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       # taz.de -- Vergleich vor dem Arbeitsgericht: Warnstreik bei der Bahn abgesagt
       
       > Der angekündigte 50-Stunden-Warnstreik bei der Bahn findet nicht statt.
       > Gewerkschaft und Deutsche Bahn stimmten vor dem Arbeitsgericht einem
       > Vergleich zu.
       
   IMG Bild: Mit einem bundesweiten Warnstreik will die EVG den Bahnverkehr für 50 Stunden lahmlegen
       
       Berlin dpa | Der [1][50-Stunden-Warnstreik] bei der Bahn ist kurzfristig
       abgesagt worden. Die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und
       Verkehrsgewerkschaft stimmten vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main
       einem Vergleich zu, wie die Bahn am Samstag mitteilte. Der Warnstreik ist
       demnach abgewendet worden. Zuvor hatte der „Hessische Rundfunk“ über die
       Einigung berichtet.
       
       Der Warnstreik hätte zu einem 50 Stunden langen Stillstand des Fernverkehrs
       geführt, auch im Regional- und Güterverkehr hätte wohl kaum ein Zug fahren
       können. Trotz des gerichtlichen Vergleichs warnte die Bahn aber vor
       Einschränkungen im Zugangebot in den nächsten Tagen. „Die DB steht vor der
       großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen
       Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen“, hieß es. Über das genaue
       Fahrplanangebot will die DB ab Sonntagmittag informieren.
       
       Die Bahn hatte am Freitagabend beim Arbeitsgericht Frankfurt einen
       Eilantrag gestellt, um den Warnstreik auf diesem Weg noch zu verhindern.
       Sie bewertete den geplanten Ausstand als „unverhältnismäßig“, er schädige
       Kundinnen und Kunden sowie „unbeteiligte Dritte“.
       
       Die EVG verhandelt seit Ende Februar mit 50 Bahn-Unternehmen über neue
       Tarifverträge. Aus Sicht der Gewerkschaft kommen die Gespräche mit den
       meisten dieser Unternehmen nicht entscheidend voran, so auch mit der DB.
       Der bundeseigene Konzern vertrat den Standpunkt, dass er sich mit einem
       angebotenen Lohnplus von 10 Prozent und einem Entgegenkommen beim Thema
       Mindestlohn mehrmals auf die Gewerkschaft zubewegt habe.
       
       ## Uneinigkeit beim gesetzlichen Mindestlohn
       
       Die Tarifrunde betrifft 230.000 Beschäftigte, 180.000 davon arbeiten bei
       der Deutschen Bahn. Die EVG fordert von der Branche 650 Euro mehr pro Monat
       oder 12 Prozent für die oberen Einkommen bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
       Die Bahn hat unter anderem steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen sowie
       stufenweise Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8
       Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt.
       
       Uneinig ist man sich über den gesetzlichen Mindestlohn, der bei der Bahn
       rund 2000 Beschäftigten bislang nur über Zulagen gezahlt wird. Beide Seiten
       streiten darüber, ob dieser vor den weiteren Verhandlungen in die
       Tariftabellen aufgenommen wird und inwieweit dann die weiteren
       Verhandlungsergebnisse bei den unteren Lohngruppen berücksichtigt werden.
       
       13 May 2023
       
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