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       # taz.de -- Indymedia-Verweis bei Radio Dreyeckland: Nach dem Hyperlink
       
       > Weil Radio Dreyeckland zu Indymedia-Linksunten verlinkt hatte, klagte die
       > Staatsanwaltschaft. Das hat ein Gericht nun beendet.
       
   IMG Bild: Eingang zum Studio
       
       Karlsruhe taz | Das Landgericht Karlsruhe hat die Anklage gegen Fabian
       Kienert, Redakteur von [1][Radio Dreyeckland], nicht zugelassen. Er habe
       sich in keiner Weise strafbar gemacht, so das Gericht. Er bekommt nun eine
       Entschädigung für die erlittene Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von
       Datenträgern. Der 40-seitige Beschluss liegt der taz vor.
       
       Kienert hatte auf der Homepage des Freiburger Alternativsenders im Juli
       2022 einen Artikel veröffentlicht, in dem es um die seit 2017 verbotene
       linksradikale Plattform linksunten.indymedia ging. Damals war ein
       Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Freiburger Macher:innen der
       Webseite eingestellt worden. Am Ende von Kienerts Artikels stand der
       lapidare Satz: „Im Internet findet sich [2][linksunten.indymedia.org als
       Archivseite].“ Dabei war die Archivseite auch verlinkt.
       
       Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sah in diesem Link eine Straftat und
       [3][ließ im Januar die Wohnungen von Kienert und einem weiteren Redakteur
       durchsuchen]. Eine Durchsuchung der Redaktionsräume konnte Kienert
       verhindern, indem er versicherte, dass er den Artikel, der mit seinem
       Kürzel gekennzeichnet war, wirklich selbst geschrieben hatte.
       
       Ende April erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kienert. Er habe
       durch den Link die Fortführung einer verbotenen Vereinigung unterstützt. Er
       habe quasi „als Sprachrohr“ der verbotenen Vereinigung fungiert und deren
       Propaganda verbreitet.
       
       ## Ein Internet-Archiv sei keine Vereinigung
       
       Das Landgericht Karlsruhe ließ [4][von der Anklage] nun nichts übrig. Die
       Richter lehnten „aus rechtlichen Gründen“ die Eröffnung eines
       Hauptverfahrens ab. Es liege keine Straftat vor.
       
       So fehle es schon an einer Vereinigung, die Kienert hätte unterstützen
       können. Die Staatsanwaltschaft habe nicht belegen können, dass die
       Personen, die einst die Seite linksunten.indymedia betrieben, als Verein
       weiter aktiv sind. Wenn es aber keine Vereinigung mehr gibt, dann kann sie
       auch nicht unterstützt werden, so das Landgericht. Ein bloßes
       Internet-Archiv sei keine Vereinigung.
       
       Doch selbst wenn es noch eine fortgeführte Vereinigung gäbe, hätte Kienert
       sie durch seinen Link nicht in strafbarer Weise unterstützt. Der Link könne
       schwerlich als Werbung oder Fürsprache aufgefasst werden, so die Richter.
       Der letzte Satz von Kienerts Artikel werde vom verständigen
       Durchschnittsleser eher als neutraler Hinweis verstanden.
       
       Zwar sei Kienerts Artikel eindeutig kritisch gegenüber dem Verbot von
       linksunten.indymedia. Derartige Kritik sei aber von der Meinungs- und
       [5][Pressefreiheit] gedeckt, so das Landgericht.
       
       Die Staatsanwaltschaft kann in den nächsten sieben Tagen noch Beschwerde
       beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen. Sie will aber zunächst den
       Beschluss des Landgerichts prüfen.
       
       Rechtsanwältin Angela Furmaniak, die Verteidigerin von Kienert, freute sich
       über den Karlsruher Beschluss: „Kritik an staatlichem Handeln ist die
       grundlegende Aufgabe der Presse und darf nicht durch eine politisch
       motivierte Strafverfolgung ausgehebelt werden.“
       
       18 May 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://rdl.de
   DIR [2] https://linksunten.archive.indymedia.org/
   DIR [3] /Razzia-bei-alternativem-Radiosender/!5913658
   DIR [4] /Indymedia-Linksunten-von-Redakteur-verlinkt/!5928846
   DIR [5] /Schwerpunkt-Pressefreiheit/!t5007487
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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