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       # taz.de -- Beschwerde nach dem Lieferkettengesetz: Nie wieder Rana Plaza
       
       > Drei NGOs haben das Lieferkettengesetz getestet: In einer Beschwerde
       > werfen sie Amazon und Ikea Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten in
       > Bangladesch vor.
       
   IMG Bild: Am Jahrestag des Einsturzes der Fabrik Rana Plaza zeigt eine Frau das Foto ihrer vermissten Tochter
       
       Berlin taz | [1][Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz] sollte auch eine
       Antwort auf „Rana Plaza“ sein und Unternehmen dazu verpflichten, für die
       Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer Lieferkette zu sorgen. Am 24.
       April vor zehn Jahren stürzte das Fabrikgebäude Rana Plaza in Dhaka,
       Bangladesch, ein. Damals starben über 1.100 Menschen, die in dem Gebäude
       für internationale Marken nähten.
       
       Der Vorfall war [2][nicht der erste seiner Art], zeigte aber für viele die
       katastrophalen Bedingungen in Zulieferfirmen von großen Unternehmen im
       Textilsektor auf. Erstmals gelang es, ein breites Spektrum an Akteuren von
       Unternehmen bis Gewerkschaften zusammenzubringen, um g[3][emeinsam
       Standards zu vereinbaren, die Gebäude- und Arbeitsschutz in der
       Textilindustrie in Bangladesch verankerten]. Viele internationale
       Unternehmen unterzeichneten den sogenannten „Bangladesch Accord“ – Ikea und
       Amazon sind bis heute nicht darunter.
       
       Darin sehen die Menschenrechtsorganisationen Femnet, ECCHR und die
       nationale Bekleidungsgewerkschaft in Bangladesh NGWF eine Verletzung des
       Lieferkettengesetzes, das am ersten Januar 2023 in Kraft trat. „Wir
       verstehen die Nichunterzeichnung als bewusste Abkehr von geeigneten
       Maßnahmen und daher als Verletzung der Sorgfaltspflicht“, erklärt Sina
       Marx, Projektleiterin bei Femnet.
       
       ## Nichtunterzeichnung sei Verletzung der Sorgfaltspflicht
       
       „Das Lieferkettengesetz sieht vor, dass Unternehmen Risikoanalysen
       durchführen müssen und geeignete präventive Maßnahmen ergreifen müssen um
       Risiken zu begrenzen“, erklärt Marx. „Der Accord ist ein
       Lösungsmechanismus, der sowohl von Betroffenen als auch Unternehmen breite
       Unterstützung hat und nachweislich zu Verbesserungen im Brand- und
       Gebäudeschutz geführt hat“.
       
       Die Organisationen argumentieren daher, dass die Unterzeichnung des Accords
       eine präventive Maßnahme sei, um Menschenrechte von Arbeiter:innen zu
       gewährleisten. Ikea erklärte bislang, der eigene Menschenrechtsstandard sei
       gleichwertig.
       
       Um eine Beschwerde beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und
       Ausfuhrkontrolle (Bafa) einzureichen müssen konkrete Unternehmen und Mängel
       genannt werden. Aus diesem Grund haben die NGOs eine Recherche in Auftrag
       gegeben. Diese führte NGWF im März 2023 durch. Die Gewerkschaft gibt an,
       Sicherheitsmängel, wie fehlende Inspektionen und Arbeitsrechtsverletzungen,
       wie mangelnde Gewerkschaftsfreiheit, festgestellt zu haben.
       
       Marx betont aber, dass es den Organisationen bei der Beschwerde nicht um
       Mängel in einzelnen Fabrikgebäuden ginge. Sie wollen mit dem Bafa „ins
       Gespräch kommen“ was geeignete Präventionsmaßnahmen seien.
       
       Das Bafa wird nun prüfen „ob die Beschwerde substantiiert ist“, schreibt
       die Behörde auf Anfrage der taz. Bislang seien sieben Beschwerden und
       Hinweise zu potentiellen Verletzungen der Sorgfaltspflichten in den
       Lieferketten deutscher Unternehmen eingegangen.
       
       24 Apr 2023
       
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   DIR Leila van Rinsum
       
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