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       # taz.de -- Pläne von Justizminister Buschmann: Unfallflucht weniger kriminell
       
       > Eine Unfallflucht ohne Personenschaden soll entkriminalisiert werden.
       > Statt einer Straftat würde künftig eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.
       
   IMG Bild: Bislang kann die Entfernung Beteiligter vom Unfallort mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden
       
       Berlin afp | Das Bundesjustizministerium will einem Medienbericht zufolge
       Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Wie aus dem
       Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegenden Eckpunkten des von
       [1][Justizminister Marco Buschmann (FDP)] geführten Ministeriums
       hervorgeht, sollen Unfälle mit Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit
       statt als Straftat eingestuft werden, wenn zwar ein Sachschaden, aber kein
       Personenschaden vorliegt. Durch diese Herabstufung „würde einer
       undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“,
       hieß es dem RND zufolge in dem Ministeriumspapier.
       
       Bislang kann die unerlaubte Entfernung Beteiligter vom Unfallort mit einer
       Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Nach den
       Plänen des Justizministeriums soll diese Regelung künftig nur noch bei
       Unfällen mit Personenschaden gelten.
       
       ## Kommen Menschen zu Schaden, muss geblieben werden
       
       Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, „am
       Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu
       geben“, hieß es in dem Papier, welches das Ministerium kurz nach Ostern mit
       der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt hatte. Dies gelte
       „trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung
       einer gegebenenfalls mitverwirklichten Begleittat“, etwa einer
       Trunkenheitsfahrt.
       
       Vor diesem Hintergrund gebe es umgekehrt aber „gute Argumente dafür, von
       einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen
       Sachschäden abzusehen“, hieß es weiter. Denn Paragraf 142 des
       Strafgesetzbuchs, in [2][dem die Unfallflucht] geregelt ist, durchbreche
       das Prinzip der „Straflosigkeit der Selbstbegünstigung“.
       
       Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine „angemessene Zeit“ am Unfallort
       warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Justizministerium nun die
       Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel. „Denkbar wäre
       etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls
       auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am
       geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren
       ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge“.
       
       25 Apr 2023
       
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