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       # taz.de -- Studie zur AfD: Partei darf verboten werden
       
       > Die AfD ist verbotsreif, analysiert das Institut für Menschenrechte. Sie
       > widerspricht dem Grundgesetz, Mitglieder gehörten entwaffnet.
       
   IMG Bild: Strebt laut DIFM „eine am Nationalsozialismus orientierte Gewaltherrschaft“ an: Björn Höcke (AfD)
       
       Berlin taz | Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMF) sieht die
       Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt. Das geht aus einer
       72-seitigen Analyse des Rechtswissenschaftlers Hendrik Cremer mit dem Titel
       „Warum die AfD verboten werden könnte“ vor, die das Institut [1][am
       Mittwoch veröffentlichte]. Die Studie kommt zum Schluss, dass die extrem
       rechte Partei das Ziel verfolge, die freiheitlich-demokratische
       Grundordnung zu beseitigen.
       
       Die AfD habe sich seit ihrer Gründung 2013 stetig radikalisiert und [2][zu
       einer rechtsextremen Partei entwickelt]. In ihrer Programmatik sei
       mittlerweile die rassistische national-völkische Ausrichtung fest
       verankert, die sich nicht nur auf Mitglieder des offiziell aufgelösten
       „Flügels“ beschränke. Sie missachte mit ihrer Ausrichtung die im
       Grundgesetz verankerte Garantien der Menschenwürde sowie das Demokratie-
       und Rechtsstaatsprinzip – folglich erfülle die Partei die Voraussetzungen
       für ein in [3][Artikel 21 des Grundgesetzes vorgesehenes Verbot].
       
       Man wolle mit der Analyse auch dazu beitragen, dass die AfD als die klar
       rechtsextreme Partei wahrgenommen werde, die sie sei. Cremer sagte in einem
       Pressegespräch: „In der Medienberichterstattung ist immer noch fälschlich
       von einer ‚rechtspopulistischen Partei‘ die Rede oder von einer ‚in Teilen
       rechtsextremen‘.“ Wenn die AfD aber wie eine demokratische Partei
       wahrgenommen und so behandelt werde, trage das zum „sehr gefährlichen
       Prozess der Normalisierung“ bei, ergänzte Nele Allenberg, die im DIFM
       Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik ist.
       
       ## Die Lage ist anders als bei der NPD
       
       Das im Jahr 2001 gegründete Deutsche Institut für Menschenrechte orientiert
       sich am „Pariser Prinzip“ der Vereinten Nationen. Es ist politisch
       unabhängig, wird jedoch vom Bundestag über den Haushalt finanziert. Es
       forscht zu Menschenrechtsfragen und prüft die Einhaltung etwa der
       UN-Behindertenrechtskonvention, der Istanbul-Konvention oder der
       UN-Kinderrechtskonvention.
       
       Ein Verbotsverfahren könnte der Bundestag, der Bundesrat oder die Regierung
       beantragen. Am Ende müsste das Bundesverfassungsgericht darüber
       entscheiden. Ein [4][Verbotsverfahren gegen die NPD] scheiterte 2017 an
       mangelnder Relevanz – das kann man von der AfD allerdings nicht behaupten
       angesichts ihrer Präsenz in fast allen Parlamenten und [5][derzeitigen
       Umfragewerten] bei 18 Prozent.
       
       Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als „rechtsextremen
       Verdachtsfall“ und deren Jugendorganisation Junge Alternative als
       „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein.
       
       ## Höcke und der Nationalsozialismus
       
       Als Belege für die antidemokratische Ausrichtung der AfD sieht der
       Rechtswissenschaftler Cremer unter anderem Grundsatz- und Wahlprogramme,
       das Sozialkonzept und öffentliche Äußerungen von AfD-Politiker*innen: Die
       AfD erkenne nicht alle Deutschen als solche an und strebe an, „allein
       willkürlich bestimmen zu können, wer in Deutschland lebt und wer nicht, was
       Deportationen deutscher Staatsangehöriger und damit die Anwendung grund-
       und menschenrechtswidriger Gewalt einschließt“, wie es in der
       Zusammenfassung der Studie heißt.
       
       Cremer nannte auf Nachfrage der taz etwa Äußerungen Gaulands als Beispiel
       dafür, die ehemalige Integrationsbeauftragte und jetzige
       Bundestagsvizepräsidentin [6][Aydan Özoğuz (SPD) in Anatolien entsorgen zu
       wollen] – eine Äußerung, für die er in der Partei weitgehend Rückendeckung
       bekam. Ebenso findet sich in der Studie Höckes Forderung von einem
       „großangelegten Remigrationsprojekt“, bei dem man nicht um „wohltemperierte
       Grausamkeit“ herumkommen würde.
       
       In der Partei setze sich zunehmend der Kurs des rechtsextremen Björn Höcke
       durch, der derzeit auch wegen der Verwendung der [7][SA-Losung „Alles für
       Deutschland“ angeklagt ist]. In der Analyse heißt es, Höcke ziele „offen
       auf eine am Nationalsozialismus orientierte Gewaltherrschaft“ ab und
       beeinflusse die Ausrichtung der gesamten AfD als führende Stimme auch ohne
       Posten auf Bundesebene maßgeblich.
       
