# taz.de -- EU-Parlament gegen Greenwashing: Strengere Regeln für grüne Siegel
> Das EU-Parlament will Nachhaltigkeitslabel besser regulieren und Produkte
> langlebiger machen. Werbung mit „Klimaneutralität“ soll beschränkt
> werden.
IMG Bild: Wie „nachhaltig“ ist diese Energiesparlampe?
Berlin taz | „Umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“,
„klimaneutral“ oder „ökologisch“. Hersteller, die mit diesen Labeln werben,
sollen nach Ansicht des EU-Parlaments handfeste Beweise vorlegen, dass ihre
Produkte auch halten, was die Verpackung verspricht. Die Abgeordneten
stimmten am Donnerstag mit großer Mehrheit einem entsprechenden
Gesetzentwurf zu.
Um Kunden mehr Übersicht zu verschaffen, wollen die Parlamentarier nur noch
Nachhaltigkeitssiegel erlauben, für die staatliche Vorgaben gelten. Eine
dritte Partei soll die Einhaltung der Standards durch die Unternehmen
fortlaufend überprüfen. Ferner sollen Projekte zum Emissionsausgleich nicht
mehr für grüne Label herhalten dürfen. Ist nur ein Teil eines Produkts
nachhaltig, darf demnach nicht mehr das ganze so beworben werden dürfen.
Im März hatte die EU-Kommission einen Entwurf für eine Ausweitung der
sogenannten [1][Ökodesign-Richtlinie] vorgelegt, die bereits 2005 erlassen
worden war. Damit will die EU dem Ziel einer nachhaltigen
Kreislaufwirtschaft näherkommen. Die neue Initiative war zuvor immer wieder
verschoben worden.
## Deutsche Umwelthilfe fordert strengere Richtlinien
Der Entwurf des Parlaments verschärfte den Vorschlag der Kommission nun
noch einmal. Der Deutschen Umwelthilfe geht auch das nicht weit genug. Sie
fordert ein generelles Verbot aller Behauptungen von
„[2][Klimaneutralität]“. Sämtliche Werbeversprechen, die das suggerieren,
seien „Verbrauchertäuschung“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.
Das EU-Parlament will zudem die Langlebigkeit von Produkten fördern – etwa
indem die EU gegen die sogenannte geplante Obsoleszenz vorgeht:
Absichtliche Konstruktionsfehler, welche die Lebensdauer eines Produkts
verkürzen, sollen künftig verboten sein.
Auch für Zubehör, wie etwa Ladegeräte oder Tintenpatronen, werden dann
einheitliche Standards gelten, damit auch andere Unternehmen diese
Ersatzteile bereitstellen können. Kann ein Produkt nicht repariert werden,
muss der Hersteller die [3][Verbraucherin] vorher darüber informieren.
Demnächst werden die Mitgliedstaaten und das Parlament über den endgültigen
Wortlaut der Richtlinie verhandeln.
12 May 2023
## LINKS
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## AUTOREN
DIR Leon Holly
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