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       # taz.de -- Streit um Gebäudeenergiegesetz: Wann die Heizung wegmuss
       
       > Das Gebäudeenergiegesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck sorgt in
       > der Ampel für Streit und wurde vertagt. Worum es geht – ein FAQ.
       
   IMG Bild: Hier kommt Nachschub: In diesem Haus wird mit Öl geheizt. Wie lange noch?
       
       Müsste laut GEG jede:r ab 2024 sofort die Gasheizung austauschen? 
       
       Nein. Das [1][geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG)] besagt, dass jede
       Heizung, die ab 2024 neu eingebaut wird, zu 65 Prozent mit erneuerbaren
       Energien betrieben werden muss. Bestehende Heizungen sollen demnach auch
       nach 2024 betrieben werden, und zwar bis zu 30 Jahre oder bis sie
       irreparabel kaputtgehen. Ist die Heizung nicht mehr reparierbar, gilt eine
       Übergangsfrist von drei Jahren. In dieser Zeit dürften Vermieter:innen
       neue oder gebrauchte fossile Heizungen einbauen. Danach muss ein
       nachhaltiges Modell her. In Form von Hybridheizungen, also in Kombinationen
       mit anderen Heizformen wie Solarthermie oder Wärmepumpen, dürfen
       [2][Gasheizungen] sogar langfristig weiter eingesetzt werden – solange sie
       sich an die besagte Bedingung halten, dass 65 Prozent der erzeugten Energie
       aus [3][nachhaltigen Energiequellen stammt]. Verpflichtend soll der
       Heizungstausch ab 2044 sein, dann müssten laut GEG alle Heizungen zu 100
       Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
       
       Was würde die Umrüstung auf Wärmepumpen kosten? 
       
       Die Anschaffung einer Wärmepumpe kann je nach Typ zwischen 12.000 und
       50.000 Euro kosten. Die Betriebskosten schwanken je nach Strompreis und
       Wärmedämmung des Gebäudes. Bei kleineren, gut gedämmten Häusern liegen die
       jährlichen Betriebskosten vielleicht bei 200 Euro, bei größeren, schlecht
       gedämmten Häusern können es mehr als 2.000 Euro werden.
       
       Muss jede:r den Umbau komplett selbst bezahlen? 
       
       Schon jetzt, vor der Verabschiedung des geplanten GEG, gibt es eine
       sogenannte Grundförderung von 30 Prozent für alle
       Immobilieneigentümer:innen, die fossile Heizungen gegen neue,
       klimafreundliche Modelle austauschen. Darüber hinaus soll es bald Klimaboni
       geben, die den Umbau nochmal 10 bis 20 Prozent günstiger machen. Vom
       Klimabonus I in Höhe von 20 Prozent profitieren zum Beispiel alle
       Vermieter:innen, die ihre Heizung austauschen, obwohl noch gar keine
       rechtliche Pflicht dazu besteht. Auch Menschen, die Wohngeld,
       Kinderzuschlag oder Bürgergeld erhalten, sollen diese Förderung bekommen.
       
       Der Klimabonus II, in Höhe von 10 Prozent, soll laut Gesetzentwurf
       ausgezahlt werden, wenn Vermieter:innen die fossile Heizung mindestens
       fünf Jahre vor der 30-Jahre-Frist eintauschen oder Heizungen einbauen, die
       zu einem besonders hohen Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
       
       Was, wenn man sich eine Wärmepumpe [4][trotzdem nicht leisten kann]? 
       
       Der Gesetzentwurf sieht zwei zentrale Möglichkeiten vor, [5][um die Kosten
       abzufedern]: Übergangsfristen und Härtefallregelungen. Übergangsfristen
       ermöglichen es Eigentümer:innen, eine fossile Übergangslösung einzubauen,
       für den Fall, dass die Heizung nicht repariert werden kann. Diese
       Übergangslösung darf maximal drei Jahre im Einsatz sein, unter bestimmten
       Bedingungen auch zehn Jahre. Außerdem soll es die Möglichkeit geben,
       zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch aufzunehmen.
       
       Auch die Härtefallregelungen sollen Ausnahmen ermöglichen – etwa für
       Menschen, die solche Investitionen aus wirtschaftlichen Gründen trotz
       Förderungen nicht tätigen können. Oder wenn der Ertrag einer neuen Heizung
       nicht in angemessenem Verhältnis zur Investition steht. Das entscheiden die
       Länder nach Einzelfällen. Grundsätzlich von der geplanten
       Heizungstauschpflicht ausgenommen wären Immobilieneigentümer:innen, die
       ihre Wohnung oder ihr Haus selbst nutzen und über 80 Jahre alt sind. Erst
       wenn solche Immobilien die Eigentümer:innen wechseln, etwa bei einer
       Erbschaft, müssten Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind,
       innerhalb von zwei Jahren ersetzt werden.
       
       Wie viele Menschen wären betroffen? 
       
       Laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt gibt es in Deutschland 41
       Millionen Haushalte, in denen durchschnittlich zwei Personen leben. Fast
       die Hälfte dieser Haushalte besitzt eine Immobilie. Drei von vier Gebäuden
       werden aktuell noch mit Erdgas und Heizöl beheizt. Anhand dieser Zahlen
       kann man schlussfolgern, dass etwa 15 Millionen Haushalte von den geplanten
       Regelungen betroffen wären und ihre Heizungen umrüsten müssten.
       
       24 May 2023
       
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