr mitgeliefert, sondern
       muss von den Praxen selbst über die Apotheken bestellt werden.
       
       10 Apr 2023
       
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