       Selbst die Anwendung von Gewalt als Ziel der Partei lässt sich laut Studie
       belegen: Insbesondere wiederum mit Äußerungen von Höcke, die sich positiv
       auf den Nationalsozialismus beziehen oder wenn dieser etwa innerparteiliche
       Gegner „ausschwitzen“ wolle, womit er sich unverhohlen auf das von den
       Nationalsozialisten betriebene Vernichtungslager beziehe. Er habe damit den
       Wunsch zum Ausdruck gebracht, „innerparteiliche Widersacher zu
       eliminieren“, analysiert die Studie.
       
       Insbesondere verweist Studienautor Cremer aber auf Höckes Buch: Demnach
       würden am Ende nach einem von Höcke gemalten Umbruch „noch genug Angehörige
       unseres Volkes vorhanden sein“, zitiert er Höcke. „Auch wenn wir leider ein
       paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind,
       sich der fortschreitenden Afrikanisierung, Orientalisierung und
       Islamisierung zu widersetzen.“ Alle diejenigen, die nicht die
       völkisch-nationalistische Ideologie der AfD verwirklichen wollten, „würden
       beseitigt“, folgert die Studie.
       
       Weil die extrem rechte Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele planvoll
       verfolge, lägen alle im Artikel 21 vorgesehenen materiell-rechtlichen
       Voraussetzungen für ein Verbot vor. Gleichwohl gebe es einen
       Ermessensspielraum der Antragsberechtigten, nachdem man auch zum Schluss
       kommen könne, die politische Auseinandersetzung mit der AfD zu suchen, wie
       DIFM-Direktorin Beate Rudolf im Vorwort schreibt.
       
       ## Politikwissenschaftler sehen Verbot kritisch
       
       Der Politikwissenschaftler Claus Leggewie, der viel zum
       NPD-Verbotsverfahren publiziert hat, sieht ein AfD-Verbot hingegen
       kritisch: „Ein Parteiverbot ist kein probates politisches Mittel. Es hat
       den Abschreckungseffekt verloren und den Appeal einer autoritären Maßnahme,
       die das Märtyrer-Gefühl bei der AfD und ihren Wählern eher noch verstärken
       würde.“
       
       Demokratietheoretisch sei es völlig unvertretbar, eine Partei abzuschaffen,
       die in fast allen Parlamenten sitzt. Man müsse ein breites
       gesellschaftliches, über das Antifa-Milieu hinausreichendes Bündnis für
       Demokratie aufbauen, die AfD politisch stellen und ausgrenzen. Gewaltsame
       Bestrebungen müsse man strafrechtlich verfolgen. In der Analyse
       unterscheidet sich Leggewie hingegen weniger: „Die AfD sind im Kern
       Neo-Faschisten, die den Parlamentarismus zerstören wollen, um ein
       autokratisches Regime zu errichten.“
       
       Auch der Kommunikationsforscher und Politikberater Johannes Hillfe ist eher
       skeptisch, ob ein Parteiverbot hilft: „Ein Verbot der rechtsextremen AfD
       löst nicht das gesellschaftliche Problem rechtspopulistischer
       Einstellungen, die weit über die Partei hinausgehen. Es ist ein manifestes
       Demokratieproblem, wenn Menschen aus Unzufriedenheit mit der aktuellen
       Politik eine rechtsextreme Anti-System-Partei wählen wollen.“ Wenn man
       juristisch scheitere, liefert man der Partei zudem ein starkes Argument,
       mit dem sie sich jahrelang verharmlosen und behaupten kann, dass sie eine
       demokratische Partei wäre, so Hillje.
       
       „Es muss darum gehen, der Normalisierung der AfD entgegenzuwirken und
       Menschen für demokratische Politik zu gewinnen“, sagt Hillje. Alle
       Demokraten seien aufgefordert, die AfD politisch zu isolieren und den
       Unzufriedenen bessere Angebote zu machen. Sie sollten „selbstkritisch mit
       dem Aufwind von Demokratiefeinden umgehen und nicht ihre Narrative
       legitimieren. Um Vertrauen in ihre Veränderungspolitik zurückzugewinnen,
       sollte die Ampel soziale, ökonomische und alltagskulturelle Sicherheit
       bieten.“
       
       ## Abgrenzung und Entwaffnung gefordert
       
       Für das Institut für Menschenrechte ergeben sich aus ihrer Analyse
       Einordnung jedenfalls Schlussfolgerungen für die politische Praxis: Man
       könne der von der AfD ausgehenden Gefahr für die Demokratie nur begegnen,
       „wenn sich die anderen politischen Parteien unmissverständlich“ von der AfD
       auf allen Ebenen abgrenzen. Zuletzt bröckelte die sogenannte Brandmauer vor
       allem auf kommunaler Ebene.
       
