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       # taz.de -- Privatunternehmen kassiert Parksünder ab: Kameraüberwachung auf dem Parkplatz
       
       > In Bad Münder hat ein Unternehmen Kennzeichen-Scanner montiert, um
       > Knöllchen an die Falschparker zu schicken. Das Vorgehen wird hitzig
       > diskutiert.
       
   IMG Bild: Überwachungskameras privater Unternehmen werden immer mehr: hier ein Modell aus Wandlitz
       
       Osnabrück taz | Wer im niedersächsischen Bad Münder nach Sehenswürdigkeiten
       sucht, ist damit schnell fertig, von der Mini-Saline bis zum Nordmannsturm
       aus dem 19. Jahrhundert, in dessen Waldgaststätte es Sülze mit
       Bratkartoffeln und Schmalzbrot mit Harzer Käse gibt.
       
       Aber seit Ende Mai hat das kleine Örtchen am Deister eine Besonderheit, die
       anderswo noch rar ist: Am Parkplatz an der Wallstraße ist eine
       Infrarot-Kameraüberwachung installiert, die Nummernschilder dokumentiert.
       Wird die Freiparkdauer von 30 Minuten überschritten, ist man als Nutzer
       unregistriert und es fallen Verwarngebühren an.
       
       Die Überwachung von [1][Parkraum] nimmt zu, die Sanktionierung von
       „Parksündern“ auch, vom Bodensensor bis zur Radkralle. Bad Münder reiht
       sich in diesen Trend ein.
       
       Um den Platz, auf den rund 80 Pkw passen, gibt es schon lange Streit. Er
       ist beliebt, denn für Innenstadtbesuche ist er perfekt. Nur: Er ist
       Privatgelände. Laura-Theresa Möckel von der Kommunikationsfirma
       AKI-Kommunikation, beschreibt das Problem, stellvertretend für das vom
       Mieter des Geländes mit der Parkraumüberwachung beauftragte Unternehmen
       „Smart Parking Germany“, so: Der Platz sei „leider immer häufiger von
       Fremdparkern genutzt“ worden, „so dass den Kunden des anliegenden
       Fitnessstudios und Getränkemarktes nicht ausreichend Parkplätze zur
       Verfügung standen“.
       
       ## Stillschweigende Zustimmung bei Zufahrt
       
       Bei der Zufahrt stimme der Kunde „stillschweigend den
       Datenschutzbestimmungen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu“, sagt
       Möckel der taz. Die sind ausgeschildert, auch an der Einfahrt.
       
       Überschreitet ein Parker die kostenfreie Parkzeit und hat keine
       „andersartige Parkberechtigung“, etwa durch eines der anliegenden
       Unternehmen, klingelt für Smart Parking die Kasse. Denn die 40 Euro, die
       nach der Halterabfrage fällig werden, stellen „in der Regel auch die
       Vergütung für Smart Parking dar“, sagt Möckel.
       
       Was hier geschieht, nur ein paar Gehminuten vom
       „Miteinander-Füreinander-Platz“ entfernt, ist bisher nur ein Testlauf. „Im
       Moment wird geschaut, ob technisch alles funktioniert“, sagt Möckel. „Es
       werden also noch keine Tickets erstellt.“ Aber im Prinzip sei Smart Parking
       startklar. Alles sei „abgestimmt, auch mit dem Datenschutz“.
       
       Die Landesbeauftragte für den [2][Datenschutz] Niedersachsen, Hannover, ist
       damit nicht gemeint. Zum Sachverhalt lägen „keine eigenen Erkenntnisse
       vor“, sagt Sprecherin Karin Hödt der taz.
       
       Aber sie gibt eine „allgemeine Einschätzung“ ab: Eine solche automatisierte
       Verarbeitung personenbezogener Daten unterliege der
       Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe f. Die
       Verarbeitung ist rechtmäßig, steht da, wenn sie „zur Wahrung der
       berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
       erforderlich ist“, sofern nicht „die Interessen oder Grundrechte und
       Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener
       Daten erfordern, überwiegen“.
       
       Als berechtigtes Interesse des [3][Parkraumbewirtschafters] komme, sagt
       Hödt, „eine Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen sowie die
       ordnungsgemäße Nutzung und Bewirtschaftung des Parkplatzes“ in Betracht.
       Die Kameras dürfen allerdings nichts anderes erfassen als das
       Nummernschild. Nicht das Umfeld des Wagens, auch die Fahrzeuglenker nicht.
       
       ## Die Stadt schweigt
       
       Das geschehe auch nicht, versichert Möckel. Dass Niedersachsens
       Datenschützer nicht eingebunden sind, erklärt sie durch den Hauptsitz von
       Smart Parking in Düsseldorf. Zuständig für Datenschutzangelegenheiten des
       Auftragnehmers sei Nordrhein-Westfalen, „unabhängig vom Standort des
       Auftraggebers“. Die Datenschutzbestimmungen seien von der dortigen
       Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit „bezüglich
       Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung“ bewilligt. Smart Parking
       nehme „die Wahrung personenbezogener Daten und die Datenschutzverordnung
       sehr ernst“.
       
       Abzuwarten ist, wie sich die Diskussion um den (zu) gut frequentierten
       Parkplatz in Bad Münder und seine privaten Knöllchen entwickelt. Andernorts
       ist sie bereits hitzig – von Abschlepp-Aktionen über Anwalts-, Mahn- und
       Inkassokosten bis zu strafbewehrten Unterlassungserklärungen, wenn der
       Halter den Fahrer nicht nennt. Viel Zündstoff also.
       
       Die Stadt Bad Münder, von der taz um Kommentierung der Überwachung gebeten,
       schweigt. Mehrere Anfragen, schriftlich wie telefonisch, blieben ohne
       Ergebnis. Denise Hälbig, Assistentin des Bürgermeisters, teilt lediglich
       mit, es komme „zeitnah eine Antwort“. Der Redaktionsschluss, Tage später,
       verstreicht. Ohne Antwort.
       
       1 Jun 2023
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Harff-Peter Schönherr
       
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