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       # taz.de -- Prozess gegen Coronaleugner Bhakdi: Im Zweifel für den Schwurbler
       
       > „Querdenken“-Ikone Sucharit Bhakdi war wegen Volksverhetzung angeklagt.
       > Davon hat ihn das Gericht am Dienstag freigesprochen.
       
   IMG Bild: Skurrile Szene am Amtsgericht Plön: Eine Frau kniet vor dem Angeklagten Bhakdi nieder
       
       Plön taz | Der Prozess gegen den Coronaleugner Sucharit Bhakdi vor dem
       Amtsgericht Plön in Schleswig-Holstein hat am Dienstag mit einer
       Überraschung begonnen. Richter Malte Grundmann deutete an, dass die gegen
       den pensionierten Professor für Mikrobiologie vorgebrachten Beweise
       möglicherweise nicht ausreichen, um ihn wegen Volksverhetzung zu
       verurteilen. So kam es: Am späten Nachmittag sprach ihn der Richter frei.
       Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der taz anschließend, gegen die
       Entscheidung Rechtsmittel einlegen zu wollen.
       
       Bhakdi, der zu den bekanntesten Figuren der Coronaleugnerszene gehört und
       [1][für die Querdenker-Partei] „Die Basis“ kandidiert hat, werden zum einen
       Äußerungen in einem Videointerview vorgehalten, das er dem Fotografen Kai
       Stuht gegeben hat. In dem Gespräch kritisiert er grundsätzlich den Umgang
       von Politik und Wissenschaft mit der Coronapandemie: Dahinter stecke
       [2][eine Verschwörung]. Sich gegen Covid, insbesondere mit
       mRNA-Wirkstoffen, impfen zu lassen, sei Teil eines Menschenversuchs und
       gefährlicher als das Virus selbst.
       
       Als besonders negatives Beispiel für den Umgang mit der Pandemie nennt
       Bhakdi den Staat Israel, weil dort die Menschen gezwungen worden seien,
       sich impfen zu lassen und keiner mehr habe flüchten können. Er, Bhakdi, sei
       einmal ein glühender Bewunderer Israels gewesen. „Die größten Geister waren
       die Juden, es tut mir leid, dass ich das sagen muss“, sagt Bhakdi dann. Nun
       zwinge ausgerechnet „das Volk, das aus diesem Land geflüchtet ist, das das
       Erzböse war“, seine Bürger zur Impfung. Das mache Israel zur „living hell“.
       „Das ist das Schlimme an den Juden: Es gibt kein Volk, das besser lernt als
       sie“, so Bhakdi weiter.
       
       Die Staatsanwältin warf ihm vor, damit zum Hass gegen eine religiöse Gruppe
       angestachelt zu haben. Er habe sich mit seinen Äußerungen vom Staat Israel
       gelöst und sie verallgemeinernd auf alle Juden bezogen. Antisemitisch sei
       auch, ihnen bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten zuzuschreiben. Mit der
       Verbreitung über verschiedene Internetkanäle habe er ein großes Publikum
       erreicht.
       
       Im Rahmen eines „Hinweises vorab“ deutete Richter Grundmann allerdings an,
       dass der Kontext der Äußerungen – das Interview – für eine strafrechtliche
       Verurteilung möglicherweise nicht ausreiche. Es kämen verschiedene
       Deutungsmöglichkeiten in Betracht, wobei der Richter gehalten sei, die
       günstigste Variante anzunehmen.
       
       Auch bezüglich des zweiten Tatvorwurfs lässt der Richter Ähnliches
       durchblicken. Zwar sei in dem Video von einer Wahlkampfveranstaltung der
       „Basis“ zu hören, dass Bhakdi den Holocaust relativiere. Allerdings sei
       zweifelhaft, ob die Rede vor 200 Menschen geeignet gewesen sei, den
       öffentlichen Frieden zu gefährden.
       
       ## Anhänger Bhakdis vor dem Gericht
       
       Bei dem Auftritt auf dem Kieler Rathausplatz im September 2021 warnte
       Bhakdi vor einem „Tsunami“, der kaum aufzuhalten sei, wenn ahnungslose
       Menschen genetisch modifizierte Substanzen gespritzt bekämen. Er sprach von
       „der Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung“. Offensichtlich
       ereigne sich vor unseren Augen ein weiterer „Holocaust“: „Vor 80 Jahren
       waren es die Juden, die verteufelt wurden, heute sind es die Ungeimpften“,
       sagte Bhakdi und fügte hinzu: „Ich glaube nicht, dass alle Politiker
       schlecht sind.“ Viele seien einfach unwissend.
       
       Nach mehreren Unterbrechungen wurden am späten Dienstagnachmittag die
       Plädoyers gehalten. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft hat eine
       Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro gefordert. Die Verteidigung
       hat auf Freispruch plädiert.
       
       Vor Beginn des Prozesses hatten sich etwa 300 Anhänger Bhakdis vor dem
       Gerichtsgebäude in Plön versammelt. Zeigte sich ihre Ikone am Fenster,
       brandete Jubel auf. Justizpersonal bat darum, von den Fenstern
       zurückzutreten, um andere Prozesse nicht zu stören. Auf einem Transparent
       mit Herzchen stand „Freispruch für Prof. Dr. S. Bhakdi“. Presse war nicht
       wohlgelitten.
       
       Im Vorfeld hatte Bhakdi erklärt, dass er im Anschluss an den Gerichtstermin
       eine Pressekonferenz plane, „um rein sachlich-wissenschaftlich von den
       letzten Entdeckungen zu berichten“. Sie seien schrecklich.
       
       23 May 2023
       
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