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       # taz.de -- Fehlende Studien der Chemiekonzerne: Die Lücke im Pestizidsystem
       
       > Chemiekonzerne haben bei der Zulassung von Pestiziden Studien zu
       > Gesundheitsrisiken zurückgehalten. Das fand die Universität Stockholm
       > heraus.
       
   IMG Bild: Einige relevante Studien zu Gesundheitsrisiken von Pestiziden wurden der EU-Kommission nicht vorgelegt
       
       Berlin taz | Chemiekonzerne wie Bayer und Syngenta haben bei der Zulassung
       von Pestiziden relevante Studien zu Gesundheitsrisiken für Kinder und Föten
       nicht der EU-Kommission vorgelegt. Das zeigt eine [1][Untersuchung der
       Universität Stockholm].
       
       Die Toxikologin Christina Rudén und ihr Kollege [2][Axel Mie] untersuchten,
       ob Studien, die bei der US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency
       (EPA) eingereicht wurden, auch den EU-Behörden vorlagen. Einen besonderen
       Blick warfen sie dabei auf Studien über Gesundheitsrisiken für Kinder und
       Föten, sogenannte Developmental Neurotoxicity-Studien. Diese Studien sind
       nicht grundsätzlich Teil des europäischen Zulassungsverfahrens, werden aber
       von einigen Chemiekonzernen durchgeführt.
       
       Insgesamt 36 Studien fanden die Forscher*innen zu der Schädlichkeit von
       Pestiziden bei der Entwicklung des Gehirns, die bei der EPA eingereicht
       wurden. Neun von ihnen wurden der Europäischen Behörde für
       Lebensmittelsicherheit (EFSA) laut der Untersuchung zum Zeitpunkt der
       Zulassung nicht offengelegt. Das entspricht 26 Prozent.
       
       Der chinesisch-schweizerische Agrartechnologiekonzern Syngenta ist eines
       der Unternehmen, das Studien zurückgehalten haben soll. Beispielsweise eine
       Studie zum Wirkstoff [3][Abamectin], der Schädlinge auf Obst und Gemüse
       bekämpft. Bei der Zulassung 2009 musste das Unternehmen den EU-Behörden
       eine umfassende Studien-Sammlung vorlegen, um die Unbedenklichkeit des
       Stoffes zu belegen. Zwei Studien aus früheren Jahren habe der Konzern dabei
       nicht proaktiv vorgelegt, wie Syngenta gegenüber dem Bayrischen Rundfunk
       bestätigte. Sie seien von den EU-Behörden nicht dazu angefordert worden.
       
       ## Akutes Risiko – aber zugelassen
       
       Als die EFSA etwa ein Jahrzehnt später von den Studien erfuhr, stuften sie
       den Wirkstoff in ihrem [4][Risikobericht von 2021] anders ein. Die
       Prüfbehörde sah nun bei einigen Gemüsesorten, die mit Abamectin behandelt
       werden durften, ein „akutes Risiko“ für den Menschen. Bei Äpfeln und Birnen
       solle das Mittel nicht mehr eingesetzt werden. Mit diesem Beispiel in der
       schwedischen Untersuchung können die Forscher*innen zeigen, dass die
       Zurückhaltung von Studien einen tatsächlichen Einfluss Prüfverfahren haben
       kann.
       
       Die Zulassung von gesundheitsschädlichen Pestiziden widerspricht der
       EU-Pestizidgesetzgebung, die sich zur Sicherstellung [5][„eines hohen Maßes
       an Schutz von Mensch, Tier und Umwelt]“ verpflichtet hat. Die Aufgabe der
       EU-Behörden besteht also darin, die bereitgestellten Daten und Bewertungen
       der Pestizid-Unternehmen zu überwachen, zu bewerten und abschließende
       wissenschaftliche Schlussfolgerungen zu ziehen. Das geschieht auf Basis der
       bereitgestellten Studien.
       
       Wenn allerdings nicht alle der von den Unternehmen selbst durchgeführten
       Studien vorliegen, dann sehen die schwedischen Wissenschaftler*innen
       darin ein ernstzunehmendes Problem. Auch der Chemiker Martin Paparella
       spricht gegenüber dem BR von einer Sicherheitslücke in den
       Zulassungsverfahren.
       
       Zur Behebung dieser Sicherheitslücke erachten die schwedischen
       Forscher*innen einen besseren Datenaustausch zwischen US-amerikanischen
       und EU-Behörden für notwendig. Allerdings werde so keine Studie gefunden,
       welche die Chemiekonzerne nie zur Prüfung vorgelegt haben. Diese müssten
       durch bessere Standards ebenfalls überprüft werden.
       
       Letztendlich werde aus wissenschaftlicher Perspektive eine öffentliche
       Durchführung an externe Testlabore der Studien als sinnvoll erachtet, sagen
       die schwedischen Forscher. Eine Geldstrafe könne zusätzlich Anreize
       schaffen, alle erforderlichen Daten offenzulegen. In ihren Untersuchungen
       aus Schweden fanden Forscher*innen keine Sanktion für das
       Nicht-Offenlegen von Studienergebnissen.
       
       2 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://ehjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12940-023-00994-9
   DIR [2] /Aufklaerung-von-Pestizidskandal-gefordert/!5683409
   DIR [3] /Schaedliche-Stoffe-in-Zierpflanzen/!5852304
   DIR [4] https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2021.6842
   DIR [5] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A62021CJ0162
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ann-Kathrin Leclere
       
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