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       # taz.de -- „Letzte Generation“ vor Gericht: Keine kriminelle Vereinigung
       
       > Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht die Aktionen von „Letzte
       > Generation" als grundgesetzlich verankert. Sie seien jedoch „dauerhaft
       > lästig“.
       
   IMG Bild: Nervig, aber nicht strafbar: Klebende Aktivist:innen von Letzte Generation
       
       Berlin epd/dpa | Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht bei der
       [1][Klimaschutzgruppierung „Letzte Generation“] derzeit keinen Verdacht auf
       Bildung einer kriminellen Vereinigung. Der Sprecher der Berliner
       Staatsanwaltschaften, Sebastian Büchner, sagte am Mittwoch im
       RBB-Inforadio, das, was die „Letzte Generation“ und die Klimaaktivisten
       insgesamt machten, sei quasi ein „dauerhaftes Lästigwerden“.
       
       Die Klimaaktivisten begingen zwar Straftaten, könnten also tatsächlich als
       kriminell bezeichnet werden. „Aber für diese Idee einer kriminellen
       Vereinigung muss das Ganze schon terrorismusähnlich, mit einer gewissen
       Erheblichkeit ausgestattet sein“, sagte der Oberstaatsanwalt. Diese
       Erheblichkeitsschwelle sei aus Berliner Sicht im Moment noch nicht
       überschritten: „Aber trotzdem ist es etwas, was natürlich auch angesichts
       der öffentlichen Debatte einer permanenten Neubewertung unterliegt“, sagte
       er.
       
       Büchner betonte, die Ziele der Klimaaktivisten seien grundgesetzlich
       verankert und auch juristisch seien die Proteste nicht ganz einfach zu
       bewerten. Bei den Delikten handele es sich in der Regel um Nötigung und
       Widerstand gegen Staatsbeamte.
       
       Das Festkleben auf der Straße sei zunächst eine Demonstration, die von der
       Versammlungsfreiheit gedeckt sei. Strafrechtlich relevant werde es, wenn
       die Polizei die Versammlung auflöse und die Klimaaktivisten nicht von der
       Straße weichen können, weil sie sich festgeklebt haben. Für die Justiz
       seien die Aktionen eine „erhebliche Mehrbelastung“, sagte der
       Oberstaatsanwalt. Derzeit würden 1.980 Ermittlungsverfahren bearbeitet.
       
       Das Landgericht Potsdam hatte dies zuletzt anders gesehen und einen
       Anfangsverdacht für eine Bewertung als kriminelle Vereinigung bei der
       Letzten Generation bestätigt. Eine Beschwerde wegen der Großrazzia gegen
       Mitglieder der Klimaschutzgruppe wurde abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft
       Neuruppin ermittelt wegen Störung öffentlicher Betriebe und wegen des
       Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
       
       Hintergrund der Ermittlungen sind laut Staatsanwaltschaft unter anderem
       Attacken von Klimaaktivisten seit April 2022 auf Anlagen der Raffinerie PCK
       Schwedt.
       
       17 May 2023
       
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