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       # taz.de -- Gebäudeenergiegesetz im Bundesrat: Länder wollen soziale Heizungspläne
       
       > Der Bundesrat übt scharfe Kritik am Gebäudeenergiegesetz. Die Länder
       > fordern mehr soziale Absicherung und Technologieoffenheit.
       
   IMG Bild: Insbesondere die SPD-regierten Länder fordern eine stärkere Abfederung sozialer Härten
       
       Berlin taz | Der Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen an den
       Heizungsplänen der Bundesregierung. So wollen die Länder die staatliche
       Förderung zum Heizungseinbau für Bedürftige stärker staffeln, abhängig von
       Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Es soll auch erwogen werden, die
       Altersschwelle, ab der Eigentümer von der Pflicht zum Einbau einer
       klimafreundlicheren Heizung ausgenommen sind, auf das Renteneintrittsalter
       von 65 Jahren abzusenken. Nach dem bereits vom Kabinett verabschiedeten
       Gesetzentwurf liegt die Grenze bei 80 Jahren.
       
       Zudem verlangen die Länder, kommunale Wärmenetze sowie die Geothermie beim
       Klimaschutz stärker zu berücksichtigen. Sie sprachen sich weiter für mehr
       Technologieoffenheit bei neuen Heizungsanlagen aus. Anträge, die das
       Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundsätzlich infrage stellten, fanden
       allerdings keine Mehrheit.
       
       Die erfolgreichen Änderungsanträge gingen maßgeblich auf eine Initiative
       der fünf norddeutschen Bundesländer zurück, die bis auf das CDU-geführte
       Schleswig-Holstein von der SPD regiert werden. Auch das sozialdemokratische
       Saarland hatte sich dem Antrag angeschlossen.
       
       Laut dem [1][Gesetzesentwurf] der Bundesregierung soll es ab 2024 generell
       verboten sein, neue Öl- und Gasheizungen einzubauen. Auch Holzheizungen
       sollen dann nicht mehr neu eingebaut werden, wenn diese nicht mit
       Wärmepumpen oder Solarenergie gekoppelt sind. Alle neu eingebauten
       Heizungen sollen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben
       werden.
       
       ## Zeitpunkt des Gesetzes diskutiert
       
       Auch gegen das vorgesehene Datum regt sich Protest. So hatten die
       Landesregierungen in Niedersachsen und Bremen gefordert, den Beginn auf
       2027 zu verschieben, um den Bürgern mehr Zeit zur Umstellung zu geben. Ein
       entsprechender Antrag konnte im Bundesrat jedoch keine Mehrheit finden.
       
       Dennoch berät die Ampelkoalition offenbar über eine Verschiebung um wenige
       Monate. Wie der Spiegel berichtete, kann sich die SPD in der
       Bundesregierung vorstellen, das Inkrafttreten des GEG auf den 1. April oder
       1. Juli 2024 zu schieben.
       
       Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sprach
       im Bundesrat von der Angst vieler Menschen, sich den [2][Heizungstausch]
       nicht leisten zu können. Ihr Land setze sich deshalb dafür ein, dass vor
       allem in klimafreundliche Fernwärme investiert werden soll. Dies käme vor
       allem Mietern zugute, sagte Schwesig.
       
       ## Habeck: Wärmepumpe rentiert sich schnell
       
       Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verteidigte seine Pläne und wies
       darauf hin, dass eine [3][Wärmepumpe] sich schon ohne staatliche Förderung
       in der Regel binnen 18 Jahren rentiere, mit Förderung entsprechend
       schneller. Hingegen handelten Menschen „unökonomisch“, die sich jetzt noch
       schnell neue Öl- oder Gasheizungen einbauen lassen.
       
       Das Gesetz soll nach aktuellem Zeitplan am 25. Mai in den Bundestag
       eingebracht und einen Monat später, am 22. oder 23. Juni verabschiedet
       werden. Am 7. Juli, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, soll es den
       Bundesrat passieren und nach derzeitigem Stand Anfang 2024 in Kraft treten.
       
       12 May 2023
       
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