       Laut dem Institut für Menschenrechte müssten zudem sämtliche
       Bildungsinstitutionen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus als
       wichtige Themenfelder verinnerlichen, wozu auch die Einordnung der AfD
       gehöre. Der Staat müsse darüber hinaus konsequent AfD-Mitglieder entwaffnen
       und Disziplinarverfahren einleiten, wenn Beamt*innen, Soldat*innen oder
       [8][Richter*innen für die AfD] einträten, weil diese dadurch ihre
       verfassungsrechtliche Treuepflicht verletzten.
       
       AfD-Mitglieder seien überdies vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung aus dem
       Staatsdienst zu entlassen. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung müsse
       man von der staatlichen Förderung ausschließen und ihr die Gemeinnützigkeit
       aberkennen, weil sie rassistisches und rechtsextremes Gedankengut
       verbreite.
       
       ## Grundsatzprogramm belege völkische Ausrichtung
       
       Die DIMF-Studie sieht die [9][rassistische national-völkische Ausrichtung
       der AfD] fest in der Programmatik verankert: Bereits das Grundsatzprogramm
       2016 sei auf das „Ideal einer kulturell homogenen Bevölkerung“ ausgelegt
       gewesen, die es gegen „importierte kulturelle Strömungen“ zu verteidigen
       gelte. Das Programm sei ein Beispiel dafür, dass rassistische
       Argumentationsmuster heutzutage nicht allein auf physische Merkmale oder
       biologistische Begründungen Bezug nähmen, sondern auf Kultur oder
       Religionszugehörigkeit.
       
       Dabei nehme die AfD „eine Hierarchisierung von Menschen vor, indem sie
       nicht nur die ‚deutsche Identität‘ als ‚Leitkultur‘ hervorhebe, sondern
       auch durch „die Betonung einer vermeintlich unangebrachten Gleichstellung
       verschiedener Kulturen“ Menschen abwerte, die nach ihren Vorstellungen
       nicht Teil der „einheimischen Kultur“ seien – das widerspreche den
       Garantien aus dem ersten Artikels des Grundgesetzes und bringe ein
       rassistisches und national-völkisches Konzept zum Ausdruck.
       
       Im Wahlprogramm 2017 hätten sich ähnliche Aussagen direkt gegen Muslime
       gerichtet und die völkische Ausrichtung damit untermauert, womit der
       Grundsatz der gleichen Menschenwürde eines jeden Individuums fundamental in
       Frage gestellt würde. Im Wahlprogramm zu letzten Bundestagswahl 2021 finde
       sich ebenfalls ein Menschenbild von einem (deutschen) „Uns“ und den
       „anderen“, das dem Grundgesetz diametral entgegenlaufe.
       
       ## Verwendung von Kampfbegriffen
       
       Ebenso zeige sich die national-völkische Ausrichtung im Konzept zur
       Sozialpolitik von 2020, das vorsieht soziale Leistungen wie die Rente
       anhand völkischer Kriterien zu beschränken. Das bewertet das Institut als
       „offensichtlich grund- und menschenrechtswidrig. Schon der Ansatz,
       Nicht-Deutsche von der Rentenversicherung auszuschließen, wäre nicht zu
       rechtfertigen“, heißt es.
       
       Hinzu komme, dass das AfD-Führungspersonal rechtsextreme Kampfbegriffe
       verwende. Ob Parteichef [10][Tino Chrupalla] das sprachlich im
       Nationalsozialismus verankerte Wort „Umvolkung“ nutze, Gauland von
       „Bevölkerungsaustausch“ rede oder Weidel von „Kopftuchmädchen“ und
       „sonstigen Taugenichtsen“ spreche – die Führungsspitze habe ihre
       rassistische national-völkische Positionierung deutlich zum Ausdruck
       gebracht.
       
       Die grundgesetzwidrige Ausrichtung finde ihre Fortsetzung in der
       „Bagatellisierung nationalsozialistischer Verbrechen“, wie bei Gaulands
       „Vogelschiss“-Äußerung und „offenen Bekenntnissen zum Nationalsozialismus“,
       wie etwa Siegbert Droeses Foto an der Wolfsschanze mit Hand auf dem Herz.
       
       7 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/warum-die-afd-verboten-werden-koennte
   DIR [2] /Rechtsextreme-Jugendorganisation-der-AfD/!5928815
   DIR [3] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
   DIR [4] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html
   DIR [5] /Populismus-der-Union/!5938090
   DIR [6] https://www.tagesspiegel.de/politik/gauland-will-integrationsbeauftragte-ozoguz-in-anatolien-entsorgen-4535902.html
   DIR [7] /Rechtsextremer-AfD-Politiker/!5938468
   DIR [8] /Urteil-gegen-Reichsbuergerin/!5922460
   DIR [9] /Kuenstliche-rassistische-Bilder/!5923104
   DIR [10] /AfD-und-Russland/!5911068
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gareth Joswig
       
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