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       # taz.de -- Keine propalästinensische Demonstration: Verbot bestätigt
       
       > Propalästinensische Demonstration am 20. Mai bleibt verboten.
       > Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung der Polizei. Antrag der
       > Anmelder erfolglos.
       
   IMG Bild: Bei einer früheren Demonstration: Palästinensische Gruppen mit Palästina-Flaggen in Neukölln
       
       Berlin taz | Die für Samstag angemeldete zentrale Demonstration zum
       Gedenken an den 75. Jahrestag der Nakba sowie für Versammlungsfreiheit ist
       nun auch vom Berliner Verwaltungsgericht untersagt worden. Der Eilantrag
       des Rechtsanwalts des Anmelders, Ahmed Abed, das am Mittwochabend erlassene
       Verbot der Polizei aufzuheben, wurde am Freitagnachmittag zurückgewiesen.
       Nach Angaben von Gerichtssprecherin Anna von Oettingen bezeichnete das
       Verwaltungsgericht die Gefahrenprognose der Polizei als in vollem Umfang
       gerechtfertigt.
       
       „Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit
       zum 75. Jahrestag der Nakba“ lautete das Motto der Demonstration, die für
       den 20. Mai in Berlin-Neukölln mit bis zu 1000 Teilnehmenden angemeldet
       worden war. Unterstützt wird die Anmeldung der #Nakba75-Kampagne von der
       Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost, Palästina Spricht und
       Linke Neukölln.
       
       Das Verbot der Polizei sei wenig überraschend, sagte Rechtsanwalt Abed zur
       taz. Seit geraumer Zeit werden [1][propalästinensische Versammlungen in
       Berlin verboten.] Die Verbotsbegründungen sind nahezu gleich. Es sei mit
       volksverhetzenden, antisemitischen und gewaltherrlichenden Ausrufen zu
       rechnen sowie mit Gewalttätigkeiten, begründete die Polizei das aktuelle
       Verbot. Die Gefahrenprognose basiere „auf Erfahrungen der vergangenen Jahre
       und der jüngeren Vergangenheit und weitergehenden Erkenntnissen“.
       
       In der ausführlichen Verbotsverfügung der Polizei, die der taz vorliegt,
       wird das Verbot mit der „aktuellen, sicherheitsrelevanten angespannten Lage
       in Nahost“ begründet. Bei „hiesigen Bevölkerungsteilen mit
       palästinensischem Hintergrund“ führe das „zu einer erheblichen
       Emotionalisierung“. Frühere Versammlungen, die während vergleichbarer Lagen
       in Nahost in Berlin durchgeführt worden seien, hätten zwar gezeigt, dass
       die jeweilige Versammlungsleitungen „grundsätzlich bemüht waren, Konflikte
       mit den Sicherheitsbehörden zu verhindern, allerdings keinerlei Einfluss
       insbesondere auf das Agieren emotionalisierter, aktionsorientierter
       Heranwachsender hatten oder nehmen wollten“.
       
       Das diesjährige Motto zum Gedenken an den 75. Jahrestag der Nakba war somit
       in weiser Voraussicht gewählt worden: „Meinungsfreiheit ist ein
       Menschenrecht. Nein zum Demonstrationsverbot“. Denn auch die Versammlung
       zum Nakba-Gedenken 2022 war in Berlin verboten worden. [2][Am Nakba-Tag
       erinnern Palästinenser weltweit an die Flucht und Vertreibung im Zuge
       der israelischen Staatsgründung 1948].
       
       Laut Rechtsanwalt Abed hat die Kampagne gegen die [3][stets gleichlautende
       Gefahrenprognose] der Polizei inzwischen einen Prozess durch die Instanzen
       angestrengt, „wenn es sein muss, bis zum Bundesverfassungsgericht“.
       
       Das vom Verwaltungsgericht bestätigte Verbot gilt am 20. und 21. Mai nach
       Angaben der Gerichtssprecherin auch für jegliche Ersatzveranstaltungen.
       
       19 May 2023
       